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Japan · Ehegattenvisa

Japan Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 5 J.

Spouse or Child of Japanese National (Spouse visa)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftRegel geändert am 1. Apr. 2027Änderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Japan. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
¥10k ≈ $63 · +6 weitere
Bearbeitung
1–3 Monate
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: 7 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: 1–3 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren¥10k ≈ $63 · +6 weitere
  • JPY 10,000 (≈ $63)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Monate oder weniger beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 15,000 (≈ $95)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 3 Monate bis zu 6 Monate beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 21,000 (≈ $130)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 6 Monate und weniger als 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 27,000 (≈ $170)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 42,000 (≈ $260)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 1 Jahr und weniger als 3 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 56,000 (≈ $350)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Jahre oder mehr und weniger als 5 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
  • JPY 65,000 (≈ $410)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 5 Jahre oder mehr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
VerlängerungVerlängerbar

Auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht; die Dauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate.

Immigration Services Agency of Japan

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Anträge ab dem 1. April 2027 erfordern 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan (Richtlinie überarbeitet am 1. Oktober 2026). Anträge bis zum 31. März 2027 folgen der älteren Regel: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.

Immigration Services Agency of Japan

EinbürgerungNach 3 Jahre Aufenthalt

Der Justizminister kann die Einbürgerung des Ehepartners eines japanischen Staatsangehörigen nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren Aufenthalt in Japan oder nach 3 Jahren Ehe und 1 aufeinanderfolgendem Jahr Aufenthalt in Japan genehmigen (Nationality Act, Article 7). Verhalten, Lebensunterhalt und weitere Bedingungen gelten weiterhin, und die Genehmigung liegt im Ermessen des Ministers. Für andere Ausländer beträgt das Minimum des Gesetzes 5 Jahre, und die Q&A des Justizministeriums ergänzt, dass die Integration in die japanische Gesellschaft erforderlich ist, etwa 10 Jahre oder mehr Aufenthalt; die Q&A sagt nicht, wie dies auf Ehepartner japanischer Staatsangehöriger angewendet wird.

Ministry of Justice of JapanCivil Affairs Bureau, Ministry of Justice of Japan

Bearbeitung1–3 Monate

Übliche Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Monate für ein Certificate of Eligibility, 1 bis 2 Monate für einen Statuswechsel in Japan und 2 Wochen bis 1 Monat für eine Verlängerung.

Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Ein Certificate of Eligibility über die einladende Organisation in Japan beantragen und dann das Visum im Ausland, oder den Status in Japan wechseln.

Immigration Services Agency of Japan

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist der Ehemann oder die Ehefrau einer japanischen Staatsangehörigen bzw. eines japanischen Staatsangehörigen.
  • Die Ehe ist im Familienregister des japanischen Ehepartners eingetragen.

Was nachzuweisen ist2

  • Der Lebensunterhalt wird durch die Einwohnersteuer- und Steuerzahlungsbescheinigung der unterstützenden Person für das letzte Jahr nachgewiesen; es ist kein Mindesteinkommen festgelegt.
  • Ist diese Bescheinigung nicht verfügbar, wird stattdessen eine Kopie des Sparbuchs oder ein Stellenangebot eines japanischen Unternehmens akzeptiert.

Unterlagen5

  • Heiratsurkunde, ausgestellt von der Behörde des Heimatlandes der antragstellenden Person.
  • Familienregisterauszug des japanischen Ehepartners, der die Eheschließung zeigt.
  • Identitätsbürgschaftsschreiben, unterzeichnet vom in Japan lebenden japanischen Ehepartner.
  • Meldebescheinigung des japanischen Ehepartners mit allen Haushaltsmitgliedern.
  • Fragebogen sowie 2 bis 3 Fotos des Paares zusammen; Social-Media- oder Anrufnachweise werden ebenfalls akzeptiert.

Schritte2

  1. Der Antrag auf ein Certificate of Eligibility wird bei der Einwanderungsbehörde für die Neueinreise unter diesem Status gestellt.
  2. Wer sich bereits mit einem anderen Status in Japan aufhält, beantragt einen Statuswechsel zu diesem.

Nach der Ankunft4

  • Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass die Ehe fortbesteht, sowie neue Steuerbescheinigungen.
  • Scheidung oder Tod des Ehepartners müssen den Einwanderungsbehörden gemeldet werden.
  • Daueraufenthalt, Anträge bis zum 31. März 2027: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.
  • Daueraufenthalt, Anträge ab dem 1. April 2027: 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Japan.

Wie Japan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässige natürliche Personen haben ihren Wohnsitz in Japan oder einen ununterbrochenen Aufenthalt von 1 Jahr oder mehr.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Japan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsstatus für den Ehemann oder die Ehefrau einer japanischen Staatsangehörigen bzw. eines japanischen Staatsangehörigen, gewährt für 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate ohne Beschränkung der Tätigkeiten. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von JPY 10,000 (≈ $63) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Monate oder weniger beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 15,000 (≈ $95) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 3 Monate bis zu 6 Monate beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 21,000 (≈ $130) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 6 Monate und weniger als 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 27,000 (≈ $170) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 42,000 (≈ $260) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 1 Jahr und weniger als 3 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 56,000 (≈ $350) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Jahre oder mehr und weniger als 5 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7
  • Eine Gebühr von JPY 65,000 (≈ $410) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 5 Jahre oder mehr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 7

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist der Ehemann oder die Ehefrau einer japanischen Staatsangehörigen bzw. eines japanischen Staatsangehörigen. 1 2
  • Die Ehe ist im Familienregister des japanischen Ehepartners eingetragen. 2
  • Der Lebensunterhalt wird durch die Einwohnersteuer- und Steuerzahlungsbescheinigung der unterstützenden Person für das letzte Jahr nachgewiesen; es ist kein Mindesteinkommen festgelegt. 2
  • Ist diese Bescheinigung nicht verfügbar, wird stattdessen eine Kopie des Sparbuchs oder ein Stellenangebot eines japanischen Unternehmens akzeptiert. 2
  • Heiratsurkunde, ausgestellt von der Behörde des Heimatlandes der antragstellenden Person. 2
  • Familienregisterauszug des japanischen Ehepartners, der die Eheschließung zeigt. 2
  • Identitätsbürgschaftsschreiben, unterzeichnet vom in Japan lebenden japanischen Ehepartner. 2
  • Meldebescheinigung des japanischen Ehepartners mit allen Haushaltsmitgliedern. 2
  • Fragebogen sowie 2 bis 3 Fotos des Paares zusammen; Social-Media- oder Anrufnachweise werden ebenfalls akzeptiert. 2
  • Der Antrag auf ein Certificate of Eligibility wird bei der Einwanderungsbehörde für die Neueinreise unter diesem Status gestellt. 2
  • Wer sich bereits mit einem anderen Status in Japan aufhält, beantragt einen Statuswechsel zu diesem. 2
  • Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass die Ehe fortbesteht, sowie neue Steuerbescheinigungen. 2
  • Scheidung oder Tod des Ehepartners müssen den Einwanderungsbehörden gemeldet werden. 2
  • Daueraufenthalt, Anträge bis zum 31. März 2027: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan. 4
  • Daueraufenthalt, Anträge ab dem 1. April 2027: 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Japan. 5

Aufenthalt

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate; auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht.
  • Erster Aufenthalt: 6 bis 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Keine Arbeitserlaubnis erforderlich; der Status beruht auf der familiären Stellung und beschränkt die Tätigkeiten nicht.

Familie

Leibliche Kinder und Adoptivkinder mit besonderer Adoption eines japanischen Staatsangehörigen fallen unter denselben Status.

Kleingedrucktes

Die Regel von 1 Jahr für den Daueraufenthalt von Ehepartnern endet am 31. März 2027. Anträge ab dem 1. April 2027 erfordern 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Status of Residence "Spouse or Child of Japanese National" · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  2. Status of Residence "Spouse or Child of Japanese National" (spouse of a Japanese national) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  3. Table of statuses of residence and periods of stay · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  4. Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 24 February 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-02-24
  5. Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 1 October 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-10-01
  6. Nationality Act (国籍法), Articles 5 and 7 · Ministry of Justice of Japan · geprüft am 2026-10-12
  7. Fees for extension of stay, change of status and permanent residence applied for online from 1 October 2026 · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  8. Naturalization: conditions and procedure (Q&A) · Civil Affairs Bureau, Ministry of Justice of Japan · geprüft am 2026-10-12
  9. Certificate of Eligibility application: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  10. Application for change of status of residence: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  11. Application for extension of period of stay: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand–3 Mon., verlängerbar–
Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien––Nein
Ehepartner eines Staatsbürgers Vereinigte Arabische Emirate–––

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?

Eine Gebühr von JPY 10,000 (≈ $63). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 15,000 (≈ $95). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 21,000 (≈ $130). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 27,000 (≈ $170). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Die Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate; auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?

Übliche Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Monate für ein Certificate of Eligibility, 1 bis 2 Monate für einen Statuswechsel in Japan und 2 Wochen bis 1 Monat für eine Verlängerung.

Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?

Ja. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich; der Status beruht auf der familiären Stellung und beschränkt die Tätigkeiten nicht.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?

Leibliche Kinder und Adoptivkinder mit besonderer Adoption eines japanischen Staatsangehörigen fallen unter denselben Status.

Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Japan?

Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Japan angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Japan eine Steuererleichterung?

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen: Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis
Details
  • Wer: Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Besteuert wird

Einkommensteuer auf alles Einkommen aus japanischen Quellen sowie auf Einkommen aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder aus dem Ausland nach Japan überwiesen wird, zu den progressiven nationalen Sätzen von 5% bis 45%.

Für wen es gilt

  • Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr.
  • Nichtjapanische Staatsangehörigkeit.
  • Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan von insgesamt fünf Jahren oder weniger innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus japanischen Quellen, einschließlich Vergütung für in Japan ausgeübte Arbeit, wird in voller Höhe besteuert.
  • Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässig = Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt von einem Jahr oder mehr. Nicht dauerhaft Ansässiger = nichtjapanischer Staatsangehöriger, der insgesamt fünf Jahre oder weniger in den vorangegangenen zehn Jahren ansässig war. Beruht auf Tatsachen, nicht auf der Visumart.

Visa

Kein Visum gewährt diese Behandlung; sie folgt der steuerlichen Ansässigkeit und der Staatsangehörigkeit.

Weitere Steuern

Verbrauchsteuer: Regelsatz 10% (7.8% national plus 2.2% lokal) und ermäßigter Satz 8% (6.24% national plus 1.76% lokal). Lokale Einwohnersteuer und Sozialversicherung sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Status of Residence "Spouse or Child of Japanese National" · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  2. Status of Residence "Spouse or Child of Japanese National" (spouse of a Japanese national) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  3. Table of statuses of residence and periods of stay · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  4. Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 24 February 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  5. Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 1 October 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-12
  6. Nationality Act (国籍法), Articles 5 and 7 · Ministry of Justice of Japan · geprüft am 2026-10-12
  7. Fees for extension of stay, change of status and permanent residence applied for online from 1 October 2026 · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  8. Naturalization: conditions and procedure (Q&A) · Civil Affairs Bureau, Ministry of Justice of Japan · geprüft am 2026-10-12
  9. Certificate of Eligibility application: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  10. Application for change of status of residence: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  11. Application for extension of period of stay: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.