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Japan · Work and Travel

Japan Working Holiday

Altersgrenze und nötige Mittel: Alter und Mittel je nach Pass unterschiedlich

Working Holiday visa (Designated Activities; 32 partner countries and regions)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Working Holiday ist eine Route (work and travel) für Japan. Bedingungen: alter und Mittel je nach Pass unterschiedlich. Arbeit vor Ort: gelegenheitsjobs. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 2 Jahre

Jede Teilnahme dauert ein Jahr; Staatsangehörige von Kanada und dem Vereinigten Königreich können zwei aufeinanderfolgende Jahre nutzen, und einige andere Staatsangehörigkeiten können einen zweiten Aufenthalt von einem Jahr aufnehmen.

Ministry of Foreign Affairs of Japan

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Working-Holiday-Visum bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Land beantragen, vorbehaltlich des jährlichen Kontingents für Ihre Staatsangehörigkeit.

Ministry of Foreign Affairs of Japan

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 2 Jahre begrenzt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Japan gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nur für Pässe aus 32 Ländern
  • Nur für 18–30 Jahre

Wer beantragen kann8

  • Die antragstellende Person ist bei Antragstellung 18 bis einschließlich 30 Jahre alt.
  • Antragstellende aus Australien, Kanada und Irland sind bei Antragstellung 18 bis einschließlich 30 Jahre alt.
  • Antragstellende aus Südkorea sind 18 bis 25 Jahre alt; bis 30 nur, wo außergewöhnliche Umstände anerkannt werden.
  • Die antragstellende Person ist Staatsangehöriger eines Partnerlandes und lebt bei den meisten Partnern bei Antragstellung in diesem Land.
  • Einwohner von Hongkong benötigen einen HKSAR- oder BN(O)-Pass; Einwohner von Taiwan benötigen einen taiwanischen Pass.
  • Der Hauptzweck ist ein Urlaub, ohne mitreisende Angehörige oder Kinder.
  • Die antragstellende Person ist bei guter Gesundheit und hatte kein früheres japanisches Working-Holiday-Visum, außer wo eine zweite Teilnahme erlaubt ist.
  • Kanadier können zweimal am japanischen Working-Holiday-Programm teilnehmen.

Unterlagen1

  • Ein gültiger Reisepass und ein Rückflugticket oder Mittel dafür sind erforderlich.

Schritte4

  1. Jährliche Visumkontingente: Kanada 6,283; Südkorea 10,000; Taiwan 10,000; Vereinigtes Königreich 6,000; Frankreich 1,800; Hongkong 1,500; Irland 800.
  2. Jährliche Visumkontingente: Spanien 700; Italien 500; Polen 500; Slowakei 400; Tschechien 400; Argentinien 400; Österreich 200; Chile 200; Ungarn 200; Niederlande 200; Finnland 200.
  3. Jährliche Visumkontingente: Litauen 100; Estland 100; Uruguay 100; Lettland 100; Luxemburg 100; Malta 100; Island 30.
  4. Australien, Neuseeland, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Portugal und Schweden haben kein jährliches Kontingent.

Wie Japan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 2 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässige natürliche Personen haben ihren Wohnsitz in Japan oder einen ununterbrochenen Aufenthalt von 1 Jahr oder mehr.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Japan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Bilaterale Working-Holiday-Programme für junge Staatsangehörige von 32 Partnerländern und -regionen, die eine nebenbei ausgeübte Beschäftigung zur Aufbesserung der Reisekasse aufnehmen dürfen; für einige Staatsangehörigkeiten ist inzwischen eine zweimalige Teilnahme möglich. 1 2 3 4 5 6 7

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist bei Antragstellung 18 bis einschließlich 30 Jahre alt. 1
  • Antragstellende aus Australien, Kanada und Irland sind bei Antragstellung 18 bis einschließlich 30 Jahre alt. 1 4 2 5
  • Antragstellende aus Südkorea sind 18 bis 25 Jahre alt; bis 30 nur, wo außergewöhnliche Umstände anerkannt werden. 1 6 3
  • Die antragstellende Person ist Staatsangehöriger eines Partnerlandes und lebt bei den meisten Partnern bei Antragstellung in diesem Land. 1
  • Einwohner von Hongkong benötigen einen HKSAR- oder BN(O)-Pass; Einwohner von Taiwan benötigen einen taiwanischen Pass. 1
  • Der Hauptzweck ist ein Urlaub, ohne mitreisende Angehörige oder Kinder. 1
  • Die antragstellende Person ist bei guter Gesundheit und hatte kein früheres japanisches Working-Holiday-Visum, außer wo eine zweite Teilnahme erlaubt ist. 1
  • Kanadier können zweimal am japanischen Working-Holiday-Programm teilnehmen. 2
  • Ein gültiger Reisepass und ein Rückflugticket oder Mittel dafür sind erforderlich. 1
  • Jährliche Visumkontingente: Kanada 6,283; Südkorea 10,000; Taiwan 10,000; Vereinigtes Königreich 6,000; Frankreich 1,800; Hongkong 1,500; Irland 800. 1
  • Jährliche Visumkontingente: Spanien 700; Italien 500; Polen 500; Slowakei 400; Tschechien 400; Argentinien 400; Österreich 200; Chile 200; Ungarn 200; Niederlande 200; Finnland 200. 1
  • Jährliche Visumkontingente: Litauen 100; Estland 100; Uruguay 100; Lettland 100; Luxemburg 100; Malta 100; Island 30. 1
  • Australien, Neuseeland, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Portugal und Schweden haben kein jährliches Kontingent. 1

Aufenthalt

  • Aufenthalt von einem Jahr je Teilnahme; Australier erhalten zunächst 6 Monate und beantragen in Japan die Verlängerung. Staatsangehörige von Kanada und dem Vereinigten Königreich können zwei aufeinanderfolgende Jahre oder zwei getrennte Aufenthalte von einem Jahr nutzen; Staatsangehörige von Neuseeland, Dänemark, Österreich, Deutschland, Irland, der Slowakei, Südkorea und Taiwan können zwei getrennte Aufenthalte von einem Jahr im Leben nutzen.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Nur Staatsangehörige oder Einwohner der 32 vom MOFA zum 1. April 2026 aufgeführten Partnerländer und -regionen. Offen für: Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea, Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Taiwan, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Norwegen, Portugal, Polen, Slowakei, Österreich, Ungarn, Spanien, Argentinien, Chile, Island, Tschechien, Litauen, Schweden, Estland, Niederlande, Uruguay, Finnland, Lettland, Luxemburg, Malta, Italien.

Arbeit

Erlaubt: den Aufenthalt begleitende Beschäftigung zur Aufbesserung der Reisekasse. Nicht erlaubt: Arbeit in Bars, Cabarets, Nachtclubs und Glücksspielstätten.

Familie

Angehörige und Kinder dürfen die teilnehmende Person nicht begleiten.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. The Working Holiday Programmes in Japan (MOFA, 1 April 2026) · Ministry of Foreign Affairs of Japan · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-04-01
  2. Work and travel in Japan: International Experience Canada · Immigration, Refugees and Citizenship Canada · geprüft am 2026-10-12
  3. Working Holiday: partner countries and age limits (Korean) · Ministry of Foreign Affairs, Republic of Korea (Working Holiday Information Center) · geprüft am 2026-10-11
  4. Working Holiday Visa: eligibility, funds and application (Embassy of Japan in Australia) · Embassy of Japan in Australia · geprüft am 2026-10-12
  5. Working Holiday Scheme between Japan and Ireland: prerequisites and application (Embassy of Japan in Ireland) · Embassy of Japan in Ireland · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-02-24
  6. Working Holiday visa guide for nationals of the Republic of Korea (Embassy of Japan in Korea, Korean) · Embassy of Japan in Korea · geprüft am 2026-10-12
  7. 2026 Japan-Korea Working Holiday visa application notice (Embassy of Japan in Korea, Korean) · Embassy of Japan in Korea · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-12-22
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Working Holiday–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday Indonesien–1 J., verlängerbarGelegenheitsjobs
Work Holiday · AU & NZ Singapur–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday (H-1) Südkorea–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday Taiwan–6 Mon.Gelegenheitsjobs

Wie lange ist der Aufenthalt mit Working Holiday möglich?

Aufenthalt von einem Jahr je Teilnahme; Australier erhalten zunächst 6 Monate und beantragen in Japan die Verlängerung.

Ist mit Working Holiday Arbeit erlaubt?

Gelegenheitsjobs. Erlaubt: den Aufenthalt begleitende Beschäftigung zur Aufbesserung der Reisekasse.

Können Familienangehörige mit Working Holiday nachziehen?

Angehörige und Kinder dürfen die teilnehmende Person nicht begleiten.

Wer kann Working Holiday beantragen?

Nur Staatsangehörige oder Einwohner der 32 vom MOFA zum 1. April 2026 aufgeführten Partnerländer und -regionen. Offen für: Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea, Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Taiwan, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Norwegen, Portugal, Polen, Slowakei, Österreich, Ungarn, Spanien, Argentinien, Chile, Island, Tschechien, Litauen, Schweden, Estland, Niederlande, Uruguay, Finnland, Lettland, Luxemburg, Malta, Italien.

Gibt es für Inhaber von Working Holiday in Japan eine Steuererleichterung?

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen: Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis
Details
  • Wer: Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr

Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.

Besteuert wird

Einkommensteuer auf alles Einkommen aus japanischen Quellen sowie auf Einkommen aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder aus dem Ausland nach Japan überwiesen wird, zu den progressiven nationalen Sätzen von 5% bis 45%.

Für wen es gilt

  • Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr.
  • Nichtjapanische Staatsangehörigkeit.
  • Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan von insgesamt fünf Jahren oder weniger innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus japanischen Quellen, einschließlich Vergütung für in Japan ausgeübte Arbeit, wird in voller Höhe besteuert.
  • Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässig = Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt von einem Jahr oder mehr. Nicht dauerhaft Ansässiger = nichtjapanischer Staatsangehöriger, der insgesamt fünf Jahre oder weniger in den vorangegangenen zehn Jahren ansässig war. Beruht auf Tatsachen, nicht auf der Visumart.

Visa

Kein Visum gewährt diese Behandlung; sie folgt der steuerlichen Ansässigkeit und der Staatsangehörigkeit.

Weitere Steuern

Verbrauchsteuer: Regelsatz 10% (7.8% national plus 2.2% lokal) und ermäßigter Satz 8% (6.24% national plus 1.76% lokal). Lokale Einwohnersteuer und Sozialversicherung sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. The Working Holiday Programmes in Japan (MOFA, 1 April 2026) · Ministry of Foreign Affairs of Japan · geprüft am 2026-10-12
  2. Work and travel in Japan: International Experience Canada · Immigration, Refugees and Citizenship Canada · geprüft am 2026-10-12
  3. Working Holiday: partner countries and age limits (Korean) · Ministry of Foreign Affairs, Republic of Korea (Working Holiday Information Center) · geprüft am 2026-10-11
  4. Working Holiday Visa: eligibility, funds and application (Embassy of Japan in Australia) · Embassy of Japan in Australia · geprüft am 2026-10-12
  5. Working Holiday Scheme between Japan and Ireland: prerequisites and application (Embassy of Japan in Ireland) · Embassy of Japan in Ireland · geprüft am 2026-10-12
  6. Working Holiday visa guide for nationals of the Republic of Korea (Embassy of Japan in Korea, Korean) · Embassy of Japan in Korea · geprüft am 2026-10-12
  7. 2026 Japan-Korea Working Holiday visa application notice (Embassy of Japan in Korea, Korean) · Embassy of Japan in Korea · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.