Änderungsprotokoll
Änderungen bei Visa- und Steuerregeln: April 2027
2 amtliche Regeländerungen treten in April 2027 in Kraft, beliebte Länder zuerst, jeweils mit ihrer amtlichen Quelle.
Japan: Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1
Daueraufenthalt für Ehegatten japanischer Staatsangehöriger: Anträge, die ab dem 1. April 2027 eingereicht werden, setzen 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan voraus. Bis dahin gilt die Richtlinie vom 24. Februar 2026: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.
Japan: Daueraufenthalt für Ehegatten von Inhabern eines Daueraufenthalts: Anträge, die ab dem 1
Daueraufenthalt für Ehegatten von Inhabern eines Daueraufenthalts: Anträge, die ab dem 1. April 2027 eingereicht werden, setzen 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan voraus. Bis dahin gilt die Richtlinie vom 24. Februar 2026: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.