
Umzug nach Belgien
11 Möglichkeiten für den Umzug nach Belgien in unserem Leitfaden: 1 Work-and-Travel-Visum, 2 Routen für Unternehmen / Start-ups, 4 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 3 Ehegattenvisa.
Kein Visum für digitale Nomaden. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Belgien ist ein kleines, mehrsprachiges Land im Zentrum Europas, und sein Einwanderungssystem spiegelt das wider: Die Routen sind nach Region und Zweck aufgeteilt, und die Formalitäten beginnen meist vor der Einreise. Visa und Steuern werden getrennt behandelt.
Work and Travel · 1
Working Holiday
Altersgrenze und nötige Mittel: Alter 18–30 · €2,500 ≈ $2,790
Unternehmen / Start-up · 2
Innovation & Startup Permit
Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740
Karte für selbstständige Fachkräfte
Nötige Ersparnisse: €23k+ ≈ $26k
Arbeit · 4
Nötiges Einkommen: ab €2,234 im Monat ≈ $2,500
Studium · 1
Studentenvisum
Nötiges Einkommen: €1,062+ im Monat ≈ $1,190
Ehegattenvisa · 3
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner eines Staatsbürgers
Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt
Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740
Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung
Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740
Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1
EU-Freizügigkeit · Erlaubt das Leben hier
Offen für 31 Pässe: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Steuern
Die Unterlagen legen keine belgischen Steuerregeln dar, daher ist nichts hier als Steuerberatung zu verstehen. Visa und Steuern sind getrennte Angelegenheiten: Ihre Genehmigungsroute entscheidet, ob Sie bleiben und arbeiten dürfen, während Ihre steuerliche Lage gesondert ermittelt wird, einschließlich der Behandlung etwaiger ausländischer Einkünfte.
Allgemeine Regeln
Gewöhnliche Besteuerung belgischer Steueransässiger auf das Welteinkommen
Progressive Sätze
Details
- Auf: Welteinkommen belgischer Steueransässiger
- Grenze: €17k/Jahr ≈ $19k
Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.
Besteuert wird
Welteinkommen belgischer Steueransässiger; der persönliche Grundfreibetrag wird als Steuerermäßigung zum Satz von 25% auf den Freibetrag angewandt. Nur belgische Einkünfte bei Nichtansässigen, die den vollen Freibetrag nur erhalten, wenn mindestens 75% ihrer beruflichen Einkünfte in Belgien steuerpflichtig sind.
Für wen es gilt
- Steueransässiger (Einwohner des Königreichs): eine Person mit Wohnsitz in Belgien oder, falls kein Wohnsitz besteht, dem Hauptort des Vermögens in Belgien; die Eintragung im Nationalregister begründet eine widerlegbare Vermutung der Ansässigkeit.
- Doppelbesteuerungsabkommen können dem anderen Land das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte geben; Belgien befreit sie dann mit einem Progressionsvorbehalt (die befreiten Einkünfte erhöhen weiterhin den Satz auf andere Einkünfte).
Ausschlüsse
- Bestimmte ausländische Einkünfte, die erklärt werden müssen, können unter Bedingungen ganz oder teilweise befreit werden.
Grenzen
- EUR 16,720 im Jahr (≈ $18,700) · Einkommensjahr 2026 (Veranlagungsjahr 2027): 25% auf das steuerpflichtige Einkommen bis zu diesem Betrag (EUR 16,320 (≈ $18,200) für das Einkommensjahr 2025).
- EUR 29,510 im Jahr (≈ $33,000) · Einkommensjahr 2026: 40% auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens von EUR 16,720 (≈ $18,700) bis zu diesem Betrag (EUR 28,800 (≈ $32,200) für das Einkommensjahr 2025).
- EUR 51,070 im Jahr (≈ $57,100) · Einkommensjahr 2026: 45% auf den Teil von EUR 29,510 (≈ $33,000) bis zu diesem Betrag und 50% auf den Teil darüber (EUR 28,800 (≈ $32,200) bis 49,840 zu 45% für das Einkommensjahr 2025).
- EUR 11,180 im Jahr (≈ $12,500) · Persönlicher Grundfreibetrag, Einkommensjahr 2026 (EUR 10,910 (≈ $12,200) für das Einkommensjahr 2025); angewandt als Steuerbefreiung in Höhe von 25% dieses Betrags und höher bei unterhaltsberechtigten Kindern oder anderen Familiensituationen.
Steuerliche Ansässigkeit
Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist. Der Hauptort des Vermögens ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Vermögensinteressen. Wer den Hauptwohnsitz und die Familie im Ausland behält und nur für begrenzte Zeit in Belgien arbeitet, bleibt nichtansässig. Das frühere Sonderregime für ausländische Führungskräfte wurde abgeschafft (Rundschreiben 2022/C/9) und durch das Inpatriate-Regime ersetzt.
Visa
Unabhängig vom Aufenthaltstitel.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Besonderes Steuerregime für Inpatriate-Steuerpflichtige und Forschende
Steuererleichterung
Details
- Grenze: €70k/Jahr ≈ $78k
Arbeitgeber können bestimmte Kosten von aus dem Ausland angeworbenem Personal zusätzlich zum Gehalt tragen, und die Steuerverwaltung behandelt sie als eigene Aufwendungen des Arbeitgebers statt als steuerpflichtige Vergütung. Seit dem 1. Januar 2025 können wiederkehrende Kosten 35% der Vergütung erreichen, ohne Obergrenze von EUR 90,000, (≈ $101,000) und die Gehaltsschwelle für Arbeitnehmer beträgt EUR 70,000 (≈ $78,200).
Besteuert wird
Vom belgischen Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt getragene Kosten: wiederkehrende Kosten der Arbeit in Belgien bis zu 35% der Bruttovergütung, zuzüglich Umzugskosten, Wohnungseinrichtung in den ersten sechs Monaten und Schulgebühren an privaten oder internationalen Schulen.
Für wen es gilt
- Arbeitnehmer oder Geschäftsführer, die von einem belgischen Unternehmen, einer belgischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens oder einem Verein mit Rechtspersönlichkeit direkt im Ausland angeworben oder von einem ausländischen Konzernunternehmen dorthin entsandt werden, um in Belgien zu arbeiten.
- Kein belgischer Einwohner, nicht innerhalb von 150 km von der belgischen Grenze wohnhaft und in den 60 Monaten vor Beginn der Arbeit in Belgien kein nichtansässiger Steuerpflichtiger mit belgischen beruflichen Einkünften.
- Arbeitnehmer und Geschäftsführer verdienen beim belgischen Arbeitgeber mehr als die Gehaltsschwelle; für Forschende gibt es keine Gehaltsschwelle.
- Forschende betreiben überwiegend (mindestens 80% der Arbeitszeit) wissenschaftliche, industrielle oder technische Forschung und besitzen einen Doktortitel oder Master in einem aufgeführten Wissenschaftsgebiet oder haben mindestens 10 Jahre einschlägige Erfahrung.
- Der Arbeitgeber beantragt elektronisch innerhalb von drei Monaten ab Beginn mit der unterzeichneten Erklärung des Arbeitnehmers; die Steuerverwaltung entscheidet innerhalb von drei Monaten.
Ausschlüsse
- Geschäftsführer, die das Unternehmen gegründet haben oder 30% oder mehr seiner Anteile halten, gelten nicht als Führungskräfte.
- Wiederkehrende Kosten über 35% der Vergütung werden nicht als eigene Aufwendungen des Arbeitgebers behandelt.
Grenzen
- EUR 70,000 im Jahr (≈ $78,200) · Die Brutto-Jahresvergütung von Inpatriate-Arbeitnehmern und -Geschäftsführern muss diesen Betrag übersteigen (EUR 75,000 (≈ $83,800) vor dem 1. Januar 2025); für Forschende nicht erforderlich.
Steuerliche Ansässigkeit
Das Regime gilt, solange der Arbeitnehmer in Belgien arbeitet, bis zu 5 Jahre, und wird um 3 Jahre verlängert, wenn die Arbeitgeberbedingungen und die Gehaltsschwelle weiterhin erfüllt sind. Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem zehnten Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes von 2025 begonnen und nur die alte Schwelle von EUR 75,000 (≈ $83,800) verfehlt haben, können innerhalb von drei Monaten ab diesem Datum noch den Antrag stellen.
Visa
Bezieht sich auf die Beschäftigung in Belgien und ist unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Belgien in Bildern




Ankunft in Belgien: erste Schritte
- Prüfen Sie, welcher Region Ihre Tätigkeit oder Ihr Arbeitgeber zugeordnet ist, da die Berufskarte und die Single Permit von Flandern, Wallonien oder Brüssel-Hauptstadt bearbeitet werden.
- Sorgen Sie für eine Krankenversicherung, die die Anforderung Ihrer Route erfüllt — Schengen- oder belgischer Schutz für Studierende und Nachweis einer Krankenversicherung für die Single Permit.
- Stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Ihre Route nennt, etwa Führungszeugnis und ärztliche Atteste, Nachweis ausreichender Mittel sowie Ihren Vertrag oder Zulassungsbescheid.
- Halten Sie Ihre Adress- und Anmeldeunterlagen nach der Einreise in Ordnung, da die Aufenthaltsformalitäten dem Visum folgen.
- Eröffnen Sie ein belgisches Bankkonto für Gehalt, Miete und alltägliche Zahlungen.
- Wenn Sie die Blaue Karte besitzen und später den Arbeitgeber wechseln, denken Sie an die Meldepflicht und die kurze Beschränkung zu Beginn.
Häufige Fragen
Gibt es in Belgien ein Work-and-Travel-Visum?
Ja. Belgien hat 1 Work-and-Travel-Visum. Working Holiday gilt für 18 bis 30 Jahre und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Belgien ziehen?
Belgien hat 2 Routen für Unternehmen oder Start-ups. Innovation & Startup Permit verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 2,456.96 im Monat (≈ $2,740) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann. Karte für selbstständige Fachkräfte verlangt Ersparnisse von mindestens EUR 22,838 (≈ $25,500) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann.
Welche Arbeitsvisa bietet Belgien Ausländern an?
Belgien hat 4 Arbeitsvisa. Blaue Karte verlangt ein Gehalt ab EUR 55,052 im Jahr (≈ $61,500) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann. Forschergenehmigung verlangt ein Gehalt von mindestens EUR 2,233.61 im Monat (≈ $2,500). Arbeitsgenehmigung für Hochqualifizierte verlangt ein Gehalt ab EUR 42,576 im Jahr (≈ $47,600).
Wie erhält man ein Studienvisum für Belgien?
Belgien hat 1 Studienvisum. Studentenvisum verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 1,062 im Monat (≈ $1,190).
Kann man in Belgien zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Belgien hat 3 Ehegattenvisa. Ehepartner eines Staatsbürgers verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740). Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740). Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740).
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KI zu Belgien fragen AI
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