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Japan · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Japan Langzeitbesucher (JPY 30M)

Nötige Ersparnisse: ¥30M+ ≈ $189k

Designated Activities: long-term stay for sightseeing and recreation (特定活動 観光・保養等を目的とする長期滞在者)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Langzeitbesucher (JPY 30M) ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Japan. Antragstellende benötigen Ersparnisse von ¥30M+ ≈ $189k. Aufenthalt: 1 J.. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
¥30M+ ≈ $189k
Erster Aufenthalt
1 J.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben¥30M+ ≈ $189k
  • JPY 30,000,000 (≈ $189,000)Gemeinsame Einlagen der antragstellenden Person und des Ehepartners zum Zeitpunkt des Antrags; JPY 60,000,000, (≈ $378,000) wenn der Ehepartner diesen Status ebenfalls innehat oder ihn in eigenem Recht beantragt.
VerlängerungHöchstens 1 Jahr, keine Verlängerung

Der Aufenthalt darf insgesamt 1 Jahr nicht überschreiten.

Ministry of Justice, Japan

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 1 Jahr insgesamt
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nur für Pässe aus 74 Ländern

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist 18 Jahre oder älter.
  • Die antragstellende Person ist Staatsangehöriger eines in Annex 9 aufgeführten Landes oder einer Region, deren Bürger für Kurzaufenthalte visumfrei nach Japan einreisen.

Was nachzuweisen ist2

  • Die gemeinsamen Einlagen der antragstellenden Person und des Ehepartners betragen bei Antragstellung insgesamt mindestens JPY 30 (≈ $0) Mio.
  • Die Schwelle beträgt JPY 60 (≈ $0) Mio., wenn der Ehepartner diesen Status ebenfalls innehat oder beantragt.

Unterlagen2

  • Bankunterlagen zeigen den aktuellen Kontostand und die Transaktionen der letzten 6 Monate.
  • Eine private Versicherung deckt Tod, Verletzung und Krankheit für den gesamten Aufenthalt ab.

Schritte1

  1. Ein Certificate of Eligibility beantragen, mit einem Aufenthaltsplan sowie der Versicherungspolice und den Bedingungen.

Nach der Ankunft1

  • Der Aufenthalt darf insgesamt 1 Jahr nicht überschreiten.

Wie Japan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässige natürliche Personen haben ihren Wohnsitz in Japan oder einen ununterbrochenen Aufenthalt von 1 Jahr oder mehr.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Japan Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Eine private Versicherung deckt Tod, Verletzung und Krankheit für den gesamten Aufenthalt ab

  • Nachzuweisendes Geld

    Diese Route verlangt Ersparnisse von ¥30M+ ≈ $189k.

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalt von bis zu 1 Jahr für Besichtigungen, Erholung und ähnliche Tätigkeiten, offen für Erwachsene aus den visumbefreiten Ländern und Regionen nach Annex 9 der Designated Activities Notification, die mindestens JPY 30 (≈ $0) Mio. Ersparnisse besitzen, mit ihrem mitreisenden Ehepartner. 1 2 3

Was nachzuweisen ist

  • Ersparnisse von mindestens JPY 30,000,000 (≈ $189,000) · Gemeinsame Einlagen der antragstellenden Person und des Ehepartners zum Zeitpunkt des Antrags; JPY 60,000,000, (≈ $378,000) wenn der Ehepartner diesen Status ebenfalls innehat oder ihn in eigenem Recht beantragt. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist 18 Jahre oder älter. 1
  • Die antragstellende Person ist Staatsangehöriger eines in Annex 9 aufgeführten Landes oder einer Region, deren Bürger für Kurzaufenthalte visumfrei nach Japan einreisen. 1
  • Die gemeinsamen Einlagen der antragstellenden Person und des Ehepartners betragen bei Antragstellung insgesamt mindestens JPY 30 (≈ $0) Mio. 1
  • Die Schwelle beträgt JPY 60 (≈ $0) Mio., wenn der Ehepartner diesen Status ebenfalls innehat oder beantragt. 1
  • Bankunterlagen zeigen den aktuellen Kontostand und die Transaktionen der letzten 6 Monate. 2
  • Eine private Versicherung deckt Tod, Verletzung und Krankheit für den gesamten Aufenthalt ab. 1 2
  • Ein Certificate of Eligibility beantragen, mit einem Aufenthaltsplan sowie der Versicherungspolice und den Bedingungen. 2
  • Der Aufenthalt darf insgesamt 1 Jahr nicht überschreiten. 1

Aufenthalt

  • Aufenthalt für Besichtigungen und Erholung von höchstens 1 Jahr.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige der 74 Länder und Regionen in Annex 9 der Designated Activities Notification, die alle für Kurzaufenthalte visumbefreit sind. Offen für: Island, Irland, Vereinigte Staaten, Vereinigte Arabische Emirate, Argentinien, Andorra, Israel, Italien, Indonesien, Uruguay, Estland, El Salvador, Australien, Österreich, Niederlande, Katar, Kanada, Nordmazedonien, Zypern, Griechenland, Guatemala, Vereinigtes Königreich, Kroatien, Costa Rica, San Marino, Singapur, Schweiz, Schweden, Spanien, Suriname, Slowakei, Slowenien, Serbien, Thailand, Südkorea, Tschechien, Tunesien, Chile, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Türkei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Bahamas, Paraguay, Barbados, Ungarn, Finnland, Brasilien, Frankreich, Bulgarien, Brunei Darussalam, Peru, Belgien, Polen, Portugal, Honduras, Malta, Malaysia, Mexiko, Mauritius, Monaco, Montenegro, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Rumänien, Luxemburg, Lesotho, Taiwan, Sonderverwaltungsregion Hongkong, MO.

Arbeit

Nur Besichtigungen, Erholung und ähnliche Tätigkeiten; eine Beschäftigung wird vom Status nicht abgedeckt.

Familie

Der Ehepartner kann nach Punkt 41 der Notification mitreisen und wird im gemeinsamen Ersparnistest mitgezählt. Ihr Ehepartner oder Partner darf mit diesem Visum in Japan nicht arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Designated Activities Notification (MOJ Notice No. 131 of 1990, as amended 8 April 2026): items 40 and 41 and Annex 9 · Ministry of Justice, Japan · geprüft am 2026-10-11
  2. Status of residence Designated Activities (long-term stay for sightseeing and recreation, and accompanying spouse) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  3. Permission to engage in activities other than those permitted (Immigration Control Act Article 19) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Langzeitbesucher (JPY 30M)Verlangt Ersparnisse von ¥30M+ ≈ $189k1 J.Eingeschränkt
LTR · Wealthy Pensioner ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–
Second Home Visum IndonesienVerlangt Ersparnisse von $130k+5 J., verlängerbar–
Ruhestandsvisum Vereinigte Arabische EmirateVerlangt Einkommen von AED 240k+ im Jahr ≈ $65k––
MM2H Platinum MalaysiaVerlangt Ersparnisse von $1M+–Ja

Wie viel Geld ist für Langzeitbesucher (JPY 30M) nötig?

Ersparnisse von mindestens JPY 30,000,000 (≈ $189,000). Gemeinsame Einlagen der antragstellenden Person und des Ehepartners zum Zeitpunkt des Antrags; JPY 60,000,000, (≈ $378,000) wenn der Ehepartner diesen Status ebenfalls innehat oder ihn in eigenem Recht beantragt.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Langzeitbesucher (JPY 30M) möglich?

Aufenthalt für Besichtigungen und Erholung von höchstens 1 Jahr.

Ist mit Langzeitbesucher (JPY 30M) Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Nur Besichtigungen, Erholung und ähnliche Tätigkeiten; eine Beschäftigung wird vom Status nicht abgedeckt.

Können Familienangehörige mit Langzeitbesucher (JPY 30M) nachziehen?

Der Ehepartner kann nach Punkt 41 der Notification mitreisen und wird im gemeinsamen Ersparnistest mitgezählt.

Wer kann Langzeitbesucher (JPY 30M) beantragen?

Staatsangehörige der 74 Länder und Regionen in Annex 9 der Designated Activities Notification, die alle für Kurzaufenthalte visumbefreit sind. Offen für: Island, Irland, Vereinigte Staaten, Vereinigte Arabische Emirate, Argentinien, Andorra, Israel, Italien, Indonesien, Uruguay, Estland, El Salvador, Australien, Österreich, Niederlande, Katar, Kanada, Nordmazedonien, Zypern, Griechenland, Guatemala, Vereinigtes Königreich, Kroatien, Costa Rica, San Marino, Singapur, Schweiz, Schweden, Spanien, Suriname, Slowakei, Slowenien, Serbien, Thailand, Südkorea, Tschechien, Tunesien, Chile, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Türkei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Bahamas, Paraguay, Barbados, Ungarn, Finnland, Brasilien, Frankreich, Bulgarien, Brunei Darussalam, Peru, Belgien, Polen, Portugal, Honduras, Malta, Malaysia, Mexiko, Mauritius, Monaco, Montenegro, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Rumänien, Luxemburg, Lesotho, Taiwan, Sonderverwaltungsregion Hongkong, MO.

Gibt es für Inhaber von Langzeitbesucher (JPY 30M) in Japan eine Steuererleichterung?

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen: Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis
Details
  • Wer: Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Besteuert wird

Einkommensteuer auf alles Einkommen aus japanischen Quellen sowie auf Einkommen aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder aus dem Ausland nach Japan überwiesen wird, zu den progressiven nationalen Sätzen von 5% bis 45%.

Für wen es gilt

  • Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr.
  • Nichtjapanische Staatsangehörigkeit.
  • Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan von insgesamt fünf Jahren oder weniger innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus japanischen Quellen, einschließlich Vergütung für in Japan ausgeübte Arbeit, wird in voller Höhe besteuert.
  • Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässig = Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt von einem Jahr oder mehr. Nicht dauerhaft Ansässiger = nichtjapanischer Staatsangehöriger, der insgesamt fünf Jahre oder weniger in den vorangegangenen zehn Jahren ansässig war. Beruht auf Tatsachen, nicht auf der Visumart.

Visa

Kein Visum gewährt diese Behandlung; sie folgt der steuerlichen Ansässigkeit und der Staatsangehörigkeit.

Weitere Steuern

Verbrauchsteuer: Regelsatz 10% (7.8% national plus 2.2% lokal) und ermäßigter Satz 8% (6.24% national plus 1.76% lokal). Lokale Einwohnersteuer und Sozialversicherung sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Designated Activities Notification (MOJ Notice No. 131 of 1990, as amended 8 April 2026): items 40 and 41 and Annex 9 · Ministry of Justice, Japan · geprüft am 2026-10-11
  2. Status of residence Designated Activities (long-term stay for sightseeing and recreation, and accompanying spouse) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
  3. Permission to engage in activities other than those permitted (Immigration Control Act Article 19) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.