Australien · Work and Travel
Australien Work and Holiday 462
Altersgrenze: Alter 18–30
Work and Holiday visa (subclass 462)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Work and Holiday 462 ist eine Route (work and travel) für Australien. Bedingungen: alter 18–30. Arbeit vor Ort: gelegenheitsjobs. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- AUD 840 ≈ $580 · AUD 1,000 ≈ $700
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
BehördengebührenAUD 840 ≈ $580 · AUD 1,000 ≈ $700
- AUD 840 (≈ $580)Antragsgebühr für das erste Work-and-Holiday-Visum.
- AUD 1,000 (≈ $700)Antragsgebühr für das zweite und dritte Work-and-Holiday-Visum.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Das erste Visum muss erteilt werden, während Sie sich außerhalb Australiens befinden. Hatten Sie diese Visumsunterklasse bereits, können Sie das neue Visum auch aus Australien heraus beantragen und erhalten.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 30 Ländern
- Nur für 18–30 Jahre
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann4
- Der Antragsteller ist 18 bis 30 Jahre alt.
- Der Antragsteller besitzt einen Pass eines berechtigten Landes.
- Die antragstellende Person hat mindestens funktionale Englischkenntnisse.
- Keine unterhaltsberechtigten Kinder begleiten die antragstellende Person.
Was nachzuweisen ist2
- Die antragstellende Person verfügt über genügend Mittel für die Ausreise und den persönlichen Unterhalt während des Work-and-Travel-Aufenthalts.
- Die erste Antragsgebühr für das Visum beträgt AUD 840 (≈ $580); die zweite und dritte kosten jeweils AUD 1,000 (≈ $700).
Unterlagen1
- Ein Unterstützungsschreiben der Regierung ist erforderlich, sofern keine Befreiung besteht.
Nach der Ankunft2
- Zweites Visum: 3 Monate vorgeschriebene Arbeit im Rahmen der Unterklasse 462.
- Drittes Visum: 6 Monate vorgeschriebene Arbeit während des zweiten Visums.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Australien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit wird nach den Tests resides, domicile, 183-Tage-Test und Commonwealth superannuation bestimmt.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Vorübergehend Ansässige
Vorübergehend Ansässige, die in Australien steuerlich ansässig sind, zahlen in der Regel keine australische Steuer auf den größten Teil ausländischer Einkünfte; in Australien erzielte Einkünfte bleiben steuerpflichtig.
- Sonderregelung
Befreiung für vorübergehend Ansässige für den größten Teil ausländischer Einkünfte · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Australien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Zwölfmonatiges Work-and-Travel-Visum für junge Erwachsene aus 31 Partnerländern und -regionen mit zusätzlichen Kriterien je bilateraler Vereinbarung; es gelten jährliche Länderkontingente. 1 2 3 4 5
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von AUD 840 (≈ $580) · Antragsgebühr für das erste Work-and-Holiday-Visum. 1 2
- Eine Gebühr von AUD 1,000 (≈ $700) · Antragsgebühr für das zweite und dritte Work-and-Holiday-Visum. 1 2
Anforderungen
- Der Antragsteller ist 18 bis 30 Jahre alt. 1 3
- Der Antragsteller besitzt einen Pass eines berechtigten Landes. 1 3
- Die antragstellende Person hat mindestens funktionale Englischkenntnisse. 1 3
- Keine unterhaltsberechtigten Kinder begleiten die antragstellende Person. 1 3
- Die antragstellende Person verfügt über genügend Mittel für die Ausreise und den persönlichen Unterhalt während des Work-and-Travel-Aufenthalts. 3
- Die erste Antragsgebühr für das Visum beträgt AUD 840 (≈ $580); die zweite und dritte kosten jeweils AUD 1,000 (≈ $700). 1 2
- Ein Unterstützungsschreiben der Regierung ist erforderlich, sofern keine Befreiung besteht. 1 3
- Zweites Visum: 3 Monate vorgeschriebene Arbeit im Rahmen der Unterklasse 462. 1 3
- Drittes Visum: 6 Monate vorgeschriebene Arbeit während des zweiten Visums. 1 3
Aufenthalt
- 12 Monate pro Visum; bis zu drei Visa nacheinander.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Reisepass aus einem der 30 Partnerländer und -gebiete mit einer umgesetzten Vereinbarung; die Vereinbarung mit den Philippinen ist unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Offen für: Thailand, Chile, Türkei, Vereinigte Staaten, Malaysia, Indonesien, Argentinien, Uruguay, Polen, Portugal, Spanien, China, Slowakei, Slowenien, Israel, Ungarn, San Marino, Luxemburg, Vietnam, Singapur, Peru, Österreich, Tschechien, Ecuador, Griechenland, Schweiz, Brasilien, Mongolei, Papua-Neuguinea, Indien.
Arbeit
Arbeit in jedem Beruf; in der Regel höchstens 6 Monate bei einem Arbeitgeber (Auflage 8547); Studium bis zu 4 Monaten (Auflage 8548).
Familie
Minderjährige Kinder dürfen nicht mitreisen, sofern sie nicht zu einer befreiten Gruppe gehören.
Amtliche Quellen
- Work and Holiday visa (subclass 462) · Department of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Migration Regulations 1994 (compilation current at 1 July 2026): Part 1 definitions, Schedule 1 visa application charges · Federal Register of Legislation · geprüft am 2026-10-10
- Migration Regulations 1994, Schedule 2 (points system notes: pass marks set by ministerial instrument under section 96) · Federal Register of Legislation · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-07-01
- Working Holiday Maker work conditions · Department of Home Affairs · geprüft am 2026-10-12
- Working Holiday Maker visa program report, 30 June 2025 (partner-country table) · Department of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025-06-30
Work and Holiday 462 und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Work and Holiday 462 | – | 1 J., verlängerbar | Gelegenheitsjobs |
| Working Holiday 417 | – | 1 J., verlängerbar | Gelegenheitsjobs |
| Working Holiday Japan | – | 1 J. | Gelegenheitsjobs |
| Working Holiday Indonesien | – | 1 J., verlängerbar | Gelegenheitsjobs |
| Work Holiday · AU & NZ Singapur | – | 1 J. | Gelegenheitsjobs |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Work and Holiday 462 nötig?
Eine Gebühr von AUD 840 (≈ $580). Antragsgebühr für das erste Work-and-Holiday-Visum. Eine Gebühr von AUD 1,000 (≈ $700). Antragsgebühr für das zweite und dritte Work-and-Holiday-Visum.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Work and Holiday 462 möglich?
12 Monate pro Visum; bis zu drei Visa nacheinander.
Ist mit Work and Holiday 462 Arbeit erlaubt?
Gelegenheitsjobs. Arbeit in jedem Beruf; in der Regel höchstens 6 Monate bei einem Arbeitgeber (Auflage 8547); Studium bis zu 4 Monaten (Auflage 8548).
Können Familienangehörige mit Work and Holiday 462 nachziehen?
Minderjährige Kinder dürfen nicht mitreisen, sofern sie nicht zu einer befreiten Gruppe gehören.
Wer kann Work and Holiday 462 beantragen?
Reisepass aus einem der 30 Partnerländer und -gebiete mit einer umgesetzten Vereinbarung; die Vereinbarung mit den Philippinen ist unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Offen für: Thailand, Chile, Türkei, Vereinigte Staaten, Malaysia, Indonesien, Argentinien, Uruguay, Polen, Portugal, Spanien, China, Slowakei, Slowenien, Israel, Ungarn, San Marino, Luxemburg, Vietnam, Singapur, Peru, Österreich, Tschechien, Ecuador, Griechenland, Schweiz, Brasilien, Mongolei, Papua-Neuguinea, Indien.
Gibt es für Inhaber von Work and Holiday 462 in Australien eine Steuererleichterung?
Befreiung für vorübergehend Ansässige für den größten Teil ausländischer Einkünfte: Vorübergehend Ansässige, die in Australien steuerlich ansässig sind, zahlen in der Regel keine australische Steuer auf den größten Teil ausländischer Einkünfte; in Australien erzielte Einkünfte bleiben steuerpflichtig. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Befreiung für vorübergehend Ansässige für den größten Teil ausländischer Einkünfte
Steuererleichterung
Details
- Auf: Der größte Teil ausländischer Einkünfte ist steuerfrei
- Wer: Inhaber eines befristeten Visums sein
Vorübergehend Ansässige, die in Australien steuerlich ansässig sind, zahlen in der Regel keine australische Steuer auf den größten Teil ausländischer Einkünfte; in Australien erzielte Einkünfte bleiben steuerpflichtig.
Besteuert wird
Der größte Teil ausländischer Einkünfte ist steuerfrei; in Australien erzielte Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus steuerpflichtigem australischem Grundbesitz bleiben steuerpflichtig.
Für wen es gilt
- Inhaber eines befristeten Visums sein.
- Weder die Person noch ihr Ehepartner (falls vorhanden) ist nach dem Social Security Act 1991 in Australien ansässig (kein australischer Staatsbürger, dauerhaft Aufenthaltsberechtigter oder Inhaber eines geschützten Visums der Sonderkategorie).
Ausschlüsse
- Einkünfte aus Beschäftigung oder Dienstleistungen im Ausland, während die Person vorübergehend ansässig ist, können je nach Sachverhalt und einem etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen in Australien steuerpflichtig sein.
- Nicht verfügbar für Personen, die seit dem 6. April 2006 zu irgendeinem Zeitpunkt in Australien ansässig waren, ohne befristetes Visum, und einen in Australien ansässigen Ehepartner haben.
Steuerliche Ansässigkeit
Vorübergehend Ansässige können für Steuerzwecke in Australien ansässig oder ausländisch ansässig sein; die vier gesetzlichen Ansässigkeitstests (resides, domicile, 183-Tage-Test, Commonwealth superannuation) entscheiden die Ansässigkeit getrennt.
Visa
Erfordert ein befristetes Visum; keine bestimmte Unterklasse gewährt die Befreiung selbst.
Weitere Steuern
Auf erklärte Einkünfte gezahlte ausländische Steuern können für eine Steuergutschrift auf ausländische Einkünfte infrage kommen; ausländische Einkünfte und Abzüge werden in AUD umgerechnet.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.