Steuern in Slowakei
Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr · Wer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Stufen: 19% bis zum 154.8-Fachen des Existenzminimums, 25% bis zum 212.4-Fachen, 30% bis zum 264-Fachen, 35% darüber, für die Bemessungsgrundlage nach Abschnitt 4(1)(a); für Kapitaleinkünfte nach Abschnitt 7 gilt ein gesonderter Satz von 19%. Das verwendete Existenzminimum ist der am 1. Januar des Steuerjahres gültige Betrag.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Reguläre Besteuerung unbeschränkt Steuerpflichtiger auf ihr weltweites Einkommen
Welteinkommen
Details
- Auf: Weltweites Einkommen von Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht
- Wer: Unbeschränkte Steuerpflicht: ständiger Wohnsitz, eine Wohnung (nicht nur gelegentliche Unterkunft, mit der Absicht dauerhaften Verbleibs, nach persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen beurteilt) oder gewöhnlicher Aufenthalt
- Grenze: €44k/Jahr ≈ $49k
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind. 1 2
Besteuert wird
Weltweites Einkommen von Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht; slowakische Einkünfte von Personen mit beschränkter Steuerpflicht.
Für wen es gilt
- Unbeschränkte Steuerpflicht: ständiger Wohnsitz, eine Wohnung (nicht nur gelegentliche Unterkunft, mit der Absicht dauerhaften Verbleibs, nach persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen beurteilt) oder gewöhnlicher Aufenthalt.
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, wobei jeder begonnene Tag zählt.
Ausschlüsse
- Eine Person, die sich in der Slowakei gewöhnlich nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung aufhält, sowie eine Person, die in einem anderen Vertragsstaat als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, ist beschränkt steuerpflichtig.
Grenzen
- EUR 43,983.32 im Jahr (≈ $49,100) · Steuerbemessungsgrundlage 2026, bis zu der der Satz von 19% gilt: das 154.8-Fache des am 1. Januar 2026 gültigen Existenzminimums (EUR 284.13 (≈ $320)).
- EUR 60,349.21 im Jahr (≈ $67,400) · Obergrenze der 25%-Stufe 2026 (das 212.4-Fache des Existenzminimums).
- EUR 75,010.32 im Jahr (≈ $83,800) · Obergrenze der 30%-Stufe 2026 (das 264-Fache des Existenzminimums); darüber gilt 35%.
- EUR 26,083.13 im Jahr (≈ $29,100) · Steuerbemessungsgrundlage 2026, bis zu der der volle Grundfreibetrag des 21-Fachen des Existenzminimums (EUR 5,966.73 (≈ $6,670)) gilt (das 91.8-Fache des Existenzminimums).
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Einnahmen aus Gewerbe- und selbstständiger Tätigkeit bis zu diesem Betrag werden mit 15% der Bemessungsgrundlage besteuert; darüber gelten die Stufen 19/25/30/35%.
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr · Wer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
Steuerliche Ansässigkeit
Stufen: 19% bis zum 154.8-Fachen des Existenzminimums, 25% bis zum 212.4-Fachen, 30% bis zum 264-Fachen, 35% darüber, für die Bemessungsgrundlage nach Abschnitt 4(1)(a); für Kapitaleinkünfte nach Abschnitt 7 gilt ein gesonderter Satz von 19%. Das verwendete Existenzminimum ist der am 1. Januar des Steuerjahres gültige Betrag.
Visa
Unabhängig vom Aufenthaltstitel.
Weitere Steuern
Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung sowie die Mehrwertsteuer werden getrennt erhoben.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung sowie die Mehrwertsteuer werden getrennt erhoben.
Häufige Fragen
Wann wird man in Slowakei steuerlich ansässig?
Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr (Wer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht)). Stufen: 19% bis zum 154.8-Fachen des Existenzminimums, 25% bis zum 212.4-Fachen, 30% bis zum 264-Fachen, 35% darüber, für die Bemessungsgrundlage nach Abschnitt 4(1)(a); für Kapitaleinkünfte nach Abschnitt 7 gilt ein gesonderter Satz von 19%.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (2)
Amtliche Quellen
- Act No. 595/2003 Coll. on Income Tax, consolidated text effective 1 January 2026 (Slovak) · Slov-Lex, Ministry of Justice of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-01-01
- Amount of the subsistence minimum from 1 July 2025: EUR 284.13 for one adult · Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10