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Slowakei · Arbeit

Slowakei Konzerninterne Versetzung

Erster Aufenthalt: 3 J.

Temporary residence for intra-corporate transfer (Act 404/2011, §23(5))

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Konzerninterne Versetzung ist eine Route (arbeit) für Slowakei. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €250 ≈ $280; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€250 ≈ $280
  • EUR 250 (≈ $280)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
VerlängerungRegeln zur Verlängerung

Bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte und ein Jahr für Trainees.

Slov-Lex

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Slov-Lex

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowakei
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist eine Führungskraft, eine Fachkraft oder ein Trainee, der von einer Konzerngesellschaft außerhalb der Slowakei versetzt wird.
  • Führungskräfte und Fachkräfte müssen vor der Versetzung mindestens sechs Monate für dieselbe Arbeitgeberin bzw. denselben Konzern gearbeitet haben, Trainees mindestens drei Monate.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Antragsgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beträgt EUR 250 (≈ $280).

Unterlagen3

  • Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, die die Bedingungen eines Arbeitsvertrags enthält, wird vorgelegt.
  • Nachweise über die aufnehmende Einheit, die Versetzungsdaten, den gemeinsamen Konzern und das Recht zur Rückkehr in den Konzern nach der Versetzung werden vorgelegt.
  • Ein Dokument, das ein einwandfreies Führungszeugnis bestätigt, nicht älter als 90 Tage, wird vorgelegt.

Schritte2

  1. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beantragt elektronisch beim Arbeitsamt, das die Stellenbestätigung innerhalb von 15 Arbeitstagen ausstellt.
  2. Der Aufenthaltsantrag wird persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung gestellt; eine Einreichung bei einer Polizeidienststelle ist nicht möglich.

Nach der Ankunft1

  • Befristeter Aufenthalt wird für bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte und bis zu einem Jahr für Trainees erteilt.

Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Führungskräfte, Fachkräfte und Trainees, die innerhalb eines Konzerns an eine slowakische Gesellschaft versetzt werden, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erhalten. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist eine Führungskraft, eine Fachkraft oder ein Trainee, der von einer Konzerngesellschaft außerhalb der Slowakei versetzt wird. 1
  • Führungskräfte und Fachkräfte müssen vor der Versetzung mindestens sechs Monate für dieselbe Arbeitgeberin bzw. denselben Konzern gearbeitet haben, Trainees mindestens drei Monate. 2
  • Die Antragsgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beträgt EUR 250 (≈ $280). 3
  • Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, die die Bedingungen eines Arbeitsvertrags enthält, wird vorgelegt. 2
  • Nachweise über die aufnehmende Einheit, die Versetzungsdaten, den gemeinsamen Konzern und das Recht zur Rückkehr in den Konzern nach der Versetzung werden vorgelegt. 2
  • Ein Dokument, das ein einwandfreies Führungszeugnis bestätigt, nicht älter als 90 Tage, wird vorgelegt. 1
  • Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beantragt elektronisch beim Arbeitsamt, das die Stellenbestätigung innerhalb von 15 Arbeitstagen ausstellt. 2
  • Der Aufenthaltsantrag wird persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung gestellt; eine Einreichung bei einer Polizeidienststelle ist nicht möglich. 1
  • Befristeter Aufenthalt wird für bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte und bis zu einem Jahr für Trainees erteilt. 1

Aufenthalt

  • Bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte und bis zu einem Jahr für Trainees.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für die aufnehmende Einheit in der Versetzungsfunktion.

Familie

Ehegatte (beide mindestens 18 Jahre alt), unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können, sowie unterhaltsberechtigte Eltern der Inhaberin bzw. des Inhabers oder des Ehegatten können eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen, gültig bis zum Ende des Aufenthalts der Inhaberin bzw. des Inhabers und für höchstens 5 Jahre.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
  2. Act No. 5/2004 Coll. on Employment Services, consolidated text effective 1 August 2026 (Slovak) · Slov-Lex, Ministry of Justice of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
  3. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Konzerninterne Versetzung–3 J.–
Blaue Karte–5 J., verlängerbar–
Genehmigung für Personal von Großinvestoren–––
Arbeitsgenehmigung (Single Permit)–5 J., verlängerbar–
Forschergenehmigung–2 J.–

Wie viel Geld ist für Konzerninterne Versetzung nötig?

Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Beschäftigung (Gesetz 145/1995, Punkt 24).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Konzerninterne Versetzung möglich?

Bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte und bis zu einem Jahr für Trainees.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Konzerninterne Versetzung?

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Ist mit Konzerninterne Versetzung Arbeit erlaubt?

Arbeit für die aufnehmende Einheit in der Versetzungsfunktion.

Können Familienangehörige mit Konzerninterne Versetzung nachziehen?

Ehegatte (beide mindestens 18 Jahre alt), unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können, sowie unterhaltsberechtigte Eltern der Inhaberin bzw.

Wer kann Konzerninterne Versetzung beantragen?

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Konzerninterne Versetzung in Slowakei besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Konzerninterne Versetzung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
  2. Act No. 5/2004 Coll. on Employment Services, consolidated text effective 1 August 2026 (Slovak) · Slov-Lex, Ministry of Justice of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
  3. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.