Malaysia · Investition
Malaysia Premium Visa (PVIP)
Nötige Ersparnisse: MYR 1M+ ≈ $245k
Malaysia Premium Visa Programme (PVIP)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Premium Visa (PVIP) ist eine Route (investition) für Malaysia. Antragstellende benötigen Ersparnisse von MYR 1M+ ≈ $245k. Aufenthalt: 5 J.. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- MYR 1M+ ≈ $245k
- Behördengebühren
- MYR 200k ≈ $49k · +2 weitere
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisende Ersparnisse MYR 1M+ ≈ $245k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
BehördengebührenMYR 200k ≈ $49k · +2 weitere
- MYR 200,000 (≈ $49,000)Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar.
- MYR 2,000 im Jahr (≈ $490)Passgebühr pro Jahr.
- MYR 100,000 (≈ $24,500)Teilnahmegebühr für jeden Angehörigen bei einem 20-Jahres-Pass; RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass für Angehörige.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenMYR 1M+ ≈ $245k · +2 weitere
- MYR 1,000,000 (≈ $245,000)Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Der Betrag kann nicht abgehoben werden, außer 50% sechs Monate nach dem ersten PVIP-Vermerk für Immobilien, medizinische oder Bildungszwecke, mit einem Empfehlungsschreiben der Einwanderungsbehörde.
- MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000)Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
- MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000)Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 20 Jahre
Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt.
EinbürgerungAllgemeine Regel: 10 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert einen Aufenthalt in Malaysia von mindestens 10 der 12 Jahre vor der Antragstellung, einschließlich der letzten 12 Monate, sowie Kenntnisse der malaiischen Sprache, guten Leumund und die Absicht, sich dauerhaft niederzulassen.
Wo zu beantragenWo zu beantragen
Alle Anträge laufen über eine zugelassene PVIP-Agentur.
AnwesenheitsregelnKein Mindestaufenthalt
Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 20 Jahre begrenzt
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Es gibt keine Altersgrenze.
- Angehörige sind Ehepartner, Kinder unter 25, Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren, Eltern und Schwiegereltern.
- Der Hauptantragsteller darf eine ausländische Haushaltshilfe mitbringen.
Was nachzuweisen ist6
- Nachweis von Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr oder von einem Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde.
- Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten.
- Sechs Monate nach dem ersten Vermerk dürfen 50% der Einlage für Immobilien-, medizinische oder Bildungskosten abgehoben werden.
- Die Teilnahmegebühr beträgt RM 200,000 für den Hauptantragsteller und RM 100,000 für jeden Angehörigen.
- Angehörige können einen 10-Jahres-Pass gegen eine Teilnahmegebühr von RM 50,000 erhalten.
- Die Passgebühr beträgt RM 2,000 pro Jahr.
Unterlagen3
- Einkommensnachweise sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, mit Gehaltsabrechnungen und einem Arbeitgeberschreiben oder jährlichen Steuer- und Bankbescheinigungen.
- Zu den Unterlagen gehören ein mindestens 24 Monate gültiger Reisepass, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsformular für jede Person.
- Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich.
Schritte2
- Alle Anträge laufen über eine zugelassene, bei der Einwanderungsbehörde registrierte PVIP-Agentur.
- Je nach Staatsangehörigkeit gilt eine Sicherheitsleistung für den Hauptantragsteller und eine persönliche Bürgschaft für Angehörige.
Nach der Ankunft2
- Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer.
- Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt.
Was an Tag 182 geschieht
Wie Malaysia die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Insgesamt bis zu 20 Jahre
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 182 Tage in KalenderjahrIn Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
- Mindestens 182 Tage in Bemessungsjahr (Kalenderjahr)Eine Anwesenheit in Malaysia von 182 Tagen oder mehr macht eine Einzelperson ansässig; weniger als 182 Tage bedeuten in der Regel nicht ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Einkommen aus ausländischen Quellen befreit
Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften.
- Sonderregelung
Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Malaysia Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich
- Bankkonto / Mittel
Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Langzeit-Aufenthaltspass von bis zu 20 Jahren für Investoren, Unternehmer und ausländische Fachkräfte mit Auslandseinkommen, einer malaysischen Festgeldanlage und einer Teilnahmegebühr; Anträge laufen über zugelassene Agenturen. 1 2
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Ersparnisse von mindestens MYR 1,000,000 (≈ $245,000) · Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Der Betrag kann nicht abgehoben werden, außer 50% sechs Monate nach dem ersten PVIP-Vermerk für Immobilien, medizinische oder Bildungszwecke, mit einem Empfehlungsschreiben der Einwanderungsbehörde. 1 2
- Einkommen von mindestens MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000) · Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate. 1 2
- Vermögen von mindestens MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000) · Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben. 1 2
- Eine Gebühr von MYR 200,000 (≈ $49,000) · Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar. 1 2
- Eine Gebühr von MYR 100,000 (≈ $24,500) · Teilnahmegebühr für jeden Angehörigen bei einem 20-Jahres-Pass; RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass für Angehörige. 1 2
- Eine Gebühr von MYR 2,000 im Jahr (≈ $490) · Passgebühr pro Jahr. 1 2
Anforderungen
- Es gibt keine Altersgrenze. 1 2
- Angehörige sind Ehepartner, Kinder unter 25, Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren, Eltern und Schwiegereltern. 2
- Der Hauptantragsteller darf eine ausländische Haushaltshilfe mitbringen. 1 2
- Nachweis von Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr oder von einem Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde. 1 2
- Ein Festgeld von RM 1,000,000 bei einer in Malaysia zugelassenen Bank halten. 1 2
- Sechs Monate nach dem ersten Vermerk dürfen 50% der Einlage für Immobilien-, medizinische oder Bildungskosten abgehoben werden. 1 2
- Die Teilnahmegebühr beträgt RM 200,000 für den Hauptantragsteller und RM 100,000 für jeden Angehörigen. 1 2
- Angehörige können einen 10-Jahres-Pass gegen eine Teilnahmegebühr von RM 50,000 erhalten. 1 2
- Die Passgebühr beträgt RM 2,000 pro Jahr. 1 2
- Einkommensnachweise sind die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, mit Gehaltsabrechnungen und einem Arbeitgeberschreiben oder jährlichen Steuer- und Bankbescheinigungen. 1 2
- Zu den Unterlagen gehören ein mindestens 24 Monate gültiger Reisepass, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsformular für jede Person. 2
- Eine gültige Krankenversicherung, die Malaysia oder weltweit abdeckt, ist erforderlich. 2
- Alle Anträge laufen über eine zugelassene, bei der Einwanderungsbehörde registrierte PVIP-Agentur. 1 2
- Je nach Staatsangehörigkeit gilt eine Sicherheitsleistung für den Hauptantragsteller und eine persönliche Bürgschaft für Angehörige. 2
- Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. 1 2
- Die Pässe werden in 5-Jahres-Abschnitten bis zu insgesamt 20 Jahren ausgestellt. 2
Aufenthalt
- Genehmigung von bis zu 20 Jahren, ausgestellt als 5-Jahres-Pässe (5+5+5+5) mit mehrfacher Einreise, vorbehaltlich der Gültigkeit des Reisepasses.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Gültigkeit des Visums: 240 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
Staatsangehörigkeit
Offen für alle Staatsangehörigkeiten; je nach Land gilt eine Sicherheitsleistung.
Arbeit
Teilnehmende dürfen in Malaysia angestellt sein, rechtmäßige Geschäftstätigkeiten ausüben und studieren.
Familie
Ehepartner, Kinder unter 25 (Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren), Eltern und Schwiegereltern, jeweils mit einer Teilnahmegebühr von RM 100,000 (RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass).
Amtliche Quellen
- Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) frequently asked questions · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-10
- Terms and conditions for a new applicant of the Malaysia Premium Visa Programme (PVIP) · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-11
- Application for citizenship under Article 19 of the Federal Constitution (aged 21 and over) · National Registration Department (JPN), Malaysia · geprüft am 2026-10-11
Premium Visa (PVIP) und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Premium Visa (PVIP) | Verlangt Ersparnisse von MYR 1M+ ≈ $245k | 5 J. | – |
| LTR · Wealthy Global Citizen Thailand | Verlangt eine Investition von $500k+ | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Golden Visa · Portfolio $350k Indonesien | Verlangt eine Investition ab $350k | 5 J., verlängerbar | – |
| Golden · AED 2M Einlage Vereinigte Arabische Emirate | Verlangt eine Investition von AED 2M+ ≈ $545k | 10 J., verlängerbar | – |
| Global Investor Programme Singapur | Verlangt eine Investition ab SGD 10M ≈ $7.8M | – | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Premium Visa (PVIP) nötig?
Ersparnisse von mindestens MYR 1,000,000 (≈ $245,000). Festgeld bei einer in Malaysia zugelassenen Bank, in jedem Fall erforderlich. Einkommen von mindestens MYR 480,000 im Jahr (≈ $118,000). Alternative A: Inlands- und Auslandseinkommen von RM 40,000 pro Monat oder RM 480,000 pro Jahr, nachgewiesen durch Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Vermögen von mindestens MYR 1,000,000,000 (≈ $245,000,000). Alternative B, anstelle des Einkommensnachweises: Gesamtnettovermögen von mindestens RM 1 Milliarde, wie in den FAQ und Bedingungen der Einwanderungsbehörde angegeben. Eine Gebühr von MYR 200,000 (≈ $49,000). Teilnahmegebühr für den Hauptantragsteller (RM 2,000 bei der Registrierung und RM 198,000 Restbetrag bei Genehmigung); nicht erstattbar.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Premium Visa (PVIP) möglich?
Genehmigung von bis zu 20 Jahren, ausgestellt als 5-Jahres-Pässe (5+5+5+5) mit mehrfacher Einreise, vorbehaltlich der Gültigkeit des Reisepasses.
Ist mit Premium Visa (PVIP) Arbeit erlaubt?
Teilnehmende dürfen in Malaysia angestellt sein, rechtmäßige Geschäftstätigkeiten ausüben und studieren.
Können Familienangehörige mit Premium Visa (PVIP) nachziehen?
Ehepartner, Kinder unter 25 (Kinder mit Behinderung ab 25 Jahren), Eltern und Schwiegereltern, jeweils mit einer Teilnahmegebühr von RM 100,000 (RM 50,000 für einen 10-Jahres-Pass).
Gibt es für Inhaber von Premium Visa (PVIP) in Malaysia eine Steuererleichterung?
Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036): Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036)
Steuererleichterung
Details
Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland, die eine steuerlich ansässige Einzelperson in Malaysia erhält; Einkünfte aus malaysischen Quellen (einschließlich der Vergütung für in Malaysia ausgeübte Arbeit) werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.
Für wen es gilt
- Die Einzelperson ist für das Bemessungsjahr in Malaysia steuerlich ansässig, in der Regel bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr.
- Die Einkünfte entstehen außerhalb Malaysias und werden von der Einzelperson in Malaysia erhalten.
- Die Einkünfte sind keine Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit stammen aus malaysischen Quellen, unabhängig davon, wer sie zahlt, und werden nach den Stufensätzen für Ansässige besteuert.
- Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen fallen nicht unter die Befreiung für Einzelpersonen.
Tage im Land
- Mindestens 182 Tage in Kalenderjahr · In Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit richtet sich nach der körperlichen Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Bemessungsjahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
Visa
Kein Visum gewährt diese Befreiung; sie gilt für jede steuerlich ansässige Einzelperson. MM2H nennt gesondert eine Steuerbefreiung für ausländische Gelder und Einkünfte.
Weitere Steuern
Verkaufs- und Dienstleistungssteuer, Arbeitnehmerbeiträge und Quellensteuer sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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Direktvergleich
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
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So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Application for citizenship under Article 19 of the Federal Constitution (aged 21 and over) · National Registration Department (JPN), Malaysia · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.