Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Indien · Studium

Indien Studentenvisum (S-1)

Erster Aufenthalt: 5 J.

Student Visa (S-1 higher education; S-2 school; S-3 yoga, Vedic and Indian languages; S-4 research scholar; S-5 internship)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenvisum (S-1) ist eine Route (studium) für Indien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
5 J.
VerlängerungVerlängerbar

Verlängerungen von Studienvisa werden in Indien vom FRRO oder FRO bearbeitet.

Ministry of Home Affairs, India

EinbürgerungAllgemeine Regel: 12 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt voraus, dass die Person in den 12 Monaten vor der Antragstellung in Indien gelebt hat und in den 14 Jahren davor mindestens 11 Jahre Aufenthalt hatte, sowie gute Führung und Kenntnisse einer indischen Sprache.

Ministry of Home Affairs, Government of India

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Indien

Wer beantragen kann2

  • Die studierende Person hat einen Nachweis der Zulassung zu einem Vollzeitkurs an einer anerkannten Einrichtung.
  • Für medizinische und paramedizinische Kurse ist eine NOC des Ministry of Health erforderlich.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende finanzielle Mittel werden nachgewiesen.

Unterlagen1

  • Ein Unterstützungsschreiben von Eltern oder Vormund und eine Bankgarantie werden akzeptiert.

Nach der Ankunft2

  • Registrierung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft erforderlich.
  • Die Gültigkeit beträgt bis zu 5 Jahre oder die Kursdauer, je nachdem, was kürzer ist, mit höchstens vier Einreisen pro akademischem Jahr für die meisten Staatsangehörigkeiten.

Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
  • Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
  • Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
Einkünfte aus ausländischen Quellen

RNOR-Entlastung

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Reguläres Studienvisum für ein Studium in Indien, mit mehrfacher Einreise für die Dauer des Kurses oder bis zu 5 Jahre, in Indien verlängerbar; Nachweis der Zulassung an einer indischen Einrichtung ist erforderlich. 1 2 3 4

Anforderungen

  • Die studierende Person hat einen Nachweis der Zulassung zu einem Vollzeitkurs an einer anerkannten Einrichtung. 2
  • Für medizinische und paramedizinische Kurse ist eine NOC des Ministry of Health erforderlich. 2
  • Ausreichende finanzielle Mittel werden nachgewiesen. 2
  • Ein Unterstützungsschreiben von Eltern oder Vormund und eine Bankgarantie werden akzeptiert. 2
  • Registrierung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft erforderlich. 2
  • Die Gültigkeit beträgt bis zu 5 Jahre oder die Kursdauer, je nachdem, was kürzer ist, mit höchstens vier Einreisen pro akademischem Jahr für die meisten Staatsangehörigkeiten. 2

Aufenthalt

  • Kursdauer oder bis zu 5 Jahre, je nachdem, was kürzer ist; in Indien verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Gültigkeit des Visums: 60 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Offen für Staatsangehörige aller Länder; Visa für pakistanische und bangladeschische Staatsangehörige folgen gesonderten Verfahren, und die 5-jährige Gültigkeit gilt für sie nicht.

Familie

Angehörige können ein Familienvisum (F) beantragen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  2. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2018-02-01
  3. Visa provision (period, entry, extension by visa type) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-12
  4. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  5. The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studentenvisum (S-1)–5 J., verlängerbar–
e-Student-Visum–1 J.–
Studienvisum (ED) Thailand–3 Mon., verlängerbarNein
Studentenvisum Japan–4.3 J., verlängerbarEingeschränkt
Studentenvisum · Non-formale Bildung Indonesien–4 J., verlängerbarNein

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenvisum (S-1) möglich?

Kursdauer oder bis zu 5 Jahre, je nachdem, was kürzer ist; in Indien verlängerbar.

Können Familienangehörige mit Studentenvisum (S-1) nachziehen?

Angehörige können ein Familienvisum (F) beantragen.

Gibt es für Inhaber von Studentenvisum (S-1) in Indien eine Steuererleichterung?

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: RNOR-Entlastung
Details
  • Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
  • Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Besteuert wird

Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.

Für wen es gilt

  • Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
  • Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.

Ausschlüsse

  • Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Grenzen

  • INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt

Tage im Land

  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.

Steuerliche Ansässigkeit

Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.

Visa

Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.

Weitere Steuern

Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  2. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  3. Visa provision (period, entry, extension by visa type) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-12
  4. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  5. The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.