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Südkorea · Ehegattenvisa

Südkorea Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt

Erster Aufenthalt: 5 J.

Resident (F-2) — Spouse of Permanent Resident

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Südkorea. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
$60
Erster Aufenthalt
5 J.
Behördengebühren$60
  • $60Visumantragsgebühr für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger; der Betrag unterscheidet sich für einige Passländer, und Visa mit mehrfacher Einreise kosten mehr.
DaueraufenthaltZeit hier wird angerechnet

Ehepartner und minderjährige Kinder von Daueraufenthaltsberechtigten sind eine aufgeführte F-5-Kategorie; der Leitfaden nennt keine erforderliche Anzahl von Jahren.

Korea Immigration Service, Ministry of Justice

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt

Wer beantragen kann2

  • Der Antragsteller ist der Ehepartner eines Inhabers des Status Permanent Resident (F-5) in Korea.
  • Die Einladungsvoraussetzungen für den Status F-2 müssen vom daueraufenthaltsberechtigten Ehepartner erfüllt werden.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Visumantragsgebühr beträgt USD 60 für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger.

Unterlagen4

  • Ein Einladungsschreiben des Daueraufenthaltsberechtigten, das den Grund der Einladung nennt, wird eingereicht.
  • Ein Nachweis der Ehebeziehung wird eingereicht.
  • Ein Nachweis über Einkommen und Beschäftigung des einladenden Daueraufenthaltsberechtigten wird eingereicht.
  • Ein Führungszeugnis wird eingereicht.

Schritte1

  1. Das Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen oder mehr wird bei einer koreanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragt.

Nach der Ankunft1

  • Ausländer, die sich 90 Tage oder länger aufhalten, müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise die Registrierung als ausländischer Einwohner beantragen.

Wie Südkorea die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in ununterbrochener Aufenthalt in KoreaEine Person ohne Wohnsitz, die in Korea einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr hat, ist ansässig
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis (5 Jahre)

Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden.

Sonderregelung

Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Südkorea Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsstatus für den Ehepartner und minderjährige Kinder eines koreanischen Daueraufenthaltsberechtigten (F-5), bis zu 5 Jahre gültig. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von $60 · Visumantragsgebühr für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger; der Betrag unterscheidet sich für einige Passländer, und Visa mit mehrfacher Einreise kosten mehr. 2

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist der Ehepartner eines Inhabers des Status Permanent Resident (F-5) in Korea. 1
  • Die Einladungsvoraussetzungen für den Status F-2 müssen vom daueraufenthaltsberechtigten Ehepartner erfüllt werden. 1
  • Die Visumantragsgebühr beträgt USD 60 für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger. 2
  • Ein Einladungsschreiben des Daueraufenthaltsberechtigten, das den Grund der Einladung nennt, wird eingereicht. 3
  • Ein Nachweis der Ehebeziehung wird eingereicht. 3
  • Ein Nachweis über Einkommen und Beschäftigung des einladenden Daueraufenthaltsberechtigten wird eingereicht. 3
  • Ein Führungszeugnis wird eingereicht. 3
  • Das Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen oder mehr wird bei einer koreanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragt. 3
  • Ausländer, die sich 90 Tage oder länger aufhalten, müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise die Registrierung als ausländischer Einwohner beantragen. 1

Aufenthalt

  • Der Aufenthaltsstatus (F-2) erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren pro Erteilung.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Arbeit

Die Beschäftigung ist unter F-2 teilweise eingeschränkt; der zulässige Umfang richtet sich nach dem Status.

Familie

Minderjährige Kinder eines Daueraufenthaltsberechtigten können ebenfalls als F-2 eingeladen werden.

Geprüft am 2026-10-10 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Visa Navigator: Customized Stay Guide for Foreign Residents · Korea Immigration Service, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa application fees for each visa type · Embassy of the Republic of Korea in the USA (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-11
  3. Resident (F-2-3) visa documents for the spouse and children of a permanent resident (F-5) holder · Embassy of the Republic of Korea in Nepal, Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-08-05
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt–5 J.Eingeschränkt
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen ab ₩25.2M im Jahr ≈ $19k3 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand–3 Mon., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Japan–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien––Nein

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nötig?

Eine Gebühr von $60. Visumantragsgebühr für ein Visum mit einmaliger Einreise für einen Aufenthalt von 91 Tagen oder länger; der Betrag unterscheidet sich für einige Passländer, und Visa mit mehrfacher Einreise kosten mehr.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?

Der Aufenthaltsstatus (F-2) erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren pro Erteilung.

Ist mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Die Beschäftigung ist unter F-2 teilweise eingeschränkt; der zulässige Umfang richtet sich nach dem Status.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?

Minderjährige Kinder eines Daueraufenthaltsberechtigten können ebenfalls als F-2 eingeladen werden.

Führt Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt zum Daueraufenthalt in Südkorea?

Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Südkorea angerechnet.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Südkorea eine Steuererleichterung?

Korea: Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt: Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Korea: Überweisungsbasis für Einkünfte aus dem Ausland von Ausländern mit 5 Jahren oder weniger Aufenthalt

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis (5 Jahre)
Details
  • Auf: Einkünfte aus dem Ausland, die in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden
  • Wer: Ausländischer Staatsangehöriger (kein koreanischer Staatsangehöriger), der in Korea steuerlich ansässig ist

Ein ausländischer Ansässiger, dessen Gesamtzeitraum von Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea in den zehn Jahren vor Ende des Steuerzeitraums fünf Jahre oder weniger beträgt, wird auf Einkünfte aus dem Ausland nur insoweit besteuert, als sie in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland, die in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden; Einkommen aus koreanischen Quellen und alle anderen Einkünfte werden nach der progressiven Einkommensteuer voll besteuert.

Für wen es gilt

  • Ausländischer Staatsangehöriger (kein koreanischer Staatsangehöriger), der in Korea steuerlich ansässig ist.
  • Die Summe der Zeiträume mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Korea über die 10 Jahre vor Ende des Steuerzeitraums beträgt 5 Jahre oder weniger.
  • Ansässig bedeutet, einen Wohnsitz in Korea oder einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr zu haben.

Ausschlüsse

  • Nach mehr als fünf Jahren Wohnsitz oder Aufenthalt innerhalb des Zehnjahres-Rückblicks werden Einkünfte aus dem Ausland weltweit besteuert, wie bei koreanischen Ansässigen.
  • Einkommen, das nicht nach Korea gezahlt oder überwiesen wird, bleibt für qualifizierende Ausländer außerhalb der koreanischen Bemessungsgrundlage.

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in ununterbrochener Aufenthalt in Korea · Eine Person ohne Wohnsitz, die in Korea einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr hat, ist ansässig

Steuerliche Ansässigkeit

Der Fünfjahrestest wird über die zehn Jahre vor Ende des maßgeblichen Steuerzeitraums gezählt; Nichtansässige werden nur mit Einkommen aus koreanischen Quellen besteuert (article 3(2)).

Visa

Gilt nach steuerlicher Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit, nicht nach Visakategorie.

Weitere Steuern

Lokale Einkommensteuer, VAT und Sozialversicherung gelten gesondert; siehe „Optional flat tax rate for foreign employees“ und „Korea progressive comprehensive income tax rates“ für die Steuersätze auf Arbeitseinkommen.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Visa Navigator: Customized Stay Guide for Foreign Residents · Korea Immigration Service, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa application fees for each visa type · Embassy of the Republic of Korea in the USA (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-11
  3. Resident (F-2-3) visa documents for the spouse and children of a permanent resident (F-5) holder · Embassy of the Republic of Korea in Nepal, Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.