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Liechtenstein · Programme für Fachkräfte

Liechtenstein Aufenthalt aus besonderem Interesse

Erster Aufenthalt: 1 J.

Residence without gainful employment for persons of special interest (Art. 20 AuG)

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Aufenthalt aus besonderem Interesse ist eine Route (programme für fachkräfte) für Liechtenstein. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
Erster Aufenthalt
1 J.
BehördengebührenCHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
  • CHF 200 (≈ $240)Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10).
  • CHF 30 (≈ $36)Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte.
  • CHF 20 (≈ $24)Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.
VerlängerungVerlängerbar

In der Regel für ein Jahr erteilt und verlängerbar.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Niederlassungsbewilligung kann nach 5 ununterbrochenen Jahren mit einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, mit einem Staatsbürgerkundetest, Deutsch in Wort und Schrift und gesichertem Einkommen.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

EinbürgerungNach 30 Jahre Aufenthalt

Die ordentliche Einbürgerung erfordert 30 Jahre ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein (Jahre von der Geburt bis zum Alter von 20 zählen doppelt), die letzten 5 Jahre ununterbrochen, und den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten.

Liechtenstein legal portal

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person hat erheblichen kulturellen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Rang und ist von besonderem Interesse für das Land; das Gesetz legt dafür keinen Maßstab oder Vermögensschwellenwert fest, und die Genehmigung kann nach Ermessen der Regierung erteilt werden.
  • Die antragstellende Person arbeitet nicht in Liechtenstein; eine Erwerbstätigkeit kann zum Widerruf der Genehmigung führen.
  • Die antragstellende Person hat keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens.

Was nachzuweisen ist1

  • Mittel, die ausreichen, um Sozialhilfe zu vermeiden, nachgewiesen durch eine Garantie einer Bank mit Sitz in Liechtenstein.

Unterlagen3

  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.
  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, Passfoto und Nachweis von Einkommen, Renten oder Vermögen sowie von Schulden.

Schritte4

  1. Antrag beim Migrations- und Passamt; die Regierung entscheidet über Anträge auf Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit einmal im Quartal.
  2. Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen.
  3. Die Gesamtgebühren betragen CHF 1,060 (≈ $1,270) nach einer positiven Entscheidung (Zusicherung CHF 60 (≈ $72) und Genehmigung durch die Regierung CHF 1,000 (≈ $1,200)).
  4. Eine negative Entscheidung kostet CHF 80 (≈ $96).

Nach der Ankunft1

  • Die Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird.

Wie Liechtenstein die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Alle Steuerregeln für Liechtenstein Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt

  • Unterkunft

    Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, Passfoto und Nachweis von Einkommen, Renten oder Vermögen sowie von Schulden

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsgenehmigung für nicht erwerbstätige ausländische Staatsangehörige von erheblichem kulturellem, wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Rang, gestützt auf eine Garantie einer Bank mit Sitz in Liechtenstein; die Regierung entscheidet vierteljährlich. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240) · Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10). 4
  • Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36) · Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. 4
  • Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24) · Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte. 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person hat erheblichen kulturellen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Rang und ist von besonderem Interesse für das Land; das Gesetz legt dafür keinen Maßstab oder Vermögensschwellenwert fest, und die Genehmigung kann nach Ermessen der Regierung erteilt werden. 1 2
  • Die antragstellende Person arbeitet nicht in Liechtenstein; eine Erwerbstätigkeit kann zum Widerruf der Genehmigung führen. 1 3
  • Die antragstellende Person hat keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens. 1
  • Mittel, die ausreichen, um Sozialhilfe zu vermeiden, nachgewiesen durch eine Garantie einer Bank mit Sitz in Liechtenstein. 1
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug. 2
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt. 2
  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, Passfoto und Nachweis von Einkommen, Renten oder Vermögen sowie von Schulden. 2
  • Antrag beim Migrations- und Passamt; die Regierung entscheidet über Anträge auf Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit einmal im Quartal. 3 1
  • Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen. 1
  • Die Gesamtgebühren betragen CHF 1,060 (≈ $1,270) nach einer positiven Entscheidung (Zusicherung CHF 60 (≈ $72) und Genehmigung durch die Regierung CHF 1,000 (≈ $1,200)). 3 4
  • Eine negative Entscheidung kostet CHF 80 (≈ $96). 3
  • Die Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird. 1

Aufenthalt

  • In der Regel ein Jahr; verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Eine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ist untersagt.

Familie

Der Ehepartner oder eingetragene Partner und gemeinsame unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder) können nachziehen, sobald der Inhaber eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, eine angemessene Wohnung und gesicherte Mittel oder eine liechtensteinische Bankgarantie hat; der Ehepartner im Ausland benötigt Grundkenntnisse in Deutsch.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Issue of residence permit (B): residence without gainful employment · Migration and Passport Office, Liechtenstein National Administration · geprüft am 2026-10-11
  4. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  5. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Aufenthalt aus besonderem Interesse–1 J., verlängerbarNein
Chancenkarte Deutschland–3 J., verlängerbar–
Talent · Renommierte Person FrankreichVerlangt Einkommen von €22k+ im Jahr ≈ $25k4 J., verlängerbar–
Global Talent Vereinigtes Königreich–5 J., verlängerbar–
Orientierungsjahr (zoekjaar) Niederlande–1 J.–

Wie viel Geld ist für Aufenthalt aus besonderem Interesse nötig?

Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240). Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36). Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24). Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Aufenthalt aus besonderem Interesse möglich?

In der Regel ein Jahr; verlängerbar.

Ist mit Aufenthalt aus besonderem Interesse Arbeit erlaubt?

Nein. Eine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ist untersagt.

Können Familienangehörige mit Aufenthalt aus besonderem Interesse nachziehen?

Der Ehepartner oder eingetragene Partner und gemeinsame unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder) können nachziehen, sobald der Inhaber eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, eine angemessene Wohnung und gesicherte Mittel oder eine liechtensteinische Bankgarantie hat; der Ehepartner im Ausland benötigt Grundkenntnisse in Deutsch.

Wer kann Aufenthalt aus besonderem Interesse beantragen?

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Aufenthalt aus besonderem Interesse zum Daueraufenthalt in Liechtenstein?

Die Zeit mit Aufenthalt aus besonderem Interesse wird für den Daueraufenthalt in Liechtenstein angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Aufenthalt aus besonderem Interesse wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 30 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Aufenthalt aus besonderem Interesse in Liechtenstein besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Aufenthalt aus besonderem Interesse gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

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  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Issue of residence permit (B): residence without gainful employment · Migration and Passport Office, Liechtenstein National Administration · geprüft am 2026-10-11
  4. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  5. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.