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Belgien · Ehegattenvisa

Belgien Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt

Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740

Family reunification with a third-country national with an unlimited right of residence (Article 10), spouse or registered partner

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Belgien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,457+ im Monat ≈ $2,740
Behördengebühren
€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 270 Tage

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €2,457+/Monat ≈ $2,740; Entscheidung: bis zu 270 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
  • EUR 218 (≈ $240)An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig.
  • EUR 250 (≈ $280)Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,457+/Monat ≈ $2,740 · €2,217+/Monat ≈ $2,480
  • EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740)Netto-Monatsmittel des Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), erhöht um 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Sozialhilfe, Eingliederungseinkommen und Familienleistungen zählen nicht. Ein Einkommen unter diesem Betrag führt nicht automatisch zur Ablehnung: Das Ausländeramt prüft dann, was der Haushalt benötigt.
  • EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480)Nur frühere Regeln (der Sponsor durfte vor dem 18. August 2025 in Belgien bleiben, und der Antrag wird bis zum 18. August 2027 gestellt): 120% des Eingliederungseinkommens, EUR 2,173.88 (≈ $2,430) netto pro Monat, indexiert zum 1. März 2026, und EUR 2,217.47 (≈ $2,480) ab dem 1. September 2026.
VerlängerungVerlängerbar

Das Aufenthaltsrecht ist in den ersten 5 Jahren nach Erteilung der Erlaubnis beschränkt und wird danach unbeschränkt.

Moniteur belge

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts in Belgien mit stabilen Mitteln und Krankenversicherung. Aufenthalte zu befristeten Zwecken zählen nicht, und Studienzeiten zählen zur Hälfte.

Moniteur belge

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Hauptwohnsitz, den Nachweis einer Landessprache, soziale Integration und wirtschaftliche Teilhabe.

Belgian Official Gazette

BearbeitungBis zu 270 Tage

Die Entscheidung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Antragsdatum fällig; in Ausnahmefällen kann sie zweimal um drei Monate verlängert werden.

Moniteur belge

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das D-Visum für den Langzeitaufenthalt wird bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt.

Embassy of Belgium, New Delhi, Federal Public Service Foreign Affairs

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Belgien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Nur ab 21 Jahren

Wer beantragen kann8

  • Der Sponsor hat ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und darf seit mindestens zwei Jahren in Belgien bleiben.
  • Die zweijährige Wartezeit beträgt ein Jahr, wenn die familiären Bindungen bestanden, bevor der Sponsor nach Belgien kam.
  • Ehepartner und Sponsor sind beide über 21 Jahre alt.
  • Dies sind die Regeln des Gesetzes vom 18. Juli 2025, in Kraft seit dem 18. August 2025.
  • Die früheren Regeln gelten weiterhin für bis zum 18. August 2027 gestellte Anträge, wenn der Sponsor vor dem 18. August 2025 mehr als drei Monate in Belgien bleiben durfte: eine Wartezeit von 12 Monaten, Alter 18 für Paare, die vor der Ankunft des Sponsors geheiratet haben, und Mittel von 120% des Eingliederungseinkommens.
  • Ein eingetragener Partner benötigt ein Jahr Zusammenleben, oder 2 Jahre Beziehung mit 3 Treffen von insgesamt 45 Tagen, oder ein gemeinsames Kind.
  • Zu einem polygamen Sponsor kann kein weiterer Ehepartner nachziehen.
  • Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt.

Was nachzuweisen ist3

  • Der Sponsor verfügt über stabile, regelmäßige und ausreichende Netto-Mittel von mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740) pro Monat, indexiert zum 1. Juli 2026.
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen.
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026.

Unterlagen2

  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, Heiratsurkunde und Nachweis von Eigentum oder registriertem Mietvertrag.
  • Ärztliches Attest und Führungszeugnis der antragstellenden Person.

Schritte1

  1. Beantragen Sie das D-Visum für den Langzeitaufenthalt bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat.

Wie Belgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)).

Alle Steuerregeln für Belgien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt

  • Unterkunft

    Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, Heiratsurkunde und Nachweis von Eigentum oder registriertem Mietvertrag

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner eines Nicht-EU-Staatsangehörigen mit unbeschränktem Aufenthaltsrecht in Belgien. Sie gewährt ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt und eine Aufenthaltserlaubnis, vorbehaltlich Einkommen, Wohnraum und Versicherung des Sponsors. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740) · Netto-Monatsmittel des Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), erhöht um 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Sozialhilfe, Eingliederungseinkommen und Familienleistungen zählen nicht. Ein Einkommen unter diesem Betrag führt nicht automatisch zur Ablehnung: Das Ausländeramt prüft dann, was der Haushalt benötigt. 5 1
  • Einkommen von mindestens EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480) · Nur frühere Regeln (der Sponsor durfte vor dem 18. August 2025 in Belgien bleiben, und der Antrag wird bis zum 18. August 2027 gestellt): 120% des Eingliederungseinkommens, EUR 2,173.88 (≈ $2,430) netto pro Monat, indexiert zum 1. März 2026, und EUR 2,217.47 (≈ $2,480) ab dem 1. September 2026. 5
  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig. 3
  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026. 4

Anforderungen

  • Der Sponsor hat ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und darf seit mindestens zwei Jahren in Belgien bleiben. 1
  • Die zweijährige Wartezeit beträgt ein Jahr, wenn die familiären Bindungen bestanden, bevor der Sponsor nach Belgien kam. 1
  • Ehepartner und Sponsor sind beide über 21 Jahre alt. 1
  • Dies sind die Regeln des Gesetzes vom 18. Juli 2025, in Kraft seit dem 18. August 2025. 6 5
  • Die früheren Regeln gelten weiterhin für bis zum 18. August 2027 gestellte Anträge, wenn der Sponsor vor dem 18. August 2025 mehr als drei Monate in Belgien bleiben durfte: eine Wartezeit von 12 Monaten, Alter 18 für Paare, die vor der Ankunft des Sponsors geheiratet haben, und Mittel von 120% des Eingliederungseinkommens. 6 5
  • Ein eingetragener Partner benötigt ein Jahr Zusammenleben, oder 2 Jahre Beziehung mit 3 Treffen von insgesamt 45 Tagen, oder ein gemeinsames Kind. 1
  • Zu einem polygamen Sponsor kann kein weiterer Ehepartner nachziehen. 1
  • Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt. 1
  • Der Sponsor verfügt über stabile, regelmäßige und ausreichende Netto-Mittel von mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740) pro Monat, indexiert zum 1. Juli 2026. 5 1
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen. 3
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026. 4
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, Heiratsurkunde und Nachweis von Eigentum oder registriertem Mietvertrag. 2
  • Ärztliches Attest und Führungszeugnis der antragstellenden Person. 2
  • Beantragen Sie das D-Visum für den Langzeitaufenthalt bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat. 2

Aufenthalt

  • Die Aufenthaltserlaubnis folgt der Entscheidung über den Familiennachzug.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Minderjährige Kinder können nachziehen; die Einkommensprüfung entfällt, wenn nur minderjährige Kinder nachziehen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  2. Visa D for family reunion with a non-EU spouse (Articles 10 and 10bis) · Embassy of Belgium, New Delhi, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  3. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  6. Gezinshereniging met een niet-EU/EER vreemdeling met onbeperkt verblijf (family reunification with a third-country national with unlimited stay; the English version is under construction) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer Person mit DaueraufenthaltVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines Inhabers einer ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740). Netto-Monatsmittel des Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Einkommen von mindestens EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480). Nur frühere Regeln (der Sponsor durfte vor dem 18. Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?

Die Aufenthaltserlaubnis folgt der Entscheidung über den Familiennachzug.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt?

Die Entscheidung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Antragsdatum fällig; in Ausnahmefällen kann sie zweimal um drei Monate verlängert werden.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?

Minderjährige Kinder können nachziehen; die Einkommensprüfung entfällt, wenn nur minderjährige Kinder nachziehen.

Wer kann Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt zum Daueraufenthalt in Belgien?

Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Belgien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Belgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  2. Visa D for family reunion with a non-EU spouse (Articles 10 and 10bis) · Embassy of Belgium, New Delhi, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  3. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  6. Gezinshereniging met een niet-EU/EER vreemdeling met onbeperkt verblijf (family reunification with a third-country national with unlimited stay; the English version is under construction) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11

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