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Liechtenstein · Ehegattenvisa

Liechtenstein Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 5 J.

Residence permit for family members of Liechtenstein nationals (Art. 2, 41 and 44 PFZG)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Liechtenstein. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
Erster Aufenthalt
5 J.
BehördengebührenCHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
  • CHF 200 (≈ $240)Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10).
  • CHF 30 (≈ $36)Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte.
  • CHF 20 (≈ $24)Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.
VerlängerungRegeln zur Verlängerung
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Ein ausländischer Ehepartner eines liechtensteinischen Staatsangehörigen kann nach 10 Jahren Wohnsitz (Jahre nach der Eheschließung zählen doppelt) und 5 Jahren Ehe eingebürgert werden.

Liechtenstein legal portal

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner oder eingetragene Partner, ein Kind oder anderer Nachkomme unter 21 oder unterhalten oder ein unterhaltener Elternteil eines liechtensteinischen Staatsangehörigen.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist3

  • Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240) · Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10).
  • Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36) · Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte.
  • Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24) · Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.

Unterlagen3

  • Amtlicher Nachweis der familiären Beziehung, Obhut oder des Unterhalts.
  • Kopien der gültigen Reisedokumente der Familienmitglieder.
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.

Schritte1

  1. Das Migrations- und Passamt kann den Nachweis der Beziehung im Original verlangen.

Nach der Ankunft3

  • Die Genehmigung ist fünf Jahre gültig.
  • Familienmitglieder dürfen eine Beschäftigung aufnehmen.
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

Wie Liechtenstein die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Alle Steuerregeln für Liechtenstein Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung für den Ehepartner, eingetragenen Partner, Kinder und andere Familienmitglieder eines liechtensteinischen Staatsangehörigen nach den EWR-Freizügigkeitsregeln. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240) · Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10). 2
  • Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36) · Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. 2
  • Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24) · Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte. 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner oder eingetragene Partner, ein Kind oder anderer Nachkomme unter 21 oder unterhalten oder ein unterhaltener Elternteil eines liechtensteinischen Staatsangehörigen. 1
  • Amtlicher Nachweis der familiären Beziehung, Obhut oder des Unterhalts. 1
  • Kopien der gültigen Reisedokumente der Familienmitglieder. 1
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt. 1
  • Das Migrations- und Passamt kann den Nachweis der Beziehung im Original verlangen. 1
  • Die Genehmigung ist fünf Jahre gültig. 1
  • Familienmitglieder dürfen eine Beschäftigung aufnehmen. 1
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden. 1

Aufenthalt

  • Fünf Jahre.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Familienmitglieder liechtensteinischer Staatsangehöriger; jede Staatsangehörigkeit.

Arbeit

Erwerbstätigkeit ist erlaubt.

Familie

Ehepartner oder eingetragener Partner, Nachkommen unter 21 oder vom Inhaber unterhalten und unterhaltene Verwandte in aufsteigender Linie können nachziehen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Free Movement Act for EEA and Swiss nationals (PFZG), LGBl. 2009 No. 348, version of 1 January 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer ansässigen Person––Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?

Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240). Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36). Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24). Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Fünf Jahre.

Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?

Ja. Erwerbstätigkeit ist erlaubt.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?

Ehepartner oder eingetragener Partner, Nachkommen unter 21 oder vom Inhaber unterhalten und unterhaltene Verwandte in aufsteigender Linie können nachziehen.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Liechtenstein besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Free Movement Act for EEA and Swiss nationals (PFZG), LGBl. 2009 No. 348, version of 1 January 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.