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Indien · Investition

Indien PRS · Ausländischer Investor

Nötige Investition: ab ₹100M ≈ $1M

Permanent Residency Status (PRS) for Foreign Investors

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

PRS · Ausländischer Investor ist eine Route (investition) für Indien. Antragstellende benötigen eine Investition ab ₹100M ≈ $1M. Aufenthalt: 1 J. 6 Mon., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
ab ₹100M ≈ $1M
Erster Aufenthalt
1 J. 6 Mon.
Angelegt und gehalten₹100M+ ≈ $1M · ₹250M+ ≈ $2.6M
  • INR 100,000,000 (≈ $1,040,000)Ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 18 Monaten eingebracht wird.
  • INR 250,000,000 (≈ $2,610,000)Alternativ: ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 36 Monaten eingebracht wird.
VerlängerungVerlängerbar

PRS wird für 10 Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden, sofern der Inhaber nicht negativ aufgefallen ist.

Press Information Bureau

DaueraufenthaltZeit hier wird angerechnet

PRS folgt auf das anfängliche Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate; Sie beantragen es online beim FRRO oder FRO, sobald die Bedingungen für Investition und Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllt sind.

Ministry of Home Affairs, India

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

PRS wirkt als Mehrfach-Einreisevisum ohne Aufenthaltsbeschränkung.

Ministry of Home Affairs, India

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus Pakistan

Wer beantragen kann3

  • Die Investition erfolgt über den FDI-Weg und schafft in jedem Geschäftsjahr Beschäftigung für mindestens 20 in Indien ansässige Personen.
  • Oberste Führungskräfte sind ausgeschlossen und nutzen das Beschäftigungsvisum.
  • Der Weg gilt nicht für pakistanische Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige pakistanischer Herkunft.

Was nachzuweisen ist2

  • Ausländische Direktinvestition von INR 100,000,000 (≈ $1,040,000) oder mehr wird innerhalb von 18 Monaten eingebracht.
  • Alternativ ausländische Direktinvestition von INR 250,000,000 (≈ $2,610,000) oder mehr innerhalb von 36 Monaten.

Schritte2

  1. Die antragstellende Person hält zunächst ein Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate, ohne Aufenthaltsbeschränkung und ohne FRRO-Registrierung; das Visumhandbuch vom 20. August 2020 nennt es B-4 Visa (Investor).
  2. Danach beantragt die antragstellende Person online PRS beim FRRO/FRO.

Nach der Ankunft3

  • Der PRS-Inhaber reicht jährlich das Formular FC-GPR und die jährliche Meldung über ausländische Verbindlichkeiten und Vermögenswerte ein.
  • Der PRS-Inhaber reicht jährlich die Bestätigung der RBI und die Einkommensteuererklärung ein.
  • Jährlich ist außerdem eine Bescheinigung über die Schaffung von Beschäftigung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer einzureichen.

Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 18 Monate, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
  • Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
  • Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
Einkünfte aus ausländischen Quellen

RNOR-Entlastung

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Permanent Residency Status für ausländische Investoren über den FDI-Weg, die mindestens INR 10 (≈ $0) Crore innerhalb von 18 Monaten oder INR 25 (≈ $0) Crore innerhalb von 36 Monaten einbringen und in jedem Geschäftsjahr mindestens 20 in Indien ansässige Personen beschäftigen; der Investor hält zunächst ein Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate. 1 2 3 4

Was nachzuweisen ist

  • Eine Investition von mindestens INR 100,000,000 (≈ $1,040,000) · Ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 18 Monaten eingebracht wird. 1 2
  • Eine Investition von mindestens INR 250,000,000 (≈ $2,610,000) · Alternativ: ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 36 Monaten eingebracht wird. 1 2

Anforderungen

  • Die Investition erfolgt über den FDI-Weg und schafft in jedem Geschäftsjahr Beschäftigung für mindestens 20 in Indien ansässige Personen. 1 2
  • Oberste Führungskräfte sind ausgeschlossen und nutzen das Beschäftigungsvisum. 1 2
  • Der Weg gilt nicht für pakistanische Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige pakistanischer Herkunft. 1
  • Ausländische Direktinvestition von INR 100,000,000 (≈ $1,040,000) oder mehr wird innerhalb von 18 Monaten eingebracht. 1 2
  • Alternativ ausländische Direktinvestition von INR 250,000,000 (≈ $2,610,000) oder mehr innerhalb von 36 Monaten. 1 2
  • Die antragstellende Person hält zunächst ein Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate, ohne Aufenthaltsbeschränkung und ohne FRRO-Registrierung; das Visumhandbuch vom 20. August 2020 nennt es B-4 Visa (Investor). 4
  • Danach beantragt die antragstellende Person online PRS beim FRRO/FRO. 1
  • Der PRS-Inhaber reicht jährlich das Formular FC-GPR und die jährliche Meldung über ausländische Verbindlichkeiten und Vermögenswerte ein. 1
  • Der PRS-Inhaber reicht jährlich die Bestätigung der RBI und die Einkommensteuererklärung ein. 1
  • Jährlich ist außerdem eine Bescheinigung über die Schaffung von Beschäftigung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer einzureichen. 1

Aufenthalt

  • Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate, danach PRS für 10 Jahre mit Mehrfacheinreise, verlängerbar um weitere 10 Jahre; keine Aufenthaltsbeschränkung und keine FRRO-Registrierung.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 18 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Schließt pakistanische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige pakistanischer Herkunft aus. Nicht offen für: Pakistan.

Arbeit

Mehrfacheinreise ohne Aufenthaltsbegrenzung; der Inhaber darf eine Wohnimmobilie zum Wohnen erwerben; Ehepartner und Angehörige dürfen eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft aufnehmen und ohne Studienvisum studieren.

Familie

Ehepartner und Angehörige erhalten PRS- oder B-4X-Visa zu denselben Bedingungen; Ehepartner und Angehörige dürfen ohne Gehaltsuntergrenze Stellen in der Privatwirtschaft annehmen.

Kleingedrucktes

Die Investitionsbeträge, die Regel von 20 Arbeitsplätzen und das Erstvisum stammen aus dem Kabinettsbeschluss vom 31. August 2016 und dem Visumhandbuch vom 20. August 2020. Die aktuelle Visumliste des Bureau of Immigration führt PRS für ausländische Investoren noch auf, nennt aber keine Beträge, und sie verwendet nun den Code B-4 für das Production Investment Business Visa, das nur als E-Visum erteilt wird; das Erstvisum kann heute daher einen anderen Code haben.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2018-02-01
  2. Cabinet approves grant of Permanent Residency Status to Foreign Investors (PIB, 31 Aug 2016) · Press Information Bureau · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2016-08-31
  3. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  4. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
PRS · Ausländischer InvestorVerlangt eine Investition ab ₹100M ≈ $1M1.5 J., verlängerbar–
LTR · Wealthy Global Citizen ThailandVerlangt eine Investition von $500k+5 J., verlängerbarJa
Golden Visa · Portfolio $350k IndonesienVerlangt eine Investition ab $350k5 J., verlängerbar–
Golden · AED 2M Einlage Vereinigte Arabische EmirateVerlangt eine Investition von AED 2M+ ≈ $545k10 J., verlängerbar–
Global Investor Programme SingapurVerlangt eine Investition ab SGD 10M ≈ $7.8M––

Wie viel Geld ist für PRS · Ausländischer Investor nötig?

Eine Investition von mindestens INR 100,000,000 (≈ $1,040,000). Ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 18 Monaten eingebracht wird. Eine Investition von mindestens INR 250,000,000 (≈ $2,610,000). Alternativ: ausländische Direktinvestition, die innerhalb von 36 Monaten eingebracht wird.

Wie lange ist der Aufenthalt mit PRS · Ausländischer Investor möglich?

Geschäftsvisum für Investoren für 18 oder 36 Monate, danach PRS für 10 Jahre mit Mehrfacheinreise, verlängerbar um weitere 10 Jahre; keine Aufenthaltsbeschränkung und keine FRRO-Registrierung.

Ist mit PRS · Ausländischer Investor Arbeit erlaubt?

Mehrfacheinreise ohne Aufenthaltsbegrenzung; der Inhaber darf eine Wohnimmobilie zum Wohnen erwerben; Ehepartner und Angehörige dürfen eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft aufnehmen und ohne Studienvisum studieren.

Können Familienangehörige mit PRS · Ausländischer Investor nachziehen?

Ehepartner und Angehörige erhalten PRS- oder B-4X-Visa zu denselben Bedingungen; Ehepartner und Angehörige dürfen ohne Gehaltsuntergrenze Stellen in der Privatwirtschaft annehmen.

Wer kann PRS · Ausländischer Investor beantragen?

Schließt pakistanische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige pakistanischer Herkunft aus. Nicht offen für: Pakistan.

Führt PRS · Ausländischer Investor zum Daueraufenthalt in Indien?

Die Zeit mit PRS · Ausländischer Investor wird für den Daueraufenthalt in Indien angerechnet.

Gibt es für Inhaber von PRS · Ausländischer Investor in Indien eine Steuererleichterung?

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: RNOR-Entlastung
Details
  • Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
  • Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Besteuert wird

Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.

Für wen es gilt

  • Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
  • Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.

Ausschlüsse

  • Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Grenzen

  • INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt

Tage im Land

  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.

Steuerliche Ansässigkeit

Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.

Visa

Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.

Weitere Steuern

Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
  2. Cabinet approves grant of Permanent Residency Status to Foreign Investors (PIB, 31 Aug 2016) · Press Information Bureau · geprüft am 2026-10-12
  3. List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
  4. Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.