Slowakei · Ehegattenvisa
Slowakei Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Permanent residence for five years for the spouse of a Slovak citizen (Section 43(1)(a))
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Slowakei. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Bearbeitung
- Bis zu 90 Tage
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungRegeln zur Verlängerung
Daueraufenthalt wird für fünf Jahre gewährt.
DaueraufenthaltNach 4 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter
Unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens vier Jahren auf dem fünfjährigen Daueraufenthalt.
EinbürgerungNach 5 Jahre Ehe
Ein Ehegatte einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. eines slowakischen Staatsbürgers mit erlaubter Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei kann eingebürgert werden, wenn die Ehe mit gemeinsamem Haushalt in der Slowakei unmittelbar vor der Antragstellung mindestens 5 Jahre bestanden hat; die Verleihung liegt im Ermessen. Die allgemeine Regel für andere Antragstellende lautet 8 Jahre ununterbrochener Daueraufenthalt.
BearbeitungBis zu 90 Tage
Die Polizeidienststelle entscheidet innerhalb von 90 Tagen nach Eingang über einen Antrag auf Daueraufenthalt.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Antragstellende ist eine Drittstaatsangehörige bzw. ein Drittstaatsangehöriger, die bzw. der mit einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. einem slowakischen Staatsbürger mit Daueraufenthalt in der Slowakei verheiratet ist.
- Dieselbe fünfjährige Daueraufenthaltsgenehmigung wird einem unterhaltsberechtigten Verwandten in gerader Linie einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. eines slowakischen Staatsbürgers mit Daueraufenthalt in der Slowakei gewährt.
- Die Unterkunft wird gemeinsam mit dem slowakischen Ehegatten gesichert.
Was nachzuweisen ist1
- Der Antrag ist von der Verwaltungsgebühr befreit.
Unterlagen3
- Gültiges Reisedokument und ein aktuelles Farbfoto im Format 3 x 3.5 cm.
- Heiratsurkunde; nicht erforderlich, wenn die Heirat in der Slowakei stattfand und der Ort angegeben ist, sowie Nachweis des Daueraufenthalts des Ehegatten.
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 90 Tage, und Nachweis einer gesicherten Unterkunft.
Schritte2
- Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft mit einem Gespräch gestellt oder bei einer Polizeidienststelle, bei der sich die antragstellende Person bereits rechtmäßig aufhält.
- Die Polizei entscheidet innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags.
Nach der Ankunft3
- Ein ärztliches Attest, dass die antragstellende Person keine die öffentliche Gesundheit gefährdende Krankheit hat, wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments vorgelegt.
- Unbefristeter Daueraufenthalt kann nach vier Jahren Daueraufenthalt von fünf Jahren beantragt werden.
- Die Einbürgerung kann nach fünf Jahren Ehe und gemeinsamem Haushalt in der Slowakei verliehen werden, ohne die acht Jahre Daueraufenthalt; die Entscheidung liegt im Ermessen.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Unterkunft
Die Unterkunft wird gemeinsam mit dem slowakischen Ehegatten gesichert
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Heiratsurkunde
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Daueraufenthalt für fünf Jahre für den ausländischen Ehegatten einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. eines slowakischen Staatsbürgers mit Daueraufenthalt in der Slowakei, gebührenfrei, mit unbefristetem Daueraufenthalt nach vier Jahren. 1 2 3 4 5
Anforderungen
- Antragstellende ist eine Drittstaatsangehörige bzw. ein Drittstaatsangehöriger, die bzw. der mit einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. einem slowakischen Staatsbürger mit Daueraufenthalt in der Slowakei verheiratet ist. 1 3
- Dieselbe fünfjährige Daueraufenthaltsgenehmigung wird einem unterhaltsberechtigten Verwandten in gerader Linie einer slowakischen Staatsbürgerin bzw. eines slowakischen Staatsbürgers mit Daueraufenthalt in der Slowakei gewährt. 1
- Die Unterkunft wird gemeinsam mit dem slowakischen Ehegatten gesichert. 1
- Der Antrag ist von der Verwaltungsgebühr befreit. 2
- Gültiges Reisedokument und ein aktuelles Farbfoto im Format 3 x 3.5 cm. 3
- Heiratsurkunde; nicht erforderlich, wenn die Heirat in der Slowakei stattfand und der Ort angegeben ist, sowie Nachweis des Daueraufenthalts des Ehegatten. 1 3
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 90 Tage, und Nachweis einer gesicherten Unterkunft. 1 3
- Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft mit einem Gespräch gestellt oder bei einer Polizeidienststelle, bei der sich die antragstellende Person bereits rechtmäßig aufhält. 1
- Die Polizei entscheidet innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags. 1
- Ein ärztliches Attest, dass die antragstellende Person keine die öffentliche Gesundheit gefährdende Krankheit hat, wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments vorgelegt. 1
- Unbefristeter Daueraufenthalt kann nach vier Jahren Daueraufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. 1
- Die Einbürgerung kann nach fünf Jahren Ehe und gemeinsamem Haushalt in der Slowakei verliehen werden, ohne die acht Jahre Daueraufenthalt; die Entscheidung liegt im Ermessen. 4 5
Aufenthalt
- Daueraufenthalt für fünf Jahre; unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens vier Jahren dieses Aufenthalts.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Amtliche Quellen
- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- FAQ 30: documents required for permanent residence for five years (Section 43) · Ministry of the Interior of the Slovak Republic, Border and Foreigners Police · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
- Udelenie štátneho občianstva Slovenskej republiky (§ 7 zákona č. 40/1993 Z. z.) · Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
Daueraufenthalt für fünf Jahre; unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens vier Jahren dieses Aufenthalts.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?
Die Polizeidienststelle entscheidet innerhalb von 90 Tagen nach Eingang über einen Antrag auf Daueraufenthalt.
Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Slowakei?
Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 4 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Ehe möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Slowakei besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- FAQ 30: documents required for permanent residence for five years (Section 43) · Ministry of the Interior of the Slovak Republic, Border and Foreigners Police · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
- Udelenie štátneho občianstva Slovenskej republiky (§ 7 zákona č. 40/1993 Z. z.) · Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.