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Indien · Studium

Indien e-Student-Visum

Erster Aufenthalt: 1 J.

e-Student Visa (e-S) and e-Family Visa for student dependants (e-SX)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

e-Student-Visum ist eine Route (studium) für Indien. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.
VerlängerungHöchstens 1 Jahr, keine Verlängerung

Ein E-Visum kann nicht verlängert oder in einen anderen Visumstyp umgewandelt werden. Es ist ein Jahr ab Erteilung der ETA gültig.

Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie online vor der Reise und führen Sie die erteilte elektronische Reisegenehmigung (ETA) mit sich. Inhaber eines E-Visums dürfen nur über die dafür vorgesehenen Flughäfen und Seehäfen einreisen.

Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 1 Jahr insgesamt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Indien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Indien
  • Nur für Pässe aus 174 Ländern

Wer beantragen kann1

  • Die studierende Person hat ein Zulassungsschreiben einer anerkannten indischen Bildungseinrichtung.

Unterlagen2

  • Das Schreiben nennt die Dauer des Kurses.
  • Für medizinische oder paramedizinische Kurse ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ministry of Health and Family Welfare erforderlich.

Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
  • Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
  • Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
Einkünfte aus ausländischen Quellen

RNOR-Entlastung

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Elektronisches Studienvisum, ein Jahr ab Erteilung der ETA gültig, mit mehrfacher Einreise, für berechtigte Staatsangehörigkeiten; das e-Family-Visum (e-SX) für Angehörige ist ein Jahr gültig. 1

Anforderungen

  • Die studierende Person hat ein Zulassungsschreiben einer anerkannten indischen Bildungseinrichtung. 1
  • Das Schreiben nennt die Dauer des Kurses. 1
  • Für medizinische oder paramedizinische Kurse ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ministry of Health and Family Welfare erforderlich. 1

Aufenthalt

  • Ein Jahr (365 Tage) ab Erteilung der ETA, mit mehrfacher Einreise.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.

Staatsangehörigkeit

Nur Inhaber eines Reisepasses aus den 174 Ländern und Gebieten auf der indischen Liste für die Berechtigung zum e-Visum; nicht verfügbar für Inhaber pakistanischer Reisepässe oder Personen pakistanischer Herkunft oder für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen. Offen für: Albanien, Andorra, Angola, AI, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, AW, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burundi, Kanada, Kambodscha, Kamerun, Cabo Verde, Kaimaninseln, Chile, Kolumbien, KM, CK, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechien, Dänemark, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Deutschland, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grenada, Guatemala, GG, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Ungarn, Island, Indonesien, Irland, IM, Israel, Italien, Jamaika, Japan, JE, Jordanien, Kasachstan, Kenia, KI, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nordmazedonien, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, MH, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, FM, Republik Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, MS, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, NR, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Niger, NU, Norwegen, Oman, PW, Palästinensische Autonomiegebiete, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Südkorea, Rumänien, Russland, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, VC, WS, San Marino, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Südafrika, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, TO, Trinidad und Tobago, TC, TV, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Vereinigte Staaten, Usbekistan, Vanuatu, VA, Venezuela, Vietnam, Sambia, Simbabwe.

Familie

e-Family-Visum (e-SX) für Angehörige von Studierenden, ein Jahr gültig.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. e-Visa (categories, durations, documents, FAQ) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs (indianvisaonline.gov.in) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
e-Student-Visum–1 J.–
Studentenvisum (S-1)–5 J., verlängerbar–
Studienvisum (ED) Thailand–3 Mon., verlängerbarNein
Studentenvisum Japan–4.3 J., verlängerbarEingeschränkt
Studentenvisum · Non-formale Bildung Indonesien–4 J., verlängerbarNein

Wie lange ist der Aufenthalt mit e-Student-Visum möglich?

Ein Jahr (365 Tage) ab Erteilung der ETA, mit mehrfacher Einreise.

Können Familienangehörige mit e-Student-Visum nachziehen?

e-Family-Visum (e-SX) für Angehörige von Studierenden, ein Jahr gültig.

Wer kann e-Student-Visum beantragen?

Nur Inhaber eines Reisepasses aus den 174 Ländern und Gebieten auf der indischen Liste für die Berechtigung zum e-Visum; nicht verfügbar für Inhaber pakistanischer Reisepässe oder Personen pakistanischer Herkunft oder für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen. Offen für: Albanien, Andorra, Angola, AI, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, AW, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burundi, Kanada, Kambodscha, Kamerun, Cabo Verde, Kaimaninseln, Chile, Kolumbien, KM, CK, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechien, Dänemark, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Deutschland, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grenada, Guatemala, GG, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Ungarn, Island, Indonesien, Irland, IM, Israel, Italien, Jamaika, Japan, JE, Jordanien, Kasachstan, Kenia, KI, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nordmazedonien, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, MH, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, FM, Republik Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, MS, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, NR, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Niger, NU, Norwegen, Oman, PW, Palästinensische Autonomiegebiete, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Südkorea, Rumänien, Russland, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, VC, WS, San Marino, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Südafrika, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, TO, Trinidad und Tobago, TC, TV, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Vereinigte Staaten, Usbekistan, Vanuatu, VA, Venezuela, Vietnam, Sambia, Simbabwe.

Gibt es für Inhaber von e-Student-Visum in Indien eine Steuererleichterung?

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: RNOR-Entlastung
Details
  • Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
  • Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Besteuert wird

Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.

Für wen es gilt

  • Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
  • Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.

Ausschlüsse

  • Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Grenzen

  • INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt

Tage im Land

  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.

Steuerliche Ansässigkeit

Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.

Visa

Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.

Weitere Steuern

Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. e-Visa (categories, durations, documents, FAQ) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs (indianvisaonline.gov.in) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.