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Slowakei · Arbeit

Slowakei Blaue Karte

Erster Aufenthalt: 5 J.

EU Blue Card: highly qualified employment

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Blaue Karte ist eine Route (arbeit) für Slowakei. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 30 Tage
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €250 ≈ $280; Entscheidung: bis zu 30 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€250 ≈ $280
  • EUR 250 (≈ $280)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
VerlängerungVerlängerbar

Die Blue Card wird für fünf Jahre ausgestellt oder für die Gültigkeitsdauer der Stellenbestätigung zuzüglich 90 Tagen, falls diese kürzer ist.

Slov-Lex

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristiger Aufenthalt nach 5 rechtmäßigen Jahren; eine Inhaberin bzw. ein Inhaber einer Blue Card kann Jahre einer EU-Blue-Card aus anderen Mitgliedstaaten anrechnen lassen, wenn die letzten 2 Jahre in der Slowakei verbracht wurden.

Slov-Lex

EinbürgerungBedingungen

Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.

Slov-Lex

BearbeitungBis zu 30 Tage

Die Polizeidienststelle erlässt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen einen schriftlichen Bescheid über einen Blue-Card-Antrag.

Slov-Lex

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.

Slov-Lex

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowakei
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Antragstellende weisen eine höhere berufliche Qualifikation durch die Anerkennung eines Hochschulabschlusses nach.
  • Für aufgeführte Berufe haben Antragstellende mindestens drei Jahre höherwertige berufliche Fähigkeiten innerhalb der letzten sieben Jahre.

Was nachzuweisen ist1

  • Das monatliche Gehalt beträgt mindestens das 1.2-Fache des durchschnittlichen Monatslohns in der Slowakei (das 1.0-Fache für kürzlich Graduierte).

Unterlagen3

  • Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für hochqualifizierte Arbeit wird vorgelegt.
  • Eine Bestätigung des Arbeitsamts, dass die Stelle einer hochqualifizierten Beschäftigung entspricht (180 Tage gültig), wird vorgelegt.
  • Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt.

Schritte1

  1. Die Polizei stellt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags einen schriftlichen Bescheid aus.

Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am

  • Unterkunft

    Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalt für hochqualifizierte Beschäftigung mit einer Blue Card, die von der Polizeidienststelle für fünf Jahre ausgestellt wird; das monatliche Gehalt muss mindestens dem 1.2-Fachen des durchschnittlichen Monatslohns der slowakischen Wirtschaft entsprechen. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 3

Anforderungen

  • Antragstellende weisen eine höhere berufliche Qualifikation durch die Anerkennung eines Hochschulabschlusses nach. 1
  • Für aufgeführte Berufe haben Antragstellende mindestens drei Jahre höherwertige berufliche Fähigkeiten innerhalb der letzten sieben Jahre. 1
  • Das monatliche Gehalt beträgt mindestens das 1.2-Fache des durchschnittlichen Monatslohns in der Slowakei (das 1.0-Fache für kürzlich Graduierte). 1
  • Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für hochqualifizierte Arbeit wird vorgelegt. 1 2
  • Eine Bestätigung des Arbeitsamts, dass die Stelle einer hochqualifizierten Beschäftigung entspricht (180 Tage gültig), wird vorgelegt. 1 2
  • Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt. 1
  • Die Polizei stellt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags einen schriftlichen Bescheid aus. 1

Aufenthalt

  • Blue Card, ausgestellt für bis zu fünf Jahre nach dem Gesetz in der Fassung ab dem 1. Oktober 2026, oder für die Gültigkeitsdauer der Stellenbestätigung zuzüglich 90 Tagen, falls diese kürzer ist.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Hochqualifizierte Beschäftigung, wie im Vertrag genannt.

Familie

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Kleingedrucktes

Die offiziellen Seiten widersprechen sich zur Laufzeit der Karte. Die englische Seite des Arbeitsministeriums nennt noch ein Gehalt von 1.5-mal dem Durchschnittslohn und eine Karte für drei Jahre, und die Aufenthaltsseite des Außenministeriums (aktualisiert am 16. August 2026) nennt höchstens vier Jahre. Dieser Eintrag folgt dem Aufenthaltsgesetz in der Fassung ab dem 1. Oktober 2026: das 1.2-Fache des Durchschnittslohns und eine Karte für bis zu fünf Jahre.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
  2. Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
  3. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  4. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Blaue Karte–5 J., verlängerbar–
Genehmigung für Personal von Großinvestoren–––
Arbeitsgenehmigung (Single Permit)–5 J., verlängerbar–
Konzerninterne Versetzung–3 J.–
Forschergenehmigung–2 J.–

Wie viel Geld ist für Blaue Karte nötig?

Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Blaue Karte möglich?

Blue Card, ausgestellt für bis zu fünf Jahre nach dem Gesetz in der Fassung ab dem 1.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Blaue Karte?

Die Polizeidienststelle erlässt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen einen schriftlichen Bescheid über einen Blue-Card-Antrag.

Ist mit Blaue Karte Arbeit erlaubt?

Hochqualifizierte Beschäftigung, wie im Vertrag genannt.

Können Familienangehörige mit Blaue Karte nachziehen?

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Wer kann Blaue Karte beantragen?

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Blaue Karte zum Daueraufenthalt in Slowakei?

Die Zeit mit Blaue Karte wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Blaue Karte in Slowakei besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Blaue Karte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
  2. Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
  3. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  4. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.