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Liechtenstein · Arbeit

Liechtenstein Arbeitsaufenthalt

Erster Aufenthalt: 1 J.

Residence permit for employment (Art. 13 and 26 AuG)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Arbeitsaufenthalt ist eine Route (arbeit) für Liechtenstein. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CHF 60 ≈ $72 · +3 weitere
Erster Aufenthalt
1 J.
BehördengebührenCHF 60 ≈ $72 · +3 weitere
  • CHF 60 (≈ $72)Gebühr für die Zusicherung der Genehmigung, zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben (Ausl-GebV Art. 10).
  • CHF 200 (≈ $240)Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10).
  • CHF 30 (≈ $36)Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte.
  • CHF 20 (≈ $24)Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.
VerlängerungVerlängerbar

In der Regel für ein Jahr erteilt und verlängerbar, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Niederlassungsbewilligung kann nach 5 ununterbrochenen Jahren mit einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, mit einem Staatsbürgerkundetest, Deutsch in Wort und Schrift und gesichertem Einkommen.

Legal Service of the Government of Liechtenstein

EinbürgerungNach 30 Jahre Aufenthalt

Die ordentliche Einbürgerung erfordert 30 Jahre ordentlichen Wohnsitz in Liechtenstein (Jahre von der Geburt bis zum Alter von 20 zählen doppelt), die letzten 5 Jahre ununterbrochen, und den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten.

Liechtenstein legal portal

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Liechtenstein
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann6

  • Ein liechtensteinischer Arbeitgeber beantragt die Genehmigung.
  • Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder andere qualifizierte Arbeitskraft mit abgeschlossener Berufslehre oder langer Berufserfahrung.
  • Die Stelle umfasst mindestens 80% einer Vollzeitstelle.
  • Die Zulassung dient dem volkswirtschaftlichen Interesse, und unter liechtensteinischen Staatsangehörigen, Genehmigungsinhabern und EWR- oder Schweizer Grenzgängern kann keine geeignete Arbeitskraft gefunden werden.
  • Die örtlichen, berufs- und branchenüblichen Löhne und Bedingungen werden eingehalten, und das Pendeln über die Grenze ist nicht zumutbar.
  • Die antragstellende Person hat keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird.

Unterlagen5

  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht.
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.
  • Gehaltsbestätigungen oder ein Arbeitsvertrag als Mittelnachweis sowie Nachweis über etwaige Schulden oder Unterhaltspflichten.
  • Das Migrations- und Passamt kann einen aktuellen Strafregisterauszug aus dem Heimatland und andere Originalunterlagen verlangen.

Schritte5

  1. Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen.
  2. Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt.
  3. Die Regierung kann Höchstzahlen für Genehmigungen festlegen; sie gelten nicht für Verlängerungen.
  4. Über vollständige Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.
  5. Die Gebühren werden zusammen erhoben: CHF 60 (≈ $72) für die Zusicherung, CHF 200 (≈ $240) für die erste Aufenthaltsgenehmigung und CHF 30 (≈ $36) plus CHF 20 (≈ $24) für die Aufenthaltskarte, insgesamt CHF 310 (≈ $370); jede Verlängerung kostet CHF 60, (≈ $72) und der Arbeitgeber haftet für die Gebühren.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird.
  • Inhaber dürfen den Arbeitgeber wechseln und, wo die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, selbstständig arbeiten.

Wie Liechtenstein die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält; gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, der nicht nur vorübergehend ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Alle Steuerregeln für Liechtenstein Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt

  • Unterkunft

    Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staatsangehörige, die bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, begrenzt durch jährliche Höchstzahlen und nur offen für Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CHF 60 (≈ $72) · Gebühr für die Zusicherung der Genehmigung, zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben (Ausl-GebV Art. 10). 3
  • Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240) · Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. 10). 3
  • Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36) · Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. 3
  • Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24) · Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte. 3

Anforderungen

  • Ein liechtensteinischer Arbeitgeber beantragt die Genehmigung. 1
  • Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder andere qualifizierte Arbeitskraft mit abgeschlossener Berufslehre oder langer Berufserfahrung. 1 2
  • Die Stelle umfasst mindestens 80% einer Vollzeitstelle. 1
  • Die Zulassung dient dem volkswirtschaftlichen Interesse, und unter liechtensteinischen Staatsangehörigen, Genehmigungsinhabern und EWR- oder Schweizer Grenzgängern kann keine geeignete Arbeitskraft gefunden werden. 1
  • Die örtlichen, berufs- und branchenüblichen Löhne und Bedingungen werden eingehalten, und das Pendeln über die Grenze ist nicht zumutbar. 1
  • Die antragstellende Person hat keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens. 1
  • Ausreichende Mittel, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird. 1 2
  • Gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und aktuelles Passfoto, im Original eingereicht. 2
  • Nachweis einer angemessenen Wohnung, etwa einen Mietvertrag oder Grundbuchauszug. 2
  • Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung, die alle Risiken in Liechtenstein abdeckt. 2
  • Gehaltsbestätigungen oder ein Arbeitsvertrag als Mittelnachweis sowie Nachweis über etwaige Schulden oder Unterhaltspflichten. 2
  • Das Migrations- und Passamt kann einen aktuellen Strafregisterauszug aus dem Heimatland und andere Originalunterlagen verlangen. 1
  • Eine Zusicherung der Genehmigung oder eine Ermächtigung zur Visaerteilung einholen; die Arbeit darf erst nach deren Erhalt beginnen. 1
  • Persönlich beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde anmelden; die Genehmigung wird erst danach ausgestellt. 1
  • Die Regierung kann Höchstzahlen für Genehmigungen festlegen; sie gelten nicht für Verlängerungen. 1
  • Über vollständige Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden. 1
  • Die Gebühren werden zusammen erhoben: CHF 60 (≈ $72) für die Zusicherung, CHF 200 (≈ $240) für die erste Aufenthaltsgenehmigung und CHF 30 (≈ $36) plus CHF 20 (≈ $24) für die Aufenthaltskarte, insgesamt CHF 310 (≈ $370); jede Verlängerung kostet CHF 60, (≈ $72) und der Arbeitgeber haftet für die Gebühren. 3
  • Die Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn die Integrationsvereinbarung eingehalten wird. 1
  • Inhaber dürfen den Arbeitgeber wechseln und, wo die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, selbstständig arbeiten. 1

Aufenthalt

  • In der Regel ein Jahr; verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für den sponsernden Arbeitgeber; Stellenwechsel und selbstständige Tätigkeit sind nach Art. 30 AuG möglich.

Familie

Ehepartner oder eingetragener Partner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können nachziehen, sobald der Inhaber die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  4. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitsaufenthalt–1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Manager und Spezialisten–3 J., verlängerbar–
Kurzzeit-Arbeitsgenehmigung–1 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für Angestellte Spanien–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Arbeitsaufenthalt nötig?

Eine Gebühr von CHF 60 (≈ $72). Gebühr für die Zusicherung der Genehmigung, zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben (Ausl-GebV Art. Eine Gebühr von CHF 200 (≈ $240). Gebühr für die erste Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie vom Ausländer- und Passamt ausgestellt wird; CHF 1,000, (≈ $1,200) wenn die Regierung sie ausstellt (Ausl-GebV Art. Eine Gebühr von CHF 30 (≈ $36). Gebühr für die Erfassung biometrischer Daten für die Aufenthaltskarte. Eine Gebühr von CHF 20 (≈ $24). Gebühr für die Herstellung der Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitsaufenthalt möglich?

In der Regel ein Jahr; verlängerbar.

Ist mit Arbeitsaufenthalt Arbeit erlaubt?

Arbeit für den sponsernden Arbeitgeber; Stellenwechsel und selbstständige Tätigkeit sind nach Art.

Können Familienangehörige mit Arbeitsaufenthalt nachziehen?

Ehepartner oder eingetragener Partner und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren können nachziehen, sobald der Inhaber die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt.

Wer kann Arbeitsaufenthalt beantragen?

Gilt für Staatsangehörige anderer Staaten als EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Arbeitsaufenthalt zum Daueraufenthalt in Liechtenstein?

Die Zeit mit Arbeitsaufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Liechtenstein angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Arbeitsaufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 30 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Arbeitsaufenthalt in Liechtenstein besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Arbeitsaufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Welteinkommen und Weltvermögen durch eine Landessteuer besteuert, die auf bis zu 8% des Einkommens über CHF 211,400 (≈ $253,000) (Alleinstehende) steigt, mit einem Gemeindezuschlag von 150% bis 250% der Landessteuer; Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalabzug für Aufwendungen von CHF 1,600 (≈ $1,920) und zahlen keine Einkommensteuer unter einem Existenzminimum von CHF 2,100 (≈ $2,520) brutto pro Monat (Alleinstehende).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Foreigners Act (Ausländergesetz, AuG), LGBl. 2008 No. 311, version of 12 June 2026 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ordinance on admission and residence of foreigners (ZAV), LGBl. 2008 No. 350 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinance on fees under foreigners law (Ausl-GebV), LGBl. 2011 No. 440 · Legal Service of the Government of Liechtenstein (Lilex) · geprüft am 2026-10-11
  4. Citizenship Act (Buergerrechtsgesetz, BueG), LGBl. 1960 No. 23 · Liechtenstein legal portal (gesetze.li) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.