Slowakei · Arbeit
Slowakei Arbeitsgenehmigung (Single Permit)
Erster Aufenthalt: 5 J.
Temporary residence for employment: single permit on confirmation of a vacancy (Act 404/2011, §23(1))
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Arbeitsgenehmigung (Single Permit) ist eine Route (arbeit) für Slowakei. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €250 ≈ $280
- Bearbeitung
- Bis zu 60 Tage
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €250 ≈ $280; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€250 ≈ $280
- EUR 250 (≈ $280)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
VerlängerungVerlängerbar
Erteilt für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, höchstens fünf Jahre.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Langfristiger (unbefristeter) Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt vor der Antragstellung; Studienzeit zählt zur Hälfte, Saisonarbeit und einige Genehmigungen für besondere Tätigkeiten zählen nicht.
EinbürgerungBedingungen
Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.
BearbeitungBis zu 60 Tage
Ein Antrag auf eine Single-Permit-Beschäftigung wird innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte entschieden, für aufgeführte Mangelberufe innerhalb von 30 Tagen.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowakei
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Was nachzuweisen und zu zahlen ist1
- Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
Unterlagen5
- Ein Arbeitsvertrag wird eingereicht.
- Eine Bestätigung des Arbeitsamts über die Möglichkeit, die Stelle zu besetzen (180 Tage gültig), wird vorgelegt.
- Alternativ gilt eine Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung oder eine Befreiung von beidem.
- Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate wird nachgewiesen.
- Ein einwandfreier Strafregisterauszug, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest werden nach Erteilung der Genehmigung eingereicht.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Ein einwandfreier Strafregisterauszug, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest werden nach Erteilung der Genehmigung eingereicht
- Unterkunft
Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate wird nachgewiesen
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Ein einwandfreier Strafregisterauszug, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest werden nach Erteilung der Genehmigung eingereicht
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Der Drittstaatsangehörige stellt einen Antrag auf eine Single-Permit-Genehmigung; die Polizeidienststelle holt die Bestätigung des Arbeitsamts ein, dass die Stelle durch eine Drittstaatsangehörige bzw. einen Drittstaatsangehörigen besetzt werden kann. Erteilt für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, höchstens fünf Jahre. 1 2
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 3
Anforderungen
- Ein Arbeitsvertrag wird eingereicht. 1 2
- Eine Bestätigung des Arbeitsamts über die Möglichkeit, die Stelle zu besetzen (180 Tage gültig), wird vorgelegt. 1 2
- Alternativ gilt eine Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung oder eine Befreiung von beidem. 1 2
- Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate wird nachgewiesen. 1
- Ein einwandfreier Strafregisterauszug, eine Krankenversicherung und ein ärztliches Attest werden nach Erteilung der Genehmigung eingereicht. 1
Aufenthalt
- Erteilt für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, höchstens fünf Jahre.
- Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Beschäftigung bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber laut Genehmigung.
Familie
Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.
Amtliche Quellen
- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Arbeitsgenehmigung (Single Permit) und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Arbeitsgenehmigung (Single Permit) | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Blaue Karte | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Personal von Großinvestoren | – | – | – |
| Konzerninterne Versetzung | – | 3 J. | – |
| Forschergenehmigung | – | 2 J. | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Arbeitsgenehmigung (Single Permit) nötig?
Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) möglich?
Erteilt für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, höchstens fünf Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Arbeitsgenehmigung (Single Permit)?
Ein Antrag auf eine Single-Permit-Beschäftigung wird innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte entschieden, für aufgeführte Mangelberufe innerhalb von 30 Tagen.
Ist mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) Arbeit erlaubt?
Beschäftigung bei der Arbeitgeberin bzw.
Können Familienangehörige mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) nachziehen?
Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.
Wer kann Arbeitsgenehmigung (Single Permit) beantragen?
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Arbeitsgenehmigung (Single Permit) zum Daueraufenthalt in Slowakei?
Die Zeit mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Arbeitsgenehmigung (Single Permit) in Slowakei besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Arbeitsgenehmigung (Single Permit) gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
- Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.