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Regeländerung · 1. April 2027

Japan: Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1

Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1. April 2027 eingereicht werden, setzen 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan voraus. Bis dahin gilt die Richtlinie vom 24. Februar 2026: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.

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