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Indien · Arbeit

Indien Beschäftigungsvisum (E-1)

Nötiges Einkommen: ₹1.6M+ im Jahr ≈ $17k

Employment Visa (E-1)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Beschäftigungsvisum (E-1) ist eine Route (arbeit) für Indien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von ₹1.6M+ im Jahr ≈ $17k. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
₹1.6M+ im Jahr ≈ $17k
Erster Aufenthalt
2 J.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben₹1.6M+/Jahr ≈ $17k
  • INR 1,625,000 im Jahr (≈ $16,900)Bruttogehalt von über INR 16.25 (≈ $0) Lakh pro Jahr, einschließlich Gehalt, Zulagen und bezifferbarer Sachbezüge (Visa Manual Annex III, 20. August 2020). Die Untergrenze gilt nicht für ethnische Köche, die von ausländischen Vertretungen beschäftigt werden, für Sprachlehrende außer Englischlehrenden, Übersetzende, Personal von Botschaften und Hochkommissionen, ehrenamtlich Tätige bei registrierten NGOs, ausländisches Lehrpersonal der South Asian University und der Nalanda University sowie Zirkusartisten. Eine ältere FAQ des Ministry of Home Affairs nennt die Untergrenze als über USD 25,000 pro Jahr.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 5 Jahre

Das Visum kann von der Landesregierung, dem FRRO oder FRO von Jahr zu Jahr bis insgesamt 5 Jahre ab Erstausstellung verlängert werden, vorbehaltlich guter Führung und fortgesetzter Beschäftigung. Einkommensteuererklärungen müssen eingereicht werden.

Ministry of Home Affairs, Foreigners Division

EinbürgerungAllgemeine Regel: 12 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt voraus, dass die Person in den 12 Monaten vor der Antragstellung in Indien gelebt hat und in den 14 Jahren davor mindestens 11 Jahre Aufenthalt hatte, sowie gute Führung und Kenntnisse einer indischen Sprache.

Ministry of Home Affairs, Government of India

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum muss aus Ihrem Herkunftsland erteilt werden oder aus Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie dort mehr als 2 Jahre dauerhaft gelebt haben.

Ministry of Home Affairs, Foreigners Division

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 5 Jahre begrenzt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Indien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Indien
  • Nicht offen für Pässe aus Pakistan

Wer beantragen kann4

  • Die antragstellende Person ist eine hochqualifizierte oder qualifizierte Fachkraft, die von einem Unternehmen oder einer Organisation in Indien oder von einem ausländischen Unternehmen bei einem indischen Projekt beschäftigt wird.
  • Das Visum wird nicht für Stellen erteilt, für die qualifizierte Inder verfügbar sind, oder für Routine-, Büro- oder Sekretariatstätigkeiten.
  • Das Beschäftigungsvisum wird nicht an pakistanische Staatsangehörige erteilt.
  • Das Visum wird aus dem Herkunftsland oder einem Wohnsitzland erteilt, in dem die Person mehr als 2 Jahre dauerhaft gelebt hat.

Was nachzuweisen ist6

  • Das Bruttogehalt liegt über INR 16.25 (≈ $0) Lakh (INR 1,625,000 (≈ $16,900)) pro Jahr, einschließlich Gehalt, Zulagen und bezifferbarer Sachbezüge wie mietfreier Unterkunft.
  • Eine ältere FAQ des Ministry of Home Affairs nennt die Untergrenze als Gehalt von über USD 25,000 pro Jahr.
  • Die Untergrenze gilt nicht für ethnische Köche, die von ausländischen Vertretungen beschäftigt werden, für Sprachlehrende außer Englischlehrenden, Übersetzende, Personal von Botschaften und Hochkommissionen, ehrenamtlich Tätige bei registrierten NGOs, ausländisches Lehrpersonal der South Asian University und der Nalanda University sowie Zirkusartisten.
  • Für ausländisches Lehrpersonal auf dem Niveau eines Assistant Professors und höher an den aufgeführten zentralen Hochschulen gilt eine niedrigere Untergrenze von INR 9.10 (≈ $0) Lakh pro Jahr.
  • Bei einem Visum von weniger als einem Jahr wird das Mindestgehalt anteilig berechnet.
  • Steuerpflichten werden erfüllt.

Unterlagen2

  • Der Sponsor ist im Visum genannt.
  • Nachweis der Beschäftigung, der Qualifikationen und der Unternehmensregistrierung ist erforderlich.

Schritte1

  1. Das Visum ist nicht als E-Visum erhältlich.

Nach der Ankunft1

  • Registrierung beim FRRO/FRO innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft, wenn das Visum länger als 180 Tage gültig ist.

Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 5 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
  • Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
  • Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
Einkünfte aus ausländischen Quellen

RNOR-Entlastung

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Visum für hochqualifizierte Fachkräfte, die von einem Unternehmen oder einer Organisation in Indien (oder einem ausländischen Unternehmen, das ein Projekt in Indien ausführt) auf Vertrags- oder Anstellungsbasis beschäftigt werden. Es wird nicht für Stellen erteilt, für die qualifizierte Inder verfügbar sind, oder für Routine-, Büro- oder einfache Tätigkeiten. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von über INR 1,625,000 im Jahr (≈ $16,900) · Bruttogehalt von über INR 16.25 (≈ $0) Lakh pro Jahr, einschließlich Gehalt, Zulagen und bezifferbarer Sachbezüge (Visa Manual Annex III, 20. August 2020). Die Untergrenze gilt nicht für ethnische Köche, die von ausländischen Vertretungen beschäftigt werden, für Sprachlehrende außer Englischlehrenden, Übersetzende, Personal von Botschaften und Hochkommissionen, ehrenamtlich Tätige bei registrierten NGOs, ausländisches Lehrpersonal der South Asian University und der Nalanda University sowie Zirkusartisten. Eine ältere FAQ des Ministry of Home Affairs nennt die Untergrenze als über USD 25,000 pro Jahr. 6 5

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist eine hochqualifizierte oder qualifizierte Fachkraft, die von einem Unternehmen oder einer Organisation in Indien oder von einem ausländischen Unternehmen bei einem indischen Projekt beschäftigt wird. 5
  • Das Visum wird nicht für Stellen erteilt, für die qualifizierte Inder verfügbar sind, oder für Routine-, Büro- oder Sekretariatstätigkeiten. 5
  • Das Beschäftigungsvisum wird nicht an pakistanische Staatsangehörige erteilt. 6
  • Das Visum wird aus dem Herkunftsland oder einem Wohnsitzland erteilt, in dem die Person mehr als 2 Jahre dauerhaft gelebt hat. 5
  • Das Bruttogehalt liegt über INR 16.25 (≈ $0) Lakh (INR 1,625,000 (≈ $16,900)) pro Jahr, einschließlich Gehalt, Zulagen und bezifferbarer Sachbezüge wie mietfreier Unterkunft. 6
  • Eine ältere FAQ des Ministry of Home Affairs nennt die Untergrenze als Gehalt von über USD 25,000 pro Jahr. 5
  • Die Untergrenze gilt nicht für ethnische Köche, die von ausländischen Vertretungen beschäftigt werden, für Sprachlehrende außer Englischlehrenden, Übersetzende, Personal von Botschaften und Hochkommissionen, ehrenamtlich Tätige bei registrierten NGOs, ausländisches Lehrpersonal der South Asian University und der Nalanda University sowie Zirkusartisten. 6
  • Für ausländisches Lehrpersonal auf dem Niveau eines Assistant Professors und höher an den aufgeführten zentralen Hochschulen gilt eine niedrigere Untergrenze von INR 9.10 (≈ $0) Lakh pro Jahr. 6
  • Bei einem Visum von weniger als einem Jahr wird das Mindestgehalt anteilig berechnet. 6
  • Steuerpflichten werden erfüllt. 5
  • Der Sponsor ist im Visum genannt. 5
  • Nachweis der Beschäftigung, der Qualifikationen und der Unternehmensregistrierung ist erforderlich. 5
  • Das Visum ist nicht als E-Visum erhältlich. 5 2
  • Registrierung beim FRRO/FRO innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft, wenn das Visum länger als 180 Tage gültig ist. 5 2

Aufenthalt

  • Bis zu 2 Jahre oder die Dauer des Einsatzes, je nachdem, was kürzer ist; IT-Software- und IT-gestützter Sektor bis zu 3 Jahre; Experten im Rahmen einer bilateralen oder staatlich genehmigten Kooperationsvereinbarung bis zu 5 Jahre; jährlich bis zu 5 Jahre ab Erstausstellung verlängerbar (Visa Manual Annex III, 2020). Die Tabelle des Indian Visa Online nennt 1 Jahr oder die Vertragslaufzeit.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Gültigkeit des Visums: 24 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht an pakistanische Staatsangehörige erteilt. Nicht offen für: Pakistan.

Arbeit

Beschäftigung beim im Visum genannten Arbeitgeber.

Familie

Familienangehörige erhalten X-Visa, die zeitgleich mit dem Visum der Hauptperson ablaufen.

Kleingedrucktes

Zwei Dokumente des Ministry of Home Affairs nennen die Gehaltsuntergrenze unterschiedlich. Der Auszug aus dem Visumhandbuch (Annex III, datiert 20. August 2020) nennt ein Bruttogehalt von über INR 16.25 (≈ $0) Lakh pro Jahr; die FAQ zum Arbeitsvisum, eine Datei aus dem Jahr 2010, nennt über USD 25,000 pro Jahr. Die hier angegebene Zahl ist die des neueren Dokuments. Auch die Dauer unterscheidet sich zwischen zwei amtlichen Seiten: Der Auszug aus dem Visumhandbuch nennt bis zu 2 Jahre (3 Jahre im IT-Sektor, 5 Jahre bei staatlich genehmigten Vereinbarungen), während die Tabelle des Indian Visa Online 1 Jahr oder die Vertragslaufzeit nennt. Fragen Sie die indische Vertretung, die das Visum ausstellt, welche Regel für Sie gilt.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  2. e-Visa (categories, durations, documents, FAQ) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs (indianvisaonline.gov.in) · geprüft am 2026-10-12
  3. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2018-02-01
  4. Visa provision (period, entry, extension by visa type) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-12
  5. FAQs relating to work related visas issued by India (Business and Employment visas) · Ministry of Home Affairs, Foreigners Division · geprüft am 2026-10-12
  6. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  7. The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Beschäftigungsvisum (E-1)Verlangt Einkommen von ₹1.6M+ im Jahr ≈ $17k2 J., verlängerbar–
Beratervisum (E-1)Verlangt Einkommen von ₹1.6M+ im Jahr ≈ $17k2 J., verlängerbar–
NGO-Beschäftigung (E-2)–1 J., verlängerbar–
PraktikantenvisumVerlangt Einkommen von ₹780k+ im Jahr ≈ $8,1301 J.–
Forschungsvisum–3 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Beschäftigungsvisum (E-1) nötig?

Einkommen von über INR 1,625,000 im Jahr (≈ $16,900). Bruttogehalt von über INR 16.25 (≈ $0) Lakh pro Jahr, einschließlich Gehalt, Zulagen und bezifferbarer Sachbezüge (Visa Manual Annex III, 20.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Beschäftigungsvisum (E-1) möglich?

Bis zu 2 Jahre oder die Dauer des Einsatzes, je nachdem, was kürzer ist; IT-Software- und IT-gestützter Sektor bis zu 3 Jahre; Experten im Rahmen einer bilateralen oder staatlich genehmigten Kooperationsvereinbarung bis zu 5 Jahre; jährlich bis zu 5 Jahre ab Erstausstellung verlängerbar (Visa Manual Annex III, 2020).

Ist mit Beschäftigungsvisum (E-1) Arbeit erlaubt?

Beschäftigung beim im Visum genannten Arbeitgeber.

Können Familienangehörige mit Beschäftigungsvisum (E-1) nachziehen?

Familienangehörige erhalten X-Visa, die zeitgleich mit dem Visum der Hauptperson ablaufen.

Wer kann Beschäftigungsvisum (E-1) beantragen?

Nicht an pakistanische Staatsangehörige erteilt. Nicht offen für: Pakistan.

Gibt es für Inhaber von Beschäftigungsvisum (E-1) in Indien eine Steuererleichterung?

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: RNOR-Entlastung
Details
  • Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
  • Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Besteuert wird

Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.

Für wen es gilt

  • Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
  • Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.

Ausschlüsse

  • Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Grenzen

  • INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt

Tage im Land

  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.

Steuerliche Ansässigkeit

Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.

Visa

Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.

Weitere Steuern

Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  2. e-Visa (categories, durations, documents, FAQ) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs (indianvisaonline.gov.in) · geprüft am 2026-10-12
  3. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  4. Visa provision (period, entry, extension by visa type) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-12
  5. FAQs relating to work related visas issued by India (Business and Employment visas) · Ministry of Home Affairs, Foreigners Division · geprüft am 2026-10-12
  6. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  7. The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11

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