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Liechtenstein · Arbeit

Liechtenstein Genehmigung für Manager und Spezialisten

Erster Aufenthalt: 3 J.

Three-year residence permit for managers and specialists of international companies (Art. 26(4) AuG)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Manager und Spezialisten ist eine Route (arbeit) für Liechtenstein. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
Erster Aufenthalt
3 J.
BehördengebührenCHF 200 ≈ $240 · +2 weitere
  • CHF 200 (≈ $240)Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10).
  • CHF 30 (≈ $36)Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte.
  • CHF 20 (≈ $24)Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.
VerlängerungVerlängerbar

Für bis zu drei Jahre erteilt und verlängerbar, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Niederlassungsbewilligung kann nach 5 ununterbrochenen Jahren mit einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, mit einem Staatsbürgerkundetest, Deutsch in Wort und Schrift und gesichertem Einkommen.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

EinbürgerungNach 30 Jahre Aufenthalt

Die ordentliche Einbürgerung erfordert 30 Jahre ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein (Jahre von der Geburt bis zum Alter von 20 zählen doppelt), die letzten 5 Jahre ununterbrochen, und den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten.

Liechtenstein legal portal

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Liechtenstein
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist Führungskraft oder Spezialist und bei der Antragstellung im Ausland bei einem internationalen Unternehmen mit einer Niederlassung in Liechtenstein beschäftigt.
  • Führungskräfte leiten das Unternehmen oder eine Abteilung; Spezialisten sind hochqualifizierte Personen, die für den Arbeitgeber für eine bestimmte Leistung unentbehrlich sind.
  • Der liechtensteinische Arbeitgeber beantragt, und die allgemeinen Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse außer der Vorrangprüfung sind erfüllt.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird.

Unterlagen3

  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht.
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.

Schritte2

  1. Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen.
  2. Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt.

Nach der Ankunft1

  • Die Genehmigung kann bis zu drei Jahre laufen.

Wie Liechtenstein die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Alle Steuerregeln für Liechtenstein Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt

  • Unterkunft

    Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsgenehmigung für bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Spezialisten, die im Ausland für ein internationales Unternehmen mit einer Niederlassung in Liechtenstein arbeiten; die Vorrangprüfung des Arbeitsmarkts gilt nicht. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240) · Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10). 3
  • Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36) · Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. 3
  • Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24) · Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte. 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Führungskraft oder Spezialist und bei der Antragstellung im Ausland bei einem internationalen Unternehmen mit einer Niederlassung in Liechtenstein beschäftigt. 1
  • Führungskräfte leiten das Unternehmen oder eine Abteilung; Spezialisten sind hochqualifizierte Personen, die für den Arbeitgeber für eine bestimmte Leistung unentbehrlich sind. 2
  • Der liechtensteinische Arbeitgeber beantragt, und die allgemeinen Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse außer der Vorrangprüfung sind erfüllt. 1
  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird. 1
  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht. 2
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug. 2
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt. 2
  • Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen. 1
  • Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt. 1
  • Die Genehmigung kann bis zu drei Jahre laufen. 1

Aufenthalt

  • Bis zu drei Jahre.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für den liechtensteinischen Arbeitgeber in der Führungs- oder Spezialistenstelle.

Familie

Der Ehepartner oder eingetragene Partner und gemeinsame unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder) können nachziehen, sobald der Inhaber eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, eine angemessene Wohnung und gesicherte Mittel oder eine liechtensteinische Bankgarantie hat; der Ehepartner im Ausland benötigt Grundkenntnisse in Deutsch.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  4. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für Manager und Spezialisten–3 J., verlängerbar–
Arbeitsaufenthalt–1 J., verlängerbar–
Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung–1 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für Angestellte Spanien–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Manager und Spezialisten nötig?

Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240). Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36). Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24). Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Manager und Spezialisten möglich?

Bis zu drei Jahre.

Ist mit Genehmigung für Manager und Spezialisten Arbeit erlaubt?

Arbeit für den liechtensteinischen Arbeitgeber in der Führungs- oder Spezialistenstelle.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Manager und Spezialisten nachziehen?

Der Ehepartner oder eingetragene Partner und gemeinsame unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder) können nachziehen, sobald der Inhaber eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung, eine angemessene Wohnung und gesicherte Mittel oder eine liechtensteinische Bankgarantie hat; der Ehepartner im Ausland benötigt Grundkenntnisse in Deutsch.

Wer kann Genehmigung für Manager und Spezialisten beantragen?

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Manager und Spezialisten zum Daueraufenthalt in Liechtenstein?

Die Zeit mit Genehmigung für Manager und Spezialisten wird für den Daueraufenthalt in Liechtenstein angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Manager und Spezialisten wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 30 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Manager und Spezialisten in Liechtenstein besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Manager und Spezialisten gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  4. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.