Südkorea · Ehegattenvisa
Südkorea Ehepartner eines Staatsbürgers
Nötiges Einkommen: ab ₩25.2M im Jahr ≈ $19k
Marriage Migrant (F-6)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Südkorea. Antragstellende benötigen ein Einkommen ab ₩25.2M im Jahr ≈ $19k. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- ab ₩25.2M im Jahr ≈ $19k
- Behördengebühren
- $60
- Erster Aufenthalt
- 3 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr $60; nachzuweisendes Einkommen ab ₩25.2M/Jahr ≈ $19k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren$60
- $60Visumantragsgebühr für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger; der Betrag unterscheidet sich für einige Passländer, und Visa mit mehrfacher Einreise kosten mehr.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben₩25.2M+/Jahr ≈ $19k · +6 weitere
- KRW 25,195,752 im Jahr (≈ $18,900)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 2-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 0 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 32,154,216 im Jahr (≈ $24,100)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 3-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 1 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 38,968,428 im Jahr (≈ $29,200)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 4-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 2 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 45,340,314 im Jahr (≈ $34,000)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 5-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 3 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 51,335,712 im Jahr (≈ $38,500)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 6-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 4 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 57,090,900 im Jahr (≈ $42,800)Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 7-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 5 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- KRW 5,755,188 im Jahr (≈ $4,320)Wird für jedes Haushaltsmitglied über 7 hinaus zum Betrag für 7 Personen addiert.
DaueraufenthaltNach 2 Jahre Aufenthalt
Heiratsmigranten können nach mehr als 2 Jahren im Status F-6 F-5 beantragen, sobald die Tests zu guter Führung, Lebensunterhalt und Grundkenntnissen erfüllt sind.
EinbürgerungNach 2 Jahre Ehe
Ein ausländischer Ehepartner kann sich nach 2 aufeinanderfolgenden Jahren Wohnsitz in Korea während der Ehe einbürgern lassen oder nach 3 Jahren Ehe mit 1 Jahr Wohnsitz.
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann6
- Der Antragsteller ist mit einem koreanischen Staatsangehörigen verheiratet, und die Ehe ist echt und für ein normales Eheleben geeignet.
- Der Antragsteller hat TOPIK Stufe 1 oder höher bestanden (gültiges Ergebnis).
- Die koreanische Sprache gilt auch durch einen Kurs des Korean Education Centre oder King Sejong Institute (120 Stunden, Anfänger), KIIP Stufe 2 oder höher, einen bestimmten Konsulatskurs oder einen koreanischen Sprachabschluss als nachgewiesen.
- Die Sprachanforderung entfällt, wenn das Paar ein Kind hat, der Antragsteller ein Auslandskoreaner mit koreanischen Sprachkenntnissen ist oder der Antragsteller 1 Jahr ununterbrochen in Korea gelebt hat.
- Der koreanische Ehepartner hat in den letzten 5 Jahren keinen anderen Ehepartner eingeladen, es sei denn, das Paar hat ein Kind oder die frühere Ehe wurde annulliert.
- Beide Ehepartner tauschen Gesundheits- und Strafregisterinformationen aus; dies entfällt, wenn sich das Paar kennengelernt hat, während der Antragsteller 6 Monate oder länger im Land des Ehepartners lebte, oder bei Schwangerschaft oder Geburt.
Was nachzuweisen ist3
- Das Einkommen des koreanischen Ehepartners im vergangenen Jahr beträgt mindestens den Betrag für die Haushaltsgröße, den die Bekanntmachung des Justizministeriums festlegt (2-Personen-Haushalt KRW 25,195,752 (≈ $18,900)).
- Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% seines Wertes als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden.
- Der Einkommenstest entfällt, wenn das Paar ein Kind hat oder nach der Heirat 1 Jahr oder länger gemeinsam im Ausland gelebt hat, sodass der Ehepartner kein inländisches Einkommen hat.
Unterlagen2
- Einladungsschreiben für ausländische Ehepartner mit Angabe von Einkommen und Vermögen des koreanischen Ehepartners, mit Einkommensnachweis der National Tax Service, Grundbuchauszug, Bankbescheinigung oder Beschäftigungsbescheinigung.
- TOPIK-Zertifikat, Kursabschlussbescheinigung oder Abschluss als Nachweis der Koreanischkenntnisse.
Schritte1
- Der koreanische Ehepartner lädt den Antragsteller ein; die koreanische Botschaft oder das Konsulat im Land des Antragstellers prüft die Anbahnung, die Heiratsabsicht und die oben genannten Kriterien.
Nach der Ankunft2
- Wohnsitzänderungen müssen innerhalb von 15 Tagen der Einwanderungsbehörde oder dem örtlichen Amt gemeldet werden.
- Der Daueraufenthalt (F-5) steht nach 2 Jahren im Status F-6 offen, wenn gute Führung, Lebensunterhalt und Grundkenntnisse erfüllt sind; KIIP Stufe 5 erfüllt die Grundkenntnisse.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Südkorea die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in ununterbrochener Aufenthalt in KoreaEine Person ohne Wohnsitz, die in Korea einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr hat, ist ansässig
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Überweisungsbasis (5 Jahre)
Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden.
- Sonderregelung
Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Südkorea Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthaltsvisum für den ausländischen Ehemann oder die ausländische Ehefrau eines koreanischen Staatsangehörigen, mit uneingeschränkter Beschäftigung, das nach 2 Jahren zum Daueraufenthalt führt. 1 2 3
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens KRW 25,195,752 im Jahr (≈ $18,900) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 2-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 0 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 32,154,216 im Jahr (≈ $24,100) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 3-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 1 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 38,968,428 im Jahr (≈ $29,200) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 4-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 2 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 45,340,314 im Jahr (≈ $34,000) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 5-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 3 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 51,335,712 im Jahr (≈ $38,500) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 6-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 4 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 57,090,900 im Jahr (≈ $42,800) · Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 7-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 5 gemeldete Haushaltsmitglieder). Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Einkommen von mindestens KRW 5,755,188 im Jahr (≈ $4,320) · Wird für jedes Haushaltsmitglied über 7 hinaus zum Betrag für 7 Personen addiert. 1
- Eine Gebühr von $60 · Visumantragsgebühr für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger; der Betrag unterscheidet sich für einige Passländer, und Visa mit mehrfacher Einreise kosten mehr. 3
Anforderungen
- Der Antragsteller ist mit einem koreanischen Staatsangehörigen verheiratet, und die Ehe ist echt und für ein normales Eheleben geeignet. 1 2
- Der Antragsteller hat TOPIK Stufe 1 oder höher bestanden (gültiges Ergebnis). 1
- Die koreanische Sprache gilt auch durch einen Kurs des Korean Education Centre oder King Sejong Institute (120 Stunden, Anfänger), KIIP Stufe 2 oder höher, einen bestimmten Konsulatskurs oder einen koreanischen Sprachabschluss als nachgewiesen. 1
- Die Sprachanforderung entfällt, wenn das Paar ein Kind hat, der Antragsteller ein Auslandskoreaner mit koreanischen Sprachkenntnissen ist oder der Antragsteller 1 Jahr ununterbrochen in Korea gelebt hat. 1
- Der koreanische Ehepartner hat in den letzten 5 Jahren keinen anderen Ehepartner eingeladen, es sei denn, das Paar hat ein Kind oder die frühere Ehe wurde annulliert. 1
- Beide Ehepartner tauschen Gesundheits- und Strafregisterinformationen aus; dies entfällt, wenn sich das Paar kennengelernt hat, während der Antragsteller 6 Monate oder länger im Land des Ehepartners lebte, oder bei Schwangerschaft oder Geburt. 1
- Das Einkommen des koreanischen Ehepartners im vergangenen Jahr beträgt mindestens den Betrag für die Haushaltsgröße, den die Bekanntmachung des Justizministeriums festlegt (2-Personen-Haushalt KRW 25,195,752 (≈ $18,900)). 1
- Nettovermögen, das 6 Monate oder länger gehalten wird, zählt mit 5% seines Wertes als Einkommen; Haushaltseinkommen und Vermögen der Familie können hinzugerechnet werden. 1
- Der Einkommenstest entfällt, wenn das Paar ein Kind hat oder nach der Heirat 1 Jahr oder länger gemeinsam im Ausland gelebt hat, sodass der Ehepartner kein inländisches Einkommen hat. 1
- Einladungsschreiben für ausländische Ehepartner mit Angabe von Einkommen und Vermögen des koreanischen Ehepartners, mit Einkommensnachweis der National Tax Service, Grundbuchauszug, Bankbescheinigung oder Beschäftigungsbescheinigung. 1
- TOPIK-Zertifikat, Kursabschlussbescheinigung oder Abschluss als Nachweis der Koreanischkenntnisse. 1
- Der koreanische Ehepartner lädt den Antragsteller ein; die koreanische Botschaft oder das Konsulat im Land des Antragstellers prüft die Anbahnung, die Heiratsabsicht und die oben genannten Kriterien. 1
- Wohnsitzänderungen müssen innerhalb von 15 Tagen der Einwanderungsbehörde oder dem örtlichen Amt gemeldet werden. 2
- Der Daueraufenthalt (F-5) steht nach 2 Jahren im Status F-6 offen, wenn gute Führung, Lebensunterhalt und Grundkenntnisse erfüllt sind; KIIP Stufe 5 erfüllt die Grundkenntnisse. 2
Aufenthalt
- Aufenthalt bis zu 3 Jahre pro Erteilung (F-6); auf Antrag verlängert, solange die Ehe fortbesteht. Der Daueraufenthalt (F-5) ist nach 2 Jahren im Status F-6 möglich.
- Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Arbeit
Keine Beschränkungen für Beschäftigung oder gewinnorientierte Tätigkeiten.
Familie
Personen, die ein Kind eines koreanischen Staatsangehörigen großziehen, und Personen, deren Ehe beendet wurde, können ebenfalls F-6 halten; Eltern von Heiratsmigranten können als F-1 eingeladen werden, wenn die Einladungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Amtliche Quellen
- Ministry of Justice Notice No. 2025-534: Requirements for visas for marriage and cohabitation and exemption criteria (31 December 2025) · Ministry of Justice, Republic of Korea · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-12-31
- Visa Navigator: Customized Stay Guide for Foreign Residents · Korea Immigration Service, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-12
- Visa application fees for each visa type · Embassy of the Republic of Korea in the USA (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-11
- Nationality Act (Articles 5 and 6, English translation) · Korea Legislation Research Institute (Ministry of Government Legislation) · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | Verlangt Einkommen ab ₩25.2M im Jahr ≈ $19k | 3 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt | – | 5 J. | Eingeschränkt |
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand | – | 3 Mon., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Japan | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien | – | – | Nein |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?
Einkommen von mindestens KRW 25,195,752 im Jahr (≈ $18,900). Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 2-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 0 gemeldete Haushaltsmitglieder). Einkommen von mindestens KRW 32,154,216 im Jahr (≈ $24,100). Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 3-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 1 gemeldete Haushaltsmitglieder). Einkommen von mindestens KRW 38,968,428 im Jahr (≈ $29,200). Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 4-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 2 gemeldete Haushaltsmitglieder). Einkommen von mindestens KRW 45,340,314 im Jahr (≈ $34,000). Einkommen des koreanischen Ehepartners vor Steuern im vergangenen 1 Jahr, 5-Personen-Haushalt (Ehepartner plus 3 gemeldete Haushaltsmitglieder).
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
Aufenthalt bis zu 3 Jahre pro Erteilung (F-6); auf Antrag verlängert, solange die Ehe fortbesteht.
Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?
Ja. Keine Beschränkungen für Beschäftigung oder gewinnorientierte Tätigkeiten.
Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?
Personen, die ein Kind eines koreanischen Staatsangehörigen großziehen, und Personen, deren Ehe beendet wurde, können ebenfalls F-6 halten; Eltern von Heiratsmigranten können als F-1 eingeladen werden, wenn die Einladungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Südkorea?
Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Südkorea angerechnet, der nach den Regeln nach 2 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 2 Jahre Ehe möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Südkorea eine Steuererleichterung?
Korea: Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt: Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Korea: Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt
Steuererleichterung
Details
- Auf: Einkünfte aus dem Ausland, die in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden
- Wer: Ausländischer Staatsangehöriger (kein koreanischer Staatsangehöriger), der in Korea steuerlich ansässig ist
Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland, die in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden; Einkommen aus koreanischen Quellen und alle anderen Einkünfte werden nach der progressiven Einkommensteuer voll besteuert.
Für wen es gilt
- Ausländischer Staatsangehöriger (kein koreanischer Staatsangehöriger), der in Korea steuerlich ansässig ist.
- Die Summe der Zeiträume mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea über die 10 Jahre vor Ende des Steuerzeitraums beträgt 5 Jahre oder weniger.
- Ansässig bedeutet, einen Wohnsitz in Korea oder einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr zu haben.
Ausschlüsse
- Nach mehr als fünf Jahren Wohnsitz oder Aufenthalt innerhalb des Zehnjahres-Rückblicks werden Einkünfte aus dem Ausland weltweit besteuert, wie bei koreanischen Ansässigen.
- Einkommen, das nicht nach Korea gezahlt oder überwiesen wird, bleibt für qualifizierende Ausländer außerhalb der koreanischen Bemessungsgrundlage.
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in ununterbrochener Aufenthalt in Korea · Eine Person ohne Wohnsitz, die in Korea einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr hat, ist ansässig
Steuerliche Ansässigkeit
Der Fünfjahrestest wird über die zehn Jahre vor Ende des maßgeblichen Steuerzeitraums gezählt; Nichtansässige werden nur mit Einkommen aus koreanischen Quellen besteuert (article 3(2)).
Visa
Gilt nach steuerlicher Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit, nicht nach Visakategorie.
Weitere Steuern
Lokale Einkommensteuer, VAT und Sozialversicherung gelten gesondert; siehe „Optional flat tax rate for foreign employees“ und „Korea progressive comprehensive income tax rates“ für die Steuersätze auf Arbeitseinkommen.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Ministry of Justice Notice No. 2025-534: Requirements for visas for marriage and cohabitation and exemption criteria (31 December 2025) · Ministry of Justice, Republic of Korea · geprüft am 2026-10-11
- Visa Navigator: Customized Stay Guide for Foreign Residents · Korea Immigration Service, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-12
- Visa application fees for each visa type · Embassy of the Republic of Korea in the USA (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-11
- Nationality Act (Articles 5 and 6, English translation) · Korea Legislation Research Institute (Ministry of Government Legislation) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.