Slowakei · Arbeit
Slowakei Forschergenehmigung
Erster Aufenthalt: 2 J.
Temporary residence for research and development (Act 404/2011, §26)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Slowakei. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Bearbeitung
- Bis zu 30 Tage
- Erster Aufenthalt
- 2 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungRegeln zur Verlängerung
Gültig für die Laufzeit der Aufnahmevereinbarung, höchstens zwei Jahre.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Langfristiger (unbefristeter) Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt vor der Antragstellung; Studienzeit zählt zur Hälfte, Saisonarbeit und einige Genehmigungen für besondere Tätigkeiten zählen nicht.
EinbürgerungBedingungen
Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.
BearbeitungBis zu 30 Tage
Entscheidungen über Forschungsgenehmigungen sind innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Antrag fällig.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowakei
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Die antragstellende Person führt Forschung oder Entwicklung auf Grundlage einer Aufnahmevereinbarung durch.
Was nachzuweisen ist1
- Die Aufnahmevereinbarung weist monatliche Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise in Höhe von mindestens dem Mindestlohn aus.
Unterlagen3
- Eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung wird eingereicht.
- Für Forschende ist kein gesonderter Nachweis einer Unterkunft erforderlich.
- Ein Dokument, das ein einwandfreies Führungszeugnis bestätigt, nicht älter als 90 Tage, wird vorgelegt.
Schritte2
- Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland gestellt oder bei einer Polizeidienststelle von einer antragstellenden Person, die sich bereits rechtmäßig in der Slowakei aufhält oder visumfrei ist.
- Die Polizeidienststelle entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Antrag.
Nach der Ankunft2
- Der Nachweis einer Krankenversicherung wird der Polizeidienststelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments übergeben.
- Ein ärztliches Attest, dass keine die öffentliche Gesundheit gefährdende Krankheit vorliegt, nicht älter als 30 Tage, ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments vorzulegen.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 2 Jahre
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Der Nachweis einer Krankenversicherung wird der Polizeidienststelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments übergeben
- Unterkunft
Für Forschende ist kein gesonderter Nachweis einer Unterkunft erforderlich
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Ein Dokument, das ein einwandfreies Führungszeugnis bestätigt, nicht älter als 90 Tage, wird vorgelegt
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Forschende, die auf Grundlage einer Aufnahmevereinbarung arbeiten, mit der Erlaubnis, während des Aufenthalts ein Unternehmen zu betreiben. 1
Anforderungen
- Die antragstellende Person führt Forschung oder Entwicklung auf Grundlage einer Aufnahmevereinbarung durch. 1
- Die Aufnahmevereinbarung weist monatliche Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise in Höhe von mindestens dem Mindestlohn aus. 2
- Eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung wird eingereicht. 1
- Für Forschende ist kein gesonderter Nachweis einer Unterkunft erforderlich. 1
- Ein Dokument, das ein einwandfreies Führungszeugnis bestätigt, nicht älter als 90 Tage, wird vorgelegt. 1
- Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland gestellt oder bei einer Polizeidienststelle von einer antragstellenden Person, die sich bereits rechtmäßig in der Slowakei aufhält oder visumfrei ist. 1
- Die Polizeidienststelle entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Antrag. 1
- Der Nachweis einer Krankenversicherung wird der Polizeidienststelle innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments übergeben. 1
- Ein ärztliches Attest, dass keine die öffentliche Gesundheit gefährdende Krankheit vorliegt, nicht älter als 30 Tage, ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltsdokuments vorzulegen. 1
Aufenthalt
- Gültig für die Laufzeit der Aufnahmevereinbarung, höchstens zwei Jahre.
- Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Forschung auf Grundlage der Aufnahmevereinbarung; die Inhaberin bzw. der Inhaber darf ein Unternehmen betreiben.
Familie
Ehegatte (beide mindestens 18 Jahre alt), unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können, sowie unterhaltsberechtigte Eltern der Inhaberin bzw. des Inhabers oder des Ehegatten können eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen, gültig bis zum Ende des Aufenthalts der Inhaberin bzw. des Inhabers und für höchstens 5 Jahre.
Amtliche Quellen
- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Act No. 172/2005 Coll. on the organisation of state support of research and development, consolidated text effective 16 June 2026 (Slovak) · Slov-Lex, Ministry of Justice of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Forschergenehmigung und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Forschergenehmigung | – | 2 J. | – |
| Blaue Karte | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Personal von Großinvestoren | – | – | – |
| Arbeitsgenehmigung (Single Permit) | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Konzerninterne Versetzung | – | 3 J. | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?
Gültig für die Laufzeit der Aufnahmevereinbarung, höchstens zwei Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschergenehmigung?
Entscheidungen über Forschungsgenehmigungen sind innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Antrag fällig.
Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?
Forschung auf Grundlage der Aufnahmevereinbarung; die Inhaberin bzw.
Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?
Ehegatte (beide mindestens 18 Jahre alt), unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, die nicht für sich selbst sorgen können, sowie unterhaltsberechtigte Eltern der Inhaberin bzw.
Wer kann Forschergenehmigung beantragen?
Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Slowakei?
Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Forschergenehmigung in Slowakei besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschergenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
- Act No. 172/2005 Coll. on the organisation of state support of research and development, consolidated text effective 16 June 2026 (Slovak) · Slov-Lex, Ministry of Justice of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
- Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.