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Malaysia · Arbeit

Malaysia Expert Visit Pass

Erster Aufenthalt: 1 J.

Professional Visit Pass - Expert (technical experts, up to 12 months)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Expert Visit Pass ist eine Route (arbeit) für Malaysia. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.
Wo zu beantragenWo zu beantragen

Ein malaysisches Unternehmen oder eine Regierungsstelle beantragt online.

Immigration Department of Malaysia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Malaysia
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt

Wer beantragen kann3

  • Der Pass hat drei Kategorien: Technical Expert, Research sowie praktische oder betriebliche Ausbildung (Praktikum).
  • Bei Expert Transfer (Kategorie 1) und Research (Kategorie 2) hat der Experte einen ursprünglichen Arbeitgeber im Ausland, der weiterhin das Gehalt zahlt.
  • Der Experte darf jeweils nur für einen Zweck, Vertrag oder ein Projekt arbeiten.

Unterlagen3

  • Zu den Unterlagen gehören das Antragsschreiben des Unternehmens und der Vertrag oder das Auftragsschreiben.
  • Für alle Staatsangehörigkeiten gilt eine persönliche Bürgschaft oder Sicherheitsleistung.
  • Ein etwaiges Unterstützungsschreiben der Aufsichtsbehörde ist ebenfalls beizufügen.

Schritte3

  1. Ein malaysisches Unternehmen oder eine Regierungsstelle beantragt online.
  2. Der Experte reist mit einem Visa With Reference oder einem Genehmigungsschreiben ein.
  3. Anträge für Sabah und Sarawak werden von einem vom Bundesstaat benannten Ausschuss geprüft.

Wie Malaysia die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 182 Tage in KalenderjahrIn Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.
  • Mindestens 182 Tage in Bemessungsjahr (Kalenderjahr)Eine Anwesenheit in Malaysia von 182 Tagen oder mehr macht eine Einzelperson ansässig; weniger als 182 Tage bedeuten in der Regel nicht ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Einkommen aus ausländischen Quellen befreit

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften.

Sonderregelung

Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Malaysia Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Pass für ausländische technische Experten, Forscher und Auszubildende, die von einem malaysischen Unternehmen oder einer Regierungsstelle für ein Projekt oder einen Vertrag für höchstens 12 Monate geholt werden. 1

Anforderungen

  • Der Pass hat drei Kategorien: Technical Expert, Research sowie praktische oder betriebliche Ausbildung (Praktikum). 1
  • Bei Expert Transfer (Kategorie 1) und Research (Kategorie 2) hat der Experte einen ursprünglichen Arbeitgeber im Ausland, der weiterhin das Gehalt zahlt. 1
  • Der Experte darf jeweils nur für einen Zweck, Vertrag oder ein Projekt arbeiten. 1
  • Zu den Unterlagen gehören das Antragsschreiben des Unternehmens und der Vertrag oder das Auftragsschreiben. 1
  • Für alle Staatsangehörigkeiten gilt eine persönliche Bürgschaft oder Sicherheitsleistung. 1
  • Ein etwaiges Unterstützungsschreiben der Aufsichtsbehörde ist ebenfalls beizufügen. 1
  • Ein malaysisches Unternehmen oder eine Regierungsstelle beantragt online. 1
  • Der Experte reist mit einem Visa With Reference oder einem Genehmigungsschreiben ein. 1
  • Anträge für Sabah und Sarawak werden von einem vom Bundesstaat benannten Ausschuss geprüft. 1

Aufenthalt

  • Höchstens 12 Monate; der Inhaber reist aus, wenn das Programm oder die Passlaufzeit endet, sofern keine Verlängerung gewährt wird.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.

Staatsangehörigkeit

Offen für alle Staatsangehörigkeiten; es gilt eine Sicherheitsleistung.

Arbeit

Beschäftigung nur für das benannte Projekt und Unternehmen.

Familie

Kein Langzeitpass für Ehepartner, Angehörige oder Haushaltshilfen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Professional Visitor Pass - Expert · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Expert Visit Pass–1 J.Eingeschränkt
Employment PassVerlangt Einkommen ab MYR 5,000 im Monat ≈ $1,22010 J., verlängerbarEingeschränkt
Professional Visit Pass–1 J.Eingeschränkt
Temporary Employment Pass––Eingeschränkt
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Expert Visit Pass möglich?

Höchstens 12 Monate; der Inhaber reist aus, wenn das Programm oder die Passlaufzeit endet, sofern keine Verlängerung gewährt wird.

Ist mit Expert Visit Pass Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Beschäftigung nur für das benannte Projekt und Unternehmen.

Können Familienangehörige mit Expert Visit Pass nachziehen?

Kein Langzeitpass für Ehepartner, Angehörige oder Haushaltshilfen.

Gibt es für Inhaber von Expert Visit Pass in Malaysia eine Steuererleichterung?

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036): Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Malaysia: Befreiung für Einkünfte aus dem Ausland, die ansässige Einzelpersonen erhalten (1 January 2022 bis 31 December 2036)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Einkommen aus ausländischen Quellen befreit
Details

Ansässige Einzelpersonen sind vom 1 January 2022 bis 31 December 2036 von der Steuer auf in Malaysia erhaltene Einkünfte aus dem Ausland befreit, mit Ausnahme von Einkünften aus Personengesellschaften. Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland, die eine steuerlich ansässige Einzelperson in Malaysia erhält; Einkünfte aus malaysischen Quellen (einschließlich der Vergütung für in Malaysia ausgeübte Arbeit) werden mit den normalen Sätzen für Ansässige besteuert.

Für wen es gilt

  • Die Einzelperson ist für das Bemessungsjahr in Malaysia steuerlich ansässig, in der Regel bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr.
  • Die Einkünfte entstehen außerhalb Malaysias und werden von der Einzelperson in Malaysia erhalten.
  • Die Einkünfte sind keine Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus in Malaysia ausgeübter Arbeit stammen aus malaysischen Quellen, unabhängig davon, wer sie zahlt, und werden nach den Stufensätzen für Ansässige besteuert.
  • Einkünfte aus einem Personengesellschaftsunternehmen fallen nicht unter die Befreiung für Einzelpersonen.

Tage im Land

  • Mindestens 182 Tage in Kalenderjahr · In Malaysia steuerlich ansässig bei einer Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Jahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit richtet sich nach der körperlichen Anwesenheit von 182 Tagen oder mehr im Bemessungsjahr; es gibt auch Tests für verbundene Jahre und einen 90-Tage-Test.

Visa

Kein Visum gewährt diese Befreiung; sie gilt für jede steuerlich ansässige Einzelperson. MM2H nennt gesondert eine Steuerbefreiung für ausländische Gelder und Einkünfte.

Weitere Steuern

Verkaufs- und Dienstleistungssteuer, Arbeitnehmerbeiträge und Quellensteuer sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Professional Visitor Pass - Expert · Immigration Department of Malaysia · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.