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Schloss Vaduz über der Hauptstadt
Schloss Vaduz über der HauptstadtFoto: Christian David · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Umzug nach Liechtenstein

6 Möglichkeiten für den Umzug nach Liechtenstein in unserem Leitfaden: 1 Programm für Fachkräfte, 2 Arbeitsvisa, 1 Route nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung, 2 Ehegattenvisa.

Kein Visum für digitale Nomaden. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.

Längster erster Aufenthalt5 JahreEWR-Aufenthaltslotterie

Liechtenstein ist ein kleines Alpenland mit einem streng gesteuerten Einwanderungssystem. Die meisten Aufenthaltswege sind an Arbeit, Familie oder besondere Umstände gebunden, und die Regeln unterscheiden sich danach, ob Sie EWR-Staatsangehöriger, Nicht-EWR-Staatsangehöriger oder Familienmitglied eines liechtensteinischen Staatsangehörigen sind.

EWR-Staatsangehörige, die bereit sind, an einer jährlichen Verlosung von Aufenthaltsgenehmigungen teilzunehmenFührungskräfte und Spezialisten mit Entsendung durch ein internationales UnternehmenEhepartner und Kinder von in Liechtenstein Ansässigen oder StaatsangehörigenStudierende, die an einer anerkannten Einrichtung eingeschrieben sindPersonen von erheblichem kulturellem, wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Rang
Schnellabgleich

Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder oder für Menschen mit familiären Wurzeln hier. Anders als bei der Freizügigkeit ist jeweils ein Antrag nötig.

Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.

Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen besteuert, mit einer Landessteuer plus einem Gemeindezuschlag. Für nicht liechtensteinische Staatsangehörige, die erstmals oder nach langer Zeit im Ausland nach Liechtenstein ziehen, dort nicht arbeiten und von Vermögen oder ausländischen Einkünften leben, kann ein besonderes Pauschalsystem verfügbar sein; es besteuert den Lebensaufwand statt Einkommen und Vermögen.

Allgemeine Regeln

Einkommen- und Vermögensteuer: Landessteuer von 0% bis 8% plus Gemeindezuschlag von 150% bis 250%

Welteinkommen

Details
  • Auf: Steuerpflichtiges Welteinkommen
  • Grenze: CHF 16k/Jahr ≈ $19k

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Besteuert wird

Steuerpflichtiges Welteinkommen; Vermögen wird besteuert, indem eine standardisierte Rendite von 4% auf das Reinvermögen zum Einkommen addiert wird. Bei Erwerbseinkommen ist der steuerpflichtige Betrag das Bruttoentgelt abzüglich des Pauschalabzugs für Aufwendungen und anderer zulässiger Abzüge.

Für wen es gilt

  • Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Liechtenstein sind mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt ist ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.
  • Landessteuertarif für Alleinstehende auf das steuerpflichtige Einkommen x: null bis CHF 15,855 (≈ $19,000); 1% (0.01 x - 159) von CHF 15,856 (≈ $19,000) bis 21,140; 3% bis 42,280; 4% bis 73,990; 5% bis 105,700; 6% bis 137,410; 6.5% bis 169,120; 7% bis 211,400; 8% (0.08 x - 6,448) ab CHF 211,401 (≈ $253,000). Die Tarife für Alleinerziehende und gemeinsam veranlagte Ehepartner sind getrennt (gemeinsamer Grundfreibetrag CHF 31,710 (≈ $38,000)).
  • Arbeitnehmer: Die Aufwendungen zur Erzielung von Erwerbseinkommen sind durch einen Pauschalabzug von CHF 1,600 (≈ $1,920) abgedeckt; höhere nachgewiesene Aufwendungen können geltend gemacht werden (Art. 16(2)(c) des Steuergesetzes, Art. 12 der Steuerverordnung).
  • Existenzminimum: Das Einkommen von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen wird nicht besteuert, wenn es das Existenzminimum nicht übersteigt, pro Monat brutto CHF 2,100 (≈ $2,520) für Alleinstehende, CHF 2,600 (≈ $3,120) für Alleinerziehende, CHF 3,200 (≈ $3,840) für gemeinsam veranlagte Ehepartner oder eingetragene Partner, je CHF 1,600 (≈ $1,920) für getrennt veranlagte Ehepartner im selben Haushalt und für faktische Partner, plus CHF 300, (≈ $360) 450 oder 600 für jedes Kind im Alter bis 5, 6 bis 11 oder ab 12 (Art. 15(2)(i) des Steuergesetzes, Art. 8 der Steuerverordnung).
  • Sozialbeiträge der Arbeitnehmer 2026: 0.2% an den Familienfonds (neu ab 2026, mit bezahltem Elternurlaub), zusammen mit AHV 4.025%, IV 0.675% und 0.5% Arbeitslosenversicherung auf AHV-pflichtigen Lohn.

Ausschlüsse

  • Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt werden nur auf liechtensteinisches Eigentum, Betriebsstätten und bestimmte Einkünfte aus liechtensteinischen Quellen besteuert.
  • Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten für Schule, Pflege, Behandlung oder Urlaub begründen keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

Grenzen

  • CHF 15,855 im Jahr (≈ $19,000) · Grundfreibetrag für eine Einzelperson; unterhalb davon keine Landessteuer
  • CHF 31,710 im Jahr (≈ $38,000) · Gemeinsamer Grundfreibetrag für gemeinsam veranlagte Ehepartner
  • CHF 211,401 im Jahr (≈ $253,000) · Steuerpflichtiges Einkommen, ab dem für eine Einzelperson der Landessteuer-Höchstsatz von 8% gilt
  • CHF 1,600 im Jahr (≈ $1,920) · Pauschalabzug für Aufwendungen zur Erzielung von Erwerbseinkommen
  • CHF 2,100 im Monat (≈ $2,520) · Existenzminimum für eine Einzelperson (Bruttoeinkommen bis zu diesem Betrag wird nicht besteuert)

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Visa

Aufenthaltsgenehmigungen begründen für sich genommen keine Steuerpflicht; die Steuer folgt dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

Weitere Steuern

Die Körperschaftsteuer beträgt 12.5% des Reingewinns; der Gemeindezuschlag wird jedes Jahr von der Gemeinde zwischen 150% und 250% der Landessteuer festgesetzt; Arbeitnehmerbeiträge zu AHV, IV, Familienfonds und Arbeitslosenversicherung werden vom Lohn abgezogen.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Pauschalbesteuerung nach dem Aufwand zu 25%

25% Steuer

Details
  • Auf: Gesamter Lebensaufwand des Steuerpflichtigen (Aufwand)

Nicht liechtensteinische Staatsangehörige, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren im Ausland nach Liechtenstein ziehen, dort nicht arbeiten und von Vermögen oder ausländischen Einkünften leben, können beantragen, statt der Einkommen- und Vermögensteuer mit 25% ihres Lebensaufwands besteuert zu werden.

Besteuert wird

Gesamter Lebensaufwand des Steuerpflichtigen (Aufwand).

Für wen es gilt

  • Die Person nimmt erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein.
  • Die Person ist nicht liechtensteinische Staatsangehörige und übt in Liechtenstein keine Erwerbstätigkeit aus.
  • Die Person lebt vom Ertrag von Vermögen oder von aus dem Ausland fließendem Einkommen.
  • Der Antrag wird bei der Steuerverwaltung mit detaillierten Angaben zum Aufwand gestellt.

Ausschlüsse

  • Immobilien in Liechtenstein bleiben der Vermögensteuer unterworfen.
  • Die Steuerverwaltung entscheidet, ob der Antrag angenommen wird oder die ordentliche Veranlagung gilt.

Steuerliche Ansässigkeit

Nur verfügbar für Personen, die neu in Liechtenstein ansässig sind oder nach mindestens zehn Jahren zurückkehren.

Visa

Passt zu den Aufenthaltswegen ohne Erwerbstätigkeit; eine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein schließt das System aus.

Weitere Steuern

Die Veranlagung kann für mehrere Jahre festgelegt werden, wenn der Aufwand voraussichtlich gleich bleibt.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Burg Gutenberg in Balzers
Burg Gutenberg in BalzersFoto: JoachimKohlerBremen · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Das Malbun-Tal in den Alpen Liechtensteins im Sommer
Das Malbun-Tal in den Alpen Liechtensteins im SommerFoto: Mislep · CC BY 4.0 · Wikimedia Commons
Die Friedenskapelle in Malbun unter frischem Schnee
Die Friedenskapelle in Malbun unter frischem SchneeFoto: RomanDeckert · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Alle Bildnachweise

Kein Visum für digitale Nomaden in Liechtenstein. Remote-Arbeitende schauen meist auf Aufenthalt aus besonderem Interesse oder auf Nomadenvisa anderswo.
Kürzere Aufenthalte · 2
Weg zum Daueraufenthalt · 1
  • Daueraufenthalt nach 5 Jahren · Settlement permit (Niederlassungsbewilligung) after five years (Art. 27 AuG)
  1. Sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde anmelden.
  2. Eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.
  3. Ein Bankkonto eröffnen, wenn eine liechtensteinische Bankgarantie oder örtliche Zahlungen benötigt werden.
  4. Kinder in der Schule anmelden, wenn Sie als Familie ankommen.
  5. Die Bedingungen Ihrer Genehmigung beachten, insbesondere Arbeitsrechte und ein etwaiges Verbot der Erwerbstätigkeit.

Welche Visa für Fachkräfte gibt es in Liechtenstein?

Liechtenstein hat 1 Programm für Fachkräfte. Aufenthalt aus besonderem Interesse gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.

Welche Arbeitsvisa bietet Liechtenstein Ausländern an?

Liechtenstein hat 2 Arbeitsvisa. Arbeitsaufenthalt gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann. Genehmigung für Manager und Spezialisten gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann.

Kann die Staatsangehörigkeit oder Abstammung einen Aufenthalt in Liechtenstein ermöglichen?

Ja. Liechtenstein hat 1 Route nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung. EWR-Aufenthaltslotterie gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre.

Kann man in Liechtenstein zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?

Ja. Liechtenstein hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann. Es gibt außerdem Ehepartner einer ansässigen Person.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu Liechtenstein fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.