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Liechtenstein · Arbeit

Liechtenstein Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung

Erster Aufenthalt: 1 J.

Short-stay permit for employment (Art. 25 AuG)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung ist eine Route (arbeit) für Liechtenstein. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CHF 80 ≈ $96
Erster Aufenthalt
1 J.
BehördengebührenCHF 80 ≈ $96
  • CHF 80 (≈ $96)Gebühr für eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung (Ausl-GebV Art. 10).
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 18 Monate

Bis zu ein Jahr, einmal um höchstens sechs Monate verlängerbar.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Nur Jahre mit einer Aufenthaltsgenehmigung zählen für eine Niederlassungsbewilligung, nicht Kurzaufenthaltsgenehmigungen.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 18 Monate begrenzt
  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Liechtenstein
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Ein liechtensteinischer Arbeitgeber beantragt die Genehmigung.
  • Die Stelle umfasst mindestens 50% einer Vollzeitstelle und dient einem bestimmten Zweck.
  • Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder andere qualifizierte Arbeitskraft, und die übrigen Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse sind erfüllt.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird.

Unterlagen3

  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht.
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.

Schritte4

  1. Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen.
  2. Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt.
  3. Über vollständige Anträge auf Kurzaufenthaltsgenehmigungen wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen entschieden.
  4. Die Gebühr für eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung beträgt CHF 80 (≈ $96) und CHF 60 (≈ $72) für die Zusicherung.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung kann für Aufenthalte von insgesamt bis zu einem Jahr erteilt und bei außerordentlichem Bedarf einmal um höchstens sechs Monate verlängert werden.
  • Eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung ist erst nach einer Pause von mindestens sechs Monaten möglich.

Wie Liechtenstein die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 18 Monate

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Alle Steuerregeln für Liechtenstein Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt

  • Unterkunft

    Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Genehmigung für bis zu ein Jahr für eine befristete Stelle von mindestens 50% bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber, einmal um sechs Monate verlängerbar. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CHF 80 (≈ $96) · Gebühr für eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung (Ausl-GebV Art. 10). 3

Anforderungen

  • Ein liechtensteinischer Arbeitgeber beantragt die Genehmigung. 1
  • Die Stelle umfasst mindestens 50% einer Vollzeitstelle und dient einem bestimmten Zweck. 1
  • Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder andere qualifizierte Arbeitskraft, und die übrigen Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse sind erfüllt. 1
  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird. 1
  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht. 2
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug. 2
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt. 2
  • Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen. 1
  • Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt. 1
  • Über vollständige Anträge auf Kurzaufenthaltsgenehmigungen wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen entschieden. 1
  • Die Gebühr für eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung beträgt CHF 80 (≈ $96) und CHF 60 (≈ $72) für die Zusicherung. 3
  • Die Genehmigung kann für Aufenthalte von insgesamt bis zu einem Jahr erteilt und bei außerordentlichem Bedarf einmal um höchstens sechs Monate verlängert werden. 1
  • Eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung ist erst nach einer Pause von mindestens sechs Monaten möglich. 1

Aufenthalt

  • Insgesamt bis zu ein Jahr; eine Verlängerung um höchstens sechs Monate.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für den in der Erlaubnis genannten Arbeitgeber.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung–1 J., verlängerbar–
Arbeitsaufenthalt–1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Manager und Spezialisten–3 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für Angestellte Spanien–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung nötig?

Eine Gebühr von CHF 80 (≈ $96). Gebühr für eine neue Kurzaufenthaltsgenehmigung (Ausl-GebV Art.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung möglich?

Insgesamt bis zu ein Jahr; eine Verlängerung um höchstens sechs Monate.

Ist mit Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung Arbeit erlaubt?

Arbeit für den in der Erlaubnis genannten Arbeitgeber.

Wer kann Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung beantragen?

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung zum Daueraufenthalt in Liechtenstein?

Die Zeit mit Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Liechtenstein nicht angerechnet.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.