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Malaysia · Investition

Malaysia Premium Visa (PVIP)

Nötige Ersparnisse: MYR 1M+ ≈ $245k

Malaysia Premium Visa Programme (PVIP)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Premium Visa (PVIP) ist eine Route (investition) für Malaysia. Antragstellende benötigen Ersparnisse von MYR 1M+ ≈ $245k. Aufenthalt: 5 J.. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
MYR 1M+ ≈ $245k
Behördengebühren
MYR 200k ≈ $49k · +2 weitere
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisende Ersparnisse MYR 1M+ ≈ $245k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenMYR 200k ≈ $49k · +2 weitere
  • MYR 200,000 (≈ $49,000)Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar.
  • MYR 2,000 im Jahr (≈ $490)Passgebühr pro Jahr.
  • MYR 100,000 (≈ $24,500)Teilnahmegebühr für jeden Angehörigen bei einem 20-Jahres-Pass; RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass für Angehörige.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenMYR 1M+ ≈ $245k · +2 weitere
  • MYR 1,000,000 (≈ $245,000)Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Der Betrag kann nicht abgehoben werden, außer 50% sechs Monate nach dem ersten PVIP-Vermerk für Immobilien, medizinische oder Bildungszwecke, mit einem Empfehlungsschreiben der Einwanderungsbehörde.
  • MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000)Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
  • MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000)Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 20 Jahre

Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt.

Immigration Department of Malaysia

EinbürgerungAllgemeine Regel: 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert einen Aufenthalt in Malaysia von mindestens 10 der 12 Jahre vor der Antragstellung, einschließlich der letzten 12 Monate, sowie Kenntnisse der malaiischen Sprache, guten Leumund und die Absicht, sich dauerhaft niederzulassen.

National Registration Department (JPN), Malaysia

Wo zu beantragenWo zu beantragen

Alle Anträge laufen über eine zugelassene PVIP-Agentur.

Immigration Department of Malaysia

AnwesenheitsregelnKein Mindestaufenthalt

Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.

Immigration Department of Malaysia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 20 Jahre begrenzt

Wer beantragen kann3

  • Es gibt keine Altersgrenze.
  • Angehörige sind Ehepartner, Kinder unter 25, Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren, Eltern und Schwiegereltern.
  • Der Hauptantragsteller darf eine ausländische Haushaltshilfe mitbringen.

Was nachzuweisen ist6

  • Nachweis von Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr oder von einem Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde.
  • Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten.
  • Sechs Monate nach dem ersten Vermerk dürfen 50% der Einlage für Immobilien-, medizinische oder Bildungskosten abgehoben werden.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt RM 200,000 für den Hauptantragsteller und RM 100,000 für jeden Angehörigen.
  • Angehörige können einen 10-Jahres-Pass gegen eine Teilnahmegebühr von RM 50,000 erhalten.
  • Die Passgebühr beträgt RM 2,000 pro Jahr.

Unterlagen3

  • Einkommensnachweise sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, mit Gehaltsabrechnungen und einem Arbeitgeberschreiben oder jährlichen Steuer- und Bankbescheinigungen.
  • Zu den Unterlagen gehören ein mindestens 24 Monate gültiger Reisepass, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsformular für jede Person.
  • Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich.

Schritte2

  1. Alle Anträge laufen über eine zugelassene, bei der Einwanderungsbehörde registrierte PVIP-Agentur.
  2. Je nach Staatsangehörigkeit gilt eine Sicherheitsleistung für den Hauptantragsteller und eine persönliche Bürgschaft für Angehörige.

Nach der Ankunft2

  • Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.
  • Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt.

Wie Malaysia die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 20 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 182 Tage in KalenderjahrIn Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
  • Mindestens 182 Tage in Bemessungsjahr (Kalenderjahr)Eine Anwesenheit in Malaysia von 182 Tagen oder mehr macht eine Einzelperson ansässig; weniger als 182 Tage bedeuten in der Regel nicht ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Einkommen aus ausländischen Quellen befreit

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften.

Sonderregelung

Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Malaysia Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich

  • Bankkonto / Mittel

    Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Langzeit-Aufenthaltspass von bis zu 20 Jahren für Investoren, Unternehmer und ausländische Fachkräfte mit Auslandseinkommen, einer malaysischen Festgeldanlage und einer Teilnahmegebühr; Anträge laufen über zugelassene Agenturen. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens MYR 1,000,000 (≈ $245,000) · Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Der Betrag kann nicht abgehoben werden, außer 50% sechs Monate nach dem ersten PVIP-Vermerk für Immobilien, medizinische oder Bildungszwecke, mit einem Empfehlungsschreiben der Einwanderungsbehörde. 1 2
  • Einkommen von mindestens MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000) · Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate. 1 2
  • Vermögen von mindestens MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000) · Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben. 1 2
  • Eine Gebühr von MYR 200,000 (≈ $49,000) · Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar. 1 2
  • Eine Gebühr von MYR 100,000 (≈ $24,500) · Teilnahmegebühr für jeden Angehörigen bei einem 20-Jahres-Pass; RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass für Angehörige. 1 2
  • Eine Gebühr von MYR 2,000 im Jahr (≈ $490) · Passgebühr pro Jahr. 1 2

Anforderungen

  • Es gibt keine Altersgrenze. 1 2
  • Angehörige sind Ehepartner, Kinder unter 25, Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren, Eltern und Schwiegereltern. 2
  • Der Hauptantragsteller darf eine ausländische Haushaltshilfe mitbringen. 1 2
  • Nachweis von Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr oder von einem Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde. 1 2
  • Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten. 1 2
  • Sechs Monate nach dem ersten Vermerk dürfen 50% der Einlage für Immobilien-, medizinische oder Bildungskosten abgehoben werden. 1 2
  • Die Teilnahmegebühr beträgt RM 200,000 für den Hauptantragsteller und RM 100,000 für jeden Angehörigen. 1 2
  • Angehörige können einen 10-Jahres-Pass gegen eine Teilnahmegebühr von RM 50,000 erhalten. 1 2
  • Die Passgebühr beträgt RM 2,000 pro Jahr. 1 2
  • Einkommensnachweise sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, mit Gehaltsabrechnungen und einem Arbeitgeberschreiben oder jährlichen Steuer- und Bankbescheinigungen. 1 2
  • Zu den Unterlagen gehören ein mindestens 24 Monate gültiger Reisepass, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsformular für jede Person. 2
  • Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich. 2
  • Alle Anträge laufen über eine zugelassene, bei der Einwanderungsbehörde registrierte PVIP-Agentur. 1 2
  • Je nach Staatsangehörigkeit gilt eine Sicherheitsleistung für den Hauptantragsteller und eine persönliche Bürgschaft für Angehörige. 2
  • Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. 1 2
  • Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt. 2

Aufenthalt

  • Genehmigung von bis zu 20 Jahren, ausgestellt als 5-Jahres-Pässe (5+5+5+5) mit mehrfacher Einreise, vorbehaltlich der Gültigkeit des Reisepasses.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 240 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.

Staatsangehörigkeit

Offen für alle Staatsangehörigkeiten; je nach Land gilt eine Sicherheitsleistung.

Arbeit

Teilnehmende dürfen in Malaysia angestellt sein, rechtmäßige Geschäftstätigkeiten ausüben und studieren.

Familie

Ehepartner, Kinder unter 25 (Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren), Eltern und Schwiegereltern, jeweils mit einer Teilnahmegebühr von RM 100,000 (RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass).

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) frequently asked questions · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-10
  2. Terms and conditions for a new applicant of the Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-11
  3. Application for citizenship under Article 19 of the Federal Constitution (aged 21 and over) · National Registration Department (JPN), Malaysia · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Premium Visa (PVIP)Verlangt Ersparnisse von MYR 1M+ ≈ $245k5 J.–
LTR · Wealthy Global Citizen ThailandVerlangt eine Investition von $500k+5 J., verlängerbarJa
Golden Visa · Portfolio $350k IndonesienVerlangt eine Investition ab $350k5 J., verlängerbar–
Golden · AED 2M Einlage Vereinigte Arabische EmirateVerlangt eine Investition von AED 2M+ ≈ $545k10 J., verlängerbar–
Global Investor Programme SingapurVerlangt eine Investition ab SGD 10M ≈ $7.8M––

Wie viel Geld ist für Premium Visa (PVIP) nötig?

Ersparnisse von mindestens MYR 1,000,000 (≈ $245,000). Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Einkommen von mindestens MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000). Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Vermögen von mindestens MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000). Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben. Eine Gebühr von MYR 200,000 (≈ $49,000). Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Premium Visa (PVIP) möglich?

Genehmigung von bis zu 20 Jahren, ausgestellt als 5-Jahres-Pässe (5+5+5+5) mit mehrfacher Einreise, vorbehaltlich der Gültigkeit des Reisepasses.

Ist mit Premium Visa (PVIP) Arbeit erlaubt?

Teilnehmende dürfen in Malaysia angestellt sein, rechtmäßige Geschäftstätigkeiten ausüben und studieren.

Können Familienangehörige mit Premium Visa (PVIP) nachziehen?

Ehepartner, Kinder unter 25 (Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren), Eltern und Schwiegereltern, jeweils mit einer Teilnahmegebühr von RM 100,000 (RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass).

Gibt es für Inhaber von Premium Visa (PVIP) in Malaysia eine Steuererleichterung?

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036): Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Einkommen aus ausländischen Quellen befreit
Details

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland, die eine steuerlich ansässige Einzelperson in Malaysia erhält; Einkünfte aus malaysischen Quellen (einschließlich der Vergütung für in Malaysia ausgeübte Arbeit) werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Für wen es gilt

  • Die Einzelperson ist für das Bemessungsjahr in Malaysia steuerlich ansässig, in der Regel bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr.
  • Die Einkünfte entstehen außerhalb Malaysias und werden von der Einzelperson in Malaysia erhalten.
  • Die Einkünfte sind keine Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit stammen aus malaysischen Quellen, unabhängig davon, wer sie zahlt, und werden nach den Stufensätzen für Ansässige besteuert.
  • Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen fallen nicht unter die Befreiung für Einzelpersonen.

Tage im Land

  • Mindestens 182 Tage in Kalenderjahr · In Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit richtet sich nach der körperlichen Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Bemessungsjahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Visa

Kein Visum gewährt diese Befreiung; sie gilt für jede steuerlich ansässige Einzelperson. MM2H nennt gesondert eine Steuerbefreiung für ausländische Gelder und Einkünfte.

Weitere Steuern

Verkaufs- und Dienstleistungssteuer, Arbeitnehmerbeiträge und Quellensteuer sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) frequently asked questions · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-10
  2. Terms and conditions for a new applicant of the Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-11
  3. Application for citizenship under Article 19 of the Federal Constitution (aged 21 and over) · National Registration Department (JPN), Malaysia · geprüft am 2026-10-11

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