Slowakei · Arbeit
Slowakei Blaue Karte
Erster Aufenthalt: 5 J.
EU Blue Card: highly qualified employment
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Blaue Karte ist eine Route (arbeit) für Slowakei. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €250 ≈ $280
- Bearbeitung
- Bis zu 30 Tage
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €250 ≈ $280; Entscheidung: bis zu 30 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€250 ≈ $280
- EUR 250 (≈ $280)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
VerlängerungVerlängerbar
Die Blue Card wird für fünf Jahre ausgestellt oder für die Gültigkeitsdauer der Stellenbestätigung zuzüglich 90 Tagen, falls diese kürzer ist.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Langfristiger Aufenthalt nach 5 rechtmäßigen Jahren; eine Inhaberin bzw. ein Inhaber einer Blue Card kann Jahre einer EU-Blue-Card aus anderen Mitgliedstaaten anrechnen lassen, wenn die letzten 2 Jahre in der Slowakei verbracht wurden.
EinbürgerungBedingungen
Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.
BearbeitungBis zu 30 Tage
Die Polizeidienststelle erlässt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen einen schriftlichen Bescheid über einen Blue-Card-Antrag.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowakei
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Antragstellende weisen eine höhere berufliche Qualifikation durch die Anerkennung eines Hochschulabschlusses nach.
- Für aufgeführte Berufe haben Antragstellende mindestens drei Jahre höherwertige berufliche Fähigkeiten innerhalb der letzten sieben Jahre.
Was nachzuweisen ist1
- Das monatliche Gehalt beträgt mindestens das 1.2-Fache des durchschnittlichen Monatslohns in der Slowakei (das 1.0-Fache für kürzlich Graduierte).
Unterlagen3
- Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für hochqualifizierte Arbeit wird vorgelegt.
- Eine Bestätigung des Arbeitsamts, dass die Stelle einer hochqualifizierten Beschäftigung entspricht (180 Tage gültig), wird vorgelegt.
- Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt.
Schritte1
- Die Polizei stellt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags einen schriftlichen Bescheid aus.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Unterkunft
Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthalt für hochqualifizierte Beschäftigung mit einer Blue Card, die von der Polizeidienststelle für fünf Jahre ausgestellt wird; das monatliche Gehalt muss mindestens dem 1.2-Fachen des durchschnittlichen Monatslohns der slowakischen Wirtschaft entsprechen. 1 2
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 3
Anforderungen
- Antragstellende weisen eine höhere berufliche Qualifikation durch die Anerkennung eines Hochschulabschlusses nach. 1
- Für aufgeführte Berufe haben Antragstellende mindestens drei Jahre höherwertige berufliche Fähigkeiten innerhalb der letzten sieben Jahre. 1
- Das monatliche Gehalt beträgt mindestens das 1.2-Fache des durchschnittlichen Monatslohns in der Slowakei (das 1.0-Fache für kürzlich Graduierte). 1
- Ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers für hochqualifizierte Arbeit wird vorgelegt. 1 2
- Eine Bestätigung des Arbeitsamts, dass die Stelle einer hochqualifizierten Beschäftigung entspricht (180 Tage gültig), wird vorgelegt. 1 2
- Nachweis der Unterkunft, ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest werden vorgelegt. 1
- Die Polizei stellt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags einen schriftlichen Bescheid aus. 1
Aufenthalt
- Blue Card, ausgestellt für bis zu fünf Jahre nach dem Gesetz in der Fassung ab dem 1. Oktober 2026, oder für die Gültigkeitsdauer der Stellenbestätigung zuzüglich 90 Tagen, falls diese kürzer ist.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Hochqualifizierte Beschäftigung, wie im Vertrag genannt.
Familie
Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.
Kleingedrucktes
Die offiziellen Seiten widersprechen sich zur Laufzeit der Karte. Die englische Seite des Arbeitsministeriums nennt noch ein Gehalt von 1.5-mal dem Durchschnittslohn und eine Karte für drei Jahre, und die Aufenthaltsseite des Außenministeriums (aktualisiert am 16. August 2026) nennt höchstens vier Jahre. Dieser Eintrag folgt dem Aufenthaltsgesetz in der Fassung ab dem 1. Oktober 2026: das 1.2-Fache des Durchschnittslohns und eine Karte für bis zu fünf Jahre.
Amtliche Quellen
- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Blaue Karte und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Blaue Karte | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Personal von Großinvestoren | – | – | – |
| Arbeitsgenehmigung (Single Permit) | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Konzerninterne Versetzung | – | 3 J. | – |
| Forschergenehmigung | – | 2 J. | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Blaue Karte nötig?
Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine EU-Blue-Card (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
Wie lange ist der Aufenthalt mit Blaue Karte möglich?
Blue Card, ausgestellt für bis zu fünf Jahre nach dem Gesetz in der Fassung ab dem 1.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Blaue Karte?
Die Polizeidienststelle erlässt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen einen schriftlichen Bescheid über einen Blue-Card-Antrag.
Ist mit Blaue Karte Arbeit erlaubt?
Hochqualifizierte Beschäftigung, wie im Vertrag genannt.
Können Familienangehörige mit Blaue Karte nachziehen?
Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.
Wer kann Blaue Karte beantragen?
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Blaue Karte zum Daueraufenthalt in Slowakei?
Die Zeit mit Blaue Karte wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Blaue Karte in Slowakei besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Blaue Karte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Mehr in Slowakei
Arbeitsvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
- Employment of a third-country national (EU Blue Card, single permit, work permit) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
- Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.