Regeländerung · 1. April 2027
Japan: Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1
Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1. April 2027 eingereicht werden, setzen 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan voraus. Bis dahin gilt die Richtlinie vom 24. Februar 2026: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.
- In Kraft ab
- 1. April 2027
- Amtliche Bekanntmachung
- 1. Oktober 2026
- Erfasst
- 12. Oktober 2026
- Betrifft
- Ehepartner eines Staatsbürgers
- Offizielle Quelle
- Immigration Services Agency of Japan
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