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Slowakei · Unternehmen / Start-up

Slowakei Genehmigung für Selbstständige

Nötige Ersparnisse: €5,904+ ≈ $6,600

Temporary residence for the purpose of business: self-employed natural person (Act 404/2011, §22(1)(a))

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Slowakei. Antragstellende benötigen Ersparnisse von €5,904+ ≈ $6,600. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€5,904+ ≈ $6,600
Behördengebühren
€330 ≈ $370
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €330 ≈ $370; nachzuweisende Ersparnisse €5,904+ ≈ $6,600; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€330 ≈ $370
  • EUR 330 (≈ $370)Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€5,904+ ≈ $6,600 · €3,543+ ≈ $3,960
  • EUR 5,904.4 (≈ $6,600)Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 20-Fachen des Existenzminimums (20 x EUR 295.22 (≈ $330), Existenzminimum gültig ab dem 1. Juli 2026); das Gesetz nennt das Vielfache, der Euro-Betrag ist das Vielfache, angewendet auf den Betrag des Arbeitsministeriums.
  • EUR 3,542.64 (≈ $3,960)Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)).
VerlängerungVerlängerbar

Gewährt für bis zu drei Jahre und verlängerbar.

Slov-Lex

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristiger (unbefristeter) Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt vor der Antragstellung; Studienzeit zählt zur Hälfte, Saisonarbeit und einige Genehmigungen für besondere Tätigkeiten zählen nicht.

Slov-Lex

EinbürgerungBedingungen

Die Einbürgerung setzt 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung voraus.

Slov-Lex

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Slov-Lex

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Reichen Sie den Antrag persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ein; ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden.

Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Abwesenheiten von bis zu sechs aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt zehn Monaten unterbrechen die 5 Jahre für den langfristigen Aufenthalt nicht.

Slov-Lex

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Slowakei gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind selbstständige natürliche Personen mit einer Gewerbeerlaubnis oder einer sonstigen Geschäftserlaubnis.

Was nachzuweisen ist2

  • Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 20-Fache des Existenzminimums aus (20 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 5,904.40 (≈ $6,600)).
  • Das persönliche Bankkonto der antragstellenden Person weist Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums aus (EUR 3,542.64 (≈ $3,960)).

Unterlagen5

  • Ein Geschäftsplan nach der Vorlage des Wirtschaftsministeriums wird vorgelegt.
  • Die Unterlagen belegen, dass das Geschäft machbar und tragfähig ist.
  • Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate ist gesichert.
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest werden vorgelegt.
  • Der Geschäftsplan, Kontoauszüge und der Auszug aus dem Strafregister dürfen nicht älter als 90 Tage sein.

Schritte3

  1. Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt.
  2. Ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden.
  3. Die Polizei entscheidet über den Antrag.

Nach der Ankunft1

  • Krankenversicherung wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Genehmigung vorgelegt.

Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Krankenversicherung wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Genehmigung vorgelegt

  • Unterkunft

    Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate ist gesichert

  • Bankkonto / Mittel

    Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 20-Fache des Existenzminimums aus (20 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 5,904.40 (≈ $6,600))

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest werden vorgelegt

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für Drittstaatsangehörige, die als natürliche Person in der Slowakei ein Geschäft betreiben oder betreiben werden; gewährt für bis zu drei Jahre. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens EUR 5,904.4 (≈ $6,600) · Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 20-Fachen des Existenzminimums (20 x EUR 295.22 (≈ $330), Existenzminimum gültig ab dem 1. Juli 2026); das Gesetz nennt das Vielfache, der Euro-Betrag ist das Vielfache, angewendet auf den Betrag des Arbeitsministeriums. 1 2
  • Ersparnisse von mindestens EUR 3,542.64 (≈ $3,960) · Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)). 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 330 (≈ $370) · Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24). 5

Anforderungen

  • Antragstellende sind selbstständige natürliche Personen mit einer Gewerbeerlaubnis oder einer sonstigen Geschäftserlaubnis. 1
  • Ein separates Geschäftskonto weist mindestens das 20-Fache des Existenzminimums aus (20 x EUR 295.22 (≈ $330) = EUR 5,904.40 (≈ $6,600)). 1
  • Das persönliche Bankkonto der antragstellenden Person weist Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums aus (EUR 3,542.64 (≈ $3,960)). 1
  • Ein Geschäftsplan nach der Vorlage des Wirtschaftsministeriums wird vorgelegt. 1
  • Die Unterlagen belegen, dass das Geschäft machbar und tragfähig ist. 1
  • Eine Unterkunft für mindestens sechs Monate ist gesichert. 1
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest werden vorgelegt. 1
  • Der Antrag wird persönlich bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt. 4 1
  • Ein Antrag auf Geschäftsaufenthalt kann nicht bei einer Dienststelle der Ausländerpolizei in der Slowakei gestellt werden. 4
  • Die Polizei entscheidet über den Antrag. 1
  • Krankenversicherung wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Genehmigung vorgelegt. 1
  • Der Geschäftsplan, Kontoauszüge und der Auszug aus dem Strafregister dürfen nicht älter als 90 Tage sein. 4

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt für die Dauer, die für das Geschäft erforderlich ist, bis zu drei Jahre; verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Geschäftliche Tätigkeit; die Inhaberin bzw. der Inhaber darf auch studieren.

Familie

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
  2. Amount of the subsistence minimum from 1 July 2026: EUR 295.22 for one adult (Measure 155/2026) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-06-25
  3. Residence of foreigners on the territory of the Slovak Republic · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
  4. Residence of Foreign Nationals in Slovakia · Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-12
  5. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  6. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für SelbstständigeVerlangt Ersparnisse von €5,904+ ≈ $6,6003 J., verlängerbar–
Genehmigung für innovative StartupsVerlangt Ersparnisse von €12k+ ≈ $13k3 J., verlängerbar–
Genehmigung für UnternehmensvertreterVerlangt Ersparnisse von €30k+ ≈ $33k3 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Selbstständige nötig?

Ersparnisse von mindestens EUR 5,904.4 (≈ $6,600). Guthaben auf einem separaten Geschäftskonto, eröffnet für das Geschäft, von mindestens dem 20-Fachen des Existenzminimums (20 x EUR 295.22 (≈ $330), Existenzminimum gültig ab dem 1. Ersparnisse von mindestens EUR 3,542.64 (≈ $3,960). Guthaben auf dem persönlichen Bankkonto der antragstellenden Person, das Mittel für den Aufenthalt von mindestens dem 12-Fachen des Existenzminimums ausweist (12 x EUR 295.22 (≈ $330)). Eine Gebühr von EUR 330 (≈ $370). Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken (Gesetz 145/1995, Punkt 24).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Selbstständige möglich?

Befristeter Aufenthalt für die Dauer, die für das Geschäft erforderlich ist, bis zu drei Jahre; verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Selbstständige?

Die Polizeibehörde entscheidet über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen.

Ist mit Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt?

Geschäftliche Tätigkeit; die Inhaberin bzw.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Selbstständige nachziehen?

Familienangehörige können einen Antrag auf befristeten Aufenthalt zur Familienzusammenführung stellen.

Wer kann Genehmigung für Selbstständige beantragen?

Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Slowakei?

Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Slowakei angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Selbstständige in Slowakei besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Selbstständige gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Act No. · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-10
  2. Amount of the subsistence minimum from 1 July 2026: EUR 295.22 for one adult (Measure 155/2026) · Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence of foreigners on the territory of the Slovak Republic · Ministry of Labour, Social Affairs and Family (employment.gov.sk) · geprüft am 2026-10-10
  4. Residence of Foreign Nationals in Slovakia · Ministry of Foreign and European Affairs of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-12
  5. Act 145/1995 on administrative fees (fee schedule, in force 1 January 2026) · Slov-Lex, Government of the Slovak Republic · geprüft am 2026-10-11
  6. Act No. 40/1993 Coll. on Slovak citizenship, Section 7 (granting of citizenship) · Slov-Lex (Ministry of Justice of the Slovak Republic) · geprüft am 2026-10-11

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