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Malaysia · Arbeit

Malaysia Temporary Employment Pass

Visit Pass (Temporary Employment) [PL(KS)]

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Temporary Employment Pass ist eine Route (arbeit) für Malaysia. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar, höchstens 5 Jahre

Der Arbeitgeber erneuert den Pass jedes Jahr; Arbeit ist für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren erlaubt.

Immigration Department of Malaysia

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Der Arbeitgeber beantragt das Visa With Reference und den Pass, während sich die Arbeitskraft im Ausland befindet.

Immigration Department of Malaysia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 5 Jahre begrenzt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Malaysia gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Malaysia
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nur für 18–45 Jahre

Wer beantragen kann2

  • Die Arbeitskraft ist 18 bis 45 Jahre alt und stammt aus einem genehmigten Herkunftsland.
  • Genehmigte Branchen sind Fertigung, Bau, Plantagen, Landwirtschaft und Dienstleistungen.

Was nachzuweisen ist1

  • Der Arbeitgeber zahlt die Kaution oder Garantie (mindestens 18 Monate gültig), das Visum und die Abgabe.

Unterlagen1

  • Die Arbeitskraft unterzieht sich im Heimatland ärztlichen Untersuchungen.

Schritte2

  1. Der Arbeitgeber holt die Kontingentgenehmigung ein und zahlt die Abgabe über das Ministry of Home Affairs.
  2. Der Arbeitgeber beantragt dann ein Visa With Reference und den Visitor's Pass (Temporary Employment), während sich die Arbeitskraft im Ausland befindet.

Nach der Ankunft3

  • Die Arbeitskraft unterzieht sich in Malaysia einer FOMEMA-Gesundheitsuntersuchung.
  • Die Arbeitskraft darf nur für den genehmigten Arbeitgeber und in der genehmigten Branche arbeiten.
  • Ein Arbeitgeberwechsel erfordert die Erlaubnis des Ministry of Home Affairs.

Wie Malaysia die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 5 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 182 Tage in KalenderjahrIn Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
  • Mindestens 182 Tage in Bemessungsjahr (Kalenderjahr)Eine Anwesenheit in Malaysia von 182 Tagen oder mehr macht eine Einzelperson ansässig; weniger als 182 Tage bedeuten in der Regel nicht ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Einkommen aus ausländischen Quellen befreit

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften.

Sonderregelung

Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Malaysia Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Vom Arbeitgeber gesponserter Pass für vorübergehend beschäftigte ausländische Arbeitskräfte in genehmigten Branchen und Herkunftsländergruppen, vorbehaltlich Kontingent und Einwanderungsgenehmigungen. 1

Anforderungen

  • Die Arbeitskraft ist 18 bis 45 Jahre alt und stammt aus einem genehmigten Herkunftsland. 1
  • Genehmigte Branchen sind Fertigung, Bau, Plantagen, Landwirtschaft und Dienstleistungen. 1
  • Der Arbeitgeber zahlt die Kaution oder Garantie (mindestens 18 Monate gültig), das Visum und die Abgabe. 1
  • Die Arbeitskraft unterzieht sich im Heimatland ärztlichen Untersuchungen. 1
  • Der Arbeitgeber holt die Kontingentgenehmigung ein und zahlt die Abgabe über das Ministry of Home Affairs. 1
  • Der Arbeitgeber beantragt dann ein Visa With Reference und den Visitor's Pass (Temporary Employment), während sich die Arbeitskraft im Ausland befindet. 1
  • Die Arbeitskraft unterzieht sich in Malaysia einer FOMEMA-Gesundheitsuntersuchung. 1
  • Die Arbeitskraft darf nur für den genehmigten Arbeitgeber und in der genehmigten Branche arbeiten. 1
  • Ein Arbeitgeberwechsel erfordert die Erlaubnis des Ministry of Home Affairs. 1

Aufenthalt

  • Die Passdaten werden bei der Ausstellung festgelegt und vom Arbeitgeber jährlich erneuert; Arbeit ist für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren erlaubt.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Beschränkt auf Staatsangehörige genehmigter Herkunftsländer, die das Ministry of Home Affairs festlegt; die Seite der Einwanderungsbehörde nennt die genehmigten Länder nur für ausländische Haushaltshilfen.

Arbeit

Arbeit nur für den genehmigten Arbeitgeber und die genehmigte Branche.

Familie

Die Arbeitskraft darf keine Familie nach Malaysia mitbringen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Visitor Pass (Temporary Employment) · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Temporary Employment Pass––Eingeschränkt
Employment PassVerlangt Einkommen ab MYR 5,000 im Monat ≈ $1,22010 J., verlängerbarEingeschränkt
Expert Visit Pass–1 J.Eingeschränkt
Professional Visit Pass–1 J.Eingeschränkt
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Temporary Employment Pass möglich?

Die Passdaten werden bei der Ausstellung festgelegt und vom Arbeitgeber jährlich erneuert; Arbeit ist für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren erlaubt.

Ist mit Temporary Employment Pass Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Arbeit nur für den genehmigten Arbeitgeber und die genehmigte Branche.

Können Familienangehörige mit Temporary Employment Pass nachziehen?

Die Arbeitskraft darf keine Familie nach Malaysia mitbringen.

Gibt es für Inhaber von Temporary Employment Pass in Malaysia eine Steuererleichterung?

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036): Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Einkommen aus ausländischen Quellen befreit
Details

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland, die eine steuerlich ansässige Einzelperson in Malaysia erhält; Einkünfte aus malaysischen Quellen (einschließlich der Vergütung für in Malaysia ausgeübte Arbeit) werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Für wen es gilt

  • Die Einzelperson ist für das Bemessungsjahr in Malaysia steuerlich ansässig, in der Regel bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr.
  • Die Einkünfte entstehen außerhalb Malaysias und werden von der Einzelperson in Malaysia erhalten.
  • Die Einkünfte sind keine Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit stammen aus malaysischen Quellen, unabhängig davon, wer sie zahlt, und werden nach den Stufensätzen für Ansässige besteuert.
  • Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen fallen nicht unter die Befreiung für Einzelpersonen.

Tage im Land

  • Mindestens 182 Tage in Kalenderjahr · In Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit richtet sich nach der körperlichen Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Bemessungsjahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Visa

Kein Visum gewährt diese Befreiung; sie gilt für jede steuerlich ansässige Einzelperson. MM2H nennt gesondert eine Steuerbefreiung für ausländische Gelder und Einkünfte.

Weitere Steuern

Verkaufs- und Dienstleistungssteuer, Arbeitnehmerbeiträge und Quellensteuer sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Visitor Pass (Temporary Employment) · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.