Malaysia · Arbeit
Malaysia Professional Visit Pass
Erster Aufenthalt: 1 J.
Professional Visit Pass (PVP)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Professional Visit Pass ist eine Route (arbeit) für Malaysia. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- MYR 1,296 ≈ $320 · MYR 90 ≈ $22
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
BehördengebührenMYR 1,296 ≈ $320 · MYR 90 ≈ $22
- MYR 1,296 (≈ $320)Antragsgebühr pro Antrag, RM1,200 plus 8% SST.
- MYR 90 (≈ $22)Einwanderungsgebühr pro Quartal (3 Monate) der genehmigten Laufzeit.
Wo zu beantragenWo zu beantragen
Ein malaysisches Unternehmen beantragt den Pass für die ausländische Fachkraft.
Immigration Department of Malaysia, Expatriate Services Division
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Malaysia
- Arbeitsrechte sind eingeschränkt
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Der Antragsteller erbringt Dienstleistungen oder Schulungen im Namen des ausländischen Unternehmens.
- Der Antragsteller verfügt über einschlägige berufliche Qualifikationen oder Fähigkeiten.
Was nachzuweisen und zu zahlen ist2
- Eine Gebühr von MYR 1,296 (≈ $320) · Antragsgebühr pro Antrag, RM1,200 plus 8% SST.
- Eine Gebühr von MYR 90 (≈ $22) · Einwanderungsgebühr pro Quartal (3 Monate) der genehmigten Laufzeit.
Schritte1
- Ein malaysisches Unternehmen beantragt den Pass für die ausländische Fachkraft und benennt im Antrag die Tätigkeit und den Gastgeber.
Nach der Ankunft1
- Der Inhaber darf nur für das benannte Unternehmen und die durch den Pass zugelassene Tätigkeit arbeiten.
Was an Tag 182 geschieht
Wie Malaysia die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 182 Tage in KalenderjahrIn Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
- Mindestens 182 Tage in Bemessungsjahr (Kalenderjahr)Eine Anwesenheit in Malaysia von 182 Tagen oder mehr macht eine Einzelperson ansässig; weniger als 182 Tage bedeuten in der Regel nicht ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Einkommen aus ausländischen Quellen befreit
Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften.
- Sonderregelung
Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Malaysia Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Vorübergehende Fachdienstleistungen oder Schulungen in Malaysia für eine malaysische Einrichtung im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers oder Unternehmens; der Pass ist an die genehmigte Tätigkeit und den malaysischen Gastgeber gebunden. 1 2
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von MYR 1,296 (≈ $320) · Antragsgebühr pro Antrag, RM1,200 plus 8% SST. 2
- Eine Gebühr von MYR 90 (≈ $22) · Einwanderungsgebühr pro Quartal (3 Monate) der genehmigten Laufzeit. 2
Anforderungen
- Der Antragsteller erbringt Dienstleistungen oder Schulungen im Namen des ausländischen Unternehmens. 1
- Der Antragsteller verfügt über einschlägige berufliche Qualifikationen oder Fähigkeiten. 1
- Ein malaysisches Unternehmen beantragt den Pass für die ausländische Fachkraft und benennt im Antrag die Tätigkeit und den Gastgeber. 1
- Der Inhaber darf nur für das benannte Unternehmen und die durch den Pass zugelassene Tätigkeit arbeiten. 1
Aufenthalt
- Bis zu 12 Monate pro Ausstellung, vorbehaltlich der genehmigten Kategorie und Programmdauer.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
Staatsangehörigkeit
Keine Liste von Staatsangehörigkeiten.
Arbeit
Nur die genehmigte vorübergehende Fachdienstleistung oder Schulung für den benannten malaysischen Gastgeber im Auftrag eines ausländischen Unternehmens.
Familie
Kein Dependant Pass für PVP-Inhaber.
Amtliche Quellen
- Professional Visit Pass · Immigration Department of Malaysia, Expatriate Services Division · geprüft am 2026-10-10
- ESD application fees and immigration fees for Employment Pass, Professional Visit Pass and Dependant Pass (effective 1 September 2024) · Expatriate Services Division, Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-11
Professional Visit Pass und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Professional Visit Pass | – | 1 J. | Eingeschränkt |
| Employment Pass | Verlangt Einkommen ab MYR 5,000 im Monat ≈ $1,220 | 10 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Expert Visit Pass | – | 1 J. | Eingeschränkt |
| Temporary Employment Pass | – | – | Eingeschränkt |
| LTR · Highly Skilled Thailand | Verlangt Einkommen von $80k+ im Jahr | 5 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Professional Visit Pass nötig?
Eine Gebühr von MYR 1,296 (≈ $320). Antragsgebühr pro Antrag, RM1,200 plus 8% SST. Eine Gebühr von MYR 90 (≈ $22). Einwanderungsgebühr pro Quartal (3 Monate) der genehmigten Laufzeit.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Professional Visit Pass möglich?
Bis zu 12 Monate pro Ausstellung, vorbehaltlich der genehmigten Kategorie und Programmdauer.
Ist mit Professional Visit Pass Arbeit erlaubt?
Eingeschränkt. Nur die genehmigte vorübergehende Fachdienstleistung oder Schulung für den benannten malaysischen Gastgeber im Auftrag eines ausländischen Unternehmens.
Können Familienangehörige mit Professional Visit Pass nachziehen?
Kein Dependant Pass für PVP-Inhaber.
Gibt es für Inhaber von Professional Visit Pass in Malaysia eine Steuererleichterung?
Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036): Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036)
Steuererleichterung
Details
Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland, die eine steuerlich ansässige Einzelperson in Malaysia erhält; Einkünfte aus malaysischen Quellen (einschließlich der Vergütung für in Malaysia ausgeübte Arbeit) werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.
Für wen es gilt
- Die Einzelperson ist für das Bemessungsjahr in Malaysia steuerlich ansässig, in der Regel bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr.
- Die Einkünfte entstehen außerhalb Malaysias und werden von der Einzelperson in Malaysia erhalten.
- Die Einkünfte sind keine Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit stammen aus malaysischen Quellen, unabhängig davon, wer sie zahlt, und werden nach den Stufensätzen für Ansässige besteuert.
- Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen fallen nicht unter die Befreiung für Einzelpersonen.
Tage im Land
- Mindestens 182 Tage in Kalenderjahr · In Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit richtet sich nach der körperlichen Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Bemessungsjahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
Visa
Kein Visum gewährt diese Befreiung; sie gilt für jede steuerlich ansässige Einzelperson. MM2H nennt gesondert eine Steuerbefreiung für ausländische Gelder und Einkünfte.
Weitere Steuern
Verkaufs- und Dienstleistungssteuer, Arbeitnehmerbeiträge und Quellensteuer sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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Arbeitsvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Professional Visit Pass · Immigration Department of Malaysia, Expatriate Services Division · geprüft am 2026-10-10
- ESD application fees and immigration fees for Employment Pass, Professional Visit Pass and Dependant Pass (effective 1 September 2024) · Expatriate Services Division, Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.