Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Slowakei · Unternehmen / Start-up

Slowakei Genehmigung für innovative Startups

Nötige Ersparnisse: €12k+ ≈ $13k

Temporary residence for business with an innovative project (start-up route, Act 404/2011, §22(1)(b) and §32(5)(a)(2))

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für innovative Startups ist eine Route (unternehmen / start-up) für Slowakei. Antragstellende benötigen Ersparnisse von €12k+ ≈ $13k. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€12k+ ≈ $13k
Behördengebühren
€330 ≈ $370
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €330 ≈ $370; nachzuweisende Ersparnisse €12k+ ≈ $13k; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€330 ≈ $370
  • EUR 330 (≈ $370)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€12k+ ≈ $13k · €3,543+ ≈ $3,960
  • EUR 11,808.8 (≈ $13,200)Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 40-Fachen des Existenzminimums (40 x EUR 295.22 (≈ $330)) für eine Person, die einen Geschäftsplan für ein innovatives Projekt eingereicht hat.
  • EUR 3,542.64 (≈ $3,960)Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)).
VerlängerungVerlängerbar

Gewährt für bis zu drei Jahre und verlängerbar.

Slov-Lex

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristiger (unbefristeter) Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt vor der Antragstellung; Studienzeit zählt zur Hälfte, Saisonarbeit und einige Genehmigungen für besondere Tätigkeiten zählen nicht.

Slov-Lex

EinbürgerungBedingungen

Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.

Slov-Lex

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Slov-Lex

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Reichen Sie den Antrag persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ein; ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden.

Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.

Slov-Lex

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Slowakei gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Die Person handelt im Auftrag einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft und ist dort nicht angestellt.

Was nachzuweisen ist2

  • Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 40-Fache des Existenzminimums aus (40 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 11,808.80 (≈ $13,200)).
  • Das persönliche Bankkonto der antragstellenden Person weist Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums aus (EUR 3,542.64 (≈ $3,960)).

Unterlagen2

  • Ein Geschäftsplan für die Verwirklichung eines innovativen Projekts wird vorgelegt.
  • Der Geschäftsplan, Kontoauszüge und der Auszug aus dem Strafregister dürfen nicht älter als 90 Tage sein.

Schritte3

  1. Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt.
  2. Ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden.
  3. Die Polizei entscheidet über den Antrag.

Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am

  • Bankkonto / Mittel

    Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 40-Fache des Existenzminimums aus (40 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 11,808.80 (≈ $13,200))

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Der Geschäftsplan, Kontoauszüge und der Auszug aus dem Strafregister dürfen nicht älter als 90 Tage sein

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für Drittstaatsangehörige, die für eine Gesellschaft oder Genossenschaft handeln und einen Geschäftsplan für ein innovatives Projekt einreichen; die Anforderung an die Geschäftsmittel beträgt das 40-Fache des Existenzminimums statt des 100-Fachen. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens EUR 11,808.8 (≈ $13,200) · Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 40-Fachen des Existenzminimums (40 x EUR 295.22 (≈ $330)) für eine Person, die einen Geschäftsplan für ein innovatives Projekt eingereicht hat. 1 2
  • Ersparnisse von mindestens EUR 3,542.64 (≈ $3,960) · Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)). 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 330 (≈ $370) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 4

Anforderungen

  • Die Person handelt im Auftrag einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft und ist dort nicht angestellt. 1
  • Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 40-Fache des Existenzminimums aus (40 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 11,808.80 (≈ $13,200)). 1
  • Das persönliche Bankkonto der antragstellenden Person weist Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums aus (EUR 3,542.64 (≈ $3,960)). 1
  • Ein Geschäftsplan für die Verwirklichung eines innovativen Projekts wird vorgelegt. 1
  • Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt. 3 1
  • Ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden. 3
  • Die Polizei entscheidet über den Antrag. 1
  • Der Geschäftsplan, Kontoauszüge und der Auszug aus dem Strafregister dürfen nicht älter als 90 Tage sein. 3

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt für die Dauer, die für das Geschäft erforderlich ist, bis zu drei Jahre; verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Handeln im Auftrag der Gesellschaft oder Genossenschaft.

Familie

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
  2. Amount of the subsistence minimum from 1 July 2026: EUR 295.22 for one adult (Measure 155/2026) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-06-25
  3. Residence of Foreign Nationals in Slovakia · Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-12
  4. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  5. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für innovative StartupsVerlangt Ersparnisse von €12k+ ≈ $13k3 J., verlängerbar–
Genehmigung für UnternehmensvertreterVerlangt Ersparnisse von €30k+ ≈ $33k3 J., verlängerbar–
Genehmigung für SelbstständigeVerlangt Ersparnisse von €5,904+ ≈ $6,6003 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für innovative Startups nötig?

Ersparnisse von mindestens EUR 11,808.8 (≈ $13,200). Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 40-Fachen des Existenzminimums (40 x EUR 295.22 (≈ $330)) für eine Person, die einen Geschäftsplan für ein innovatives Projekt eingereicht hat. Ersparnisse von mindestens EUR 3,542.64 (≈ $3,960). Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)). Eine Gebühr von EUR 330 (≈ $370). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für innovative Startups möglich?

Befristeter Aufenthalt für die Dauer, die für das Geschäft erforderlich ist, bis zu drei Jahre; verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für innovative Startups?

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Ist mit Genehmigung für innovative Startups Arbeit erlaubt?

Handeln im Auftrag der Gesellschaft oder Genossenschaft.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für innovative Startups nachziehen?

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Wer kann Genehmigung für innovative Startups beantragen?

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für innovative Startups zum Daueraufenthalt in Slowakei?

Die Zeit mit Genehmigung für innovative Startups wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für innovative Startups in Slowakei besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für innovative Startups gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
  2. Amount of the subsistence minimum from 1 July 2026: EUR 295.22 for one adult (Measure 155/2026) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence of Foreign Nationals in Slovakia · Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-12
  4. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  5. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.