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Belgien · Ehegattenvisa

Belgien Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung

Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740

Family reunion with a single permit holder (spouse or registered partner), long-stay visa D

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung ist eine Route (ehegattenvisa) für Belgien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,457+ im Monat ≈ $2,740
Behördengebühren
€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 270 Tage

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €2,457+/Monat ≈ $2,740; Entscheidung: bis zu 270 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
  • EUR 218 (≈ $240)An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig.
  • EUR 250 (≈ $280)Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,457+/Monat ≈ $2,740 · €2,217+/Monat ≈ $2,480
  • EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740)Netto-Monatsmittel des Inhabers der Single Permit: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), zuzüglich 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Dies gilt, wenn die Single Permit ab dem 18. August 2025 erteilt wurde, und für jeden Antrag ab dem 18. August 2027. Es gilt als erfüllt für hochqualifizierte Arbeitnehmer, Inhaber einer Blauen Karte EU, innerbetrieblich Versetzte mit langfristiger Mobilität, Forschende, Postdoktoranden, Berufssportler und Trainer sowie Arbeitnehmer aufgrund internationaler Abkommen.
  • EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480)Nur frühere Regeln (die Single Permit wurde vor dem 18. August 2025 erteilt, und der Antrag wird bis zum 18. August 2027 gestellt): 120% des Eingliederungseinkommens, EUR 2,173.88 (≈ $2,430) netto pro Monat, indexiert zum 1. März 2026, und EUR 2,217.47 (≈ $2,480) ab dem 1. September 2026.
VerlängerungRegeln zur Verlängerung

Die Aufenthaltserlaubnis folgt der Single Permit des Sponsors.

Immigration Office

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts in Belgien mit stabilen Mitteln und Krankenversicherung. Aufenthalte zu befristeten Zwecken zählen nicht, und Studienzeiten zählen zur Hälfte.

Moniteur belge

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Hauptwohnsitz, den Nachweis einer Landessprache, soziale Integration und wirtschaftliche Teilhabe.

Belgian Official Gazette

BearbeitungBis zu 270 Tage

Die Entscheidung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Antragsdatum fällig; in Ausnahmefällen kann sie zweimal um drei Monate verlängert werden.

Moniteur belge

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das D-Visum für den Langzeitaufenthalt wird bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt.

Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Belgien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Der Sponsor besitzt eine belgische Single Permit (Arbeit und Aufenthalt).
  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner des Inhabers der Single Permit.
  • Ein eingetragener Partner weist 2 Jahre Beziehung und 3 Treffen im letzten Jahr von insgesamt 45 Tagen nach.
  • Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, bestätigt durch eine Arbeitgeberbescheinigung, wenn der Sponsor noch nicht in Belgien ist.

Was nachzuweisen ist4

  • Das Netto-Monatseinkommen des Arbeitnehmers beträgt mindestens 110% des garantierten Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740), indexiert zum 1. Juli 2026.
  • Bei hochqualifizierten Arbeitnehmern, Inhabern einer Blauen Karte, Forschenden und innerbetrieblich Versetzten wird vermutet, dass sie die Einkommensprüfung erfüllen.
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen.
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026.

Unterlagen3

  • Kopie der Single Permit (Annexe 46), des Reisepasses des Sponsors und des D-Visums oder der Aufenthaltskarte.
  • Beglaubigte Heiratsurkunde mit legalisierter Übersetzung.
  • Ärztliches Attest, Nachweis der Krankenversicherung und, für Antragstellende über 18, ein Führungszeugnis.

Schritte2

  1. Beantragen Sie das D-Visum am selben Tag wie der Arbeitnehmer oder innerhalb von 6 Monaten nach dessen D-Visum, für eine schnelle Entscheidung.
  2. Anträge, die später als 6 Monate nach dem Visum des Arbeitnehmers gestellt werden, gehen zur Entscheidung an das Ausländeramt.

Wie Belgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)).

Alle Steuerregeln für Belgien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Ärztliches Attest, Nachweis der Krankenversicherung und, für Antragstellende über 18, ein Führungszeugnis

  • Unterkunft

    Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, bestätigt durch eine Arbeitgeberbescheinigung, wenn der Sponsor noch nicht in Belgien ist

  • Beglaubigte Übersetzung

    Beglaubigte Heiratsurkunde mit legalisierter Übersetzung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Beglaubigte Heiratsurkunde mit legalisierter Übersetzung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner eines Nicht-EU-Arbeitnehmers mit einer belgischen Single Permit. Sie gewährt ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, das schnell ausgestellt wird, wenn der Antrag mit dem Visum des Arbeitnehmers oder innerhalb von sechs Monaten danach gestellt wird. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740) · Netto-Monatsmittel des Inhabers der Single Permit: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), zuzüglich 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Dies gilt, wenn die Single Permit ab dem 18. August 2025 erteilt wurde, und für jeden Antrag ab dem 18. August 2027. Es gilt als erfüllt für hochqualifizierte Arbeitnehmer, Inhaber einer Blauen Karte EU, innerbetrieblich Versetzte mit langfristiger Mobilität, Forschende, Postdoktoranden, Berufssportler und Trainer sowie Arbeitnehmer aufgrund internationaler Abkommen. 6 3
  • Einkommen von mindestens EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480) · Nur frühere Regeln (die Single Permit wurde vor dem 18. August 2025 erteilt, und der Antrag wird bis zum 18. August 2027 gestellt): 120% des Eingliederungseinkommens, EUR 2,173.88 (≈ $2,430) netto pro Monat, indexiert zum 1. März 2026, und EUR 2,217.47 (≈ $2,480) ab dem 1. September 2026. 6 3
  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig. 4
  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026. 5

Anforderungen

  • Der Sponsor besitzt eine belgische Single Permit (Arbeit und Aufenthalt). 1
  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner des Inhabers der Single Permit. 1
  • Ein eingetragener Partner weist 2 Jahre Beziehung und 3 Treffen im letzten Jahr von insgesamt 45 Tagen nach. 1
  • Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, bestätigt durch eine Arbeitgeberbescheinigung, wenn der Sponsor noch nicht in Belgien ist. 1
  • Das Netto-Monatseinkommen des Arbeitnehmers beträgt mindestens 110% des garantierten Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740), indexiert zum 1. Juli 2026. 6 3
  • Bei hochqualifizierten Arbeitnehmern, Inhabern einer Blauen Karte, Forschenden und innerbetrieblich Versetzten wird vermutet, dass sie die Einkommensprüfung erfüllen. 3
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen. 4
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026. 5
  • Kopie der Single Permit (Annexe 46), des Reisepasses des Sponsors und des D-Visums oder der Aufenthaltskarte. 1
  • Beglaubigte Heiratsurkunde mit legalisierter Übersetzung. 1
  • Ärztliches Attest, Nachweis der Krankenversicherung und, für Antragstellende über 18, ein Führungszeugnis. 1
  • Beantragen Sie das D-Visum am selben Tag wie der Arbeitnehmer oder innerhalb von 6 Monaten nach dessen D-Visum, für eine schnelle Entscheidung. 1
  • Anträge, die später als 6 Monate nach dem Visum des Arbeitnehmers gestellt werden, gehen zur Entscheidung an das Ausländeramt. 1

Aufenthalt

  • Die Aufenthaltserlaubnis folgt der Single Permit des Sponsors.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Kinder unter 18 und behinderte erwachsene Kinder können einbezogen werden.

Kleingedrucktes

Die Seite des Ausländeramts zur Single Permit zeigt für die 110%-Prüfung noch EUR 2,408.79 (≈ $2,690); seine Seite zu den Unterhaltsmitteln nennt EUR 2,456.97 (≈ $2,740), indexiert zum 1. Juli 2026, und diese Zahl wird hier verwendet (geprüft am 12. Oktober 2026).

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Family reunion with a single permit holder (long-stay visa D) · Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  2. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  3. Family reunification with the holder of a single permit · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  4. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  6. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Inhabers einer ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner einer Person mit DaueraufenthaltVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740). Netto-Monatsmittel des Inhabers der Single Permit: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Einkommen von mindestens EUR 2,217.47 im Monat (≈ $2,480). Nur frühere Regeln (die Single Permit wurde vor dem 18. Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung möglich?

Die Aufenthaltserlaubnis folgt der Single Permit des Sponsors.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung?

Die Entscheidung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Antragsdatum fällig; in Ausnahmefällen kann sie zweimal um drei Monate verlängert werden.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung nachziehen?

Kinder unter 18 und behinderte erwachsene Kinder können einbezogen werden.

Wer kann Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung zum Daueraufenthalt in Belgien?

Die Zeit mit Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Belgien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung in Belgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Inhabers einer Arbeitsgenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Family reunion with a single permit holder (long-stay visa D) · Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  2. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  3. Family reunification with the holder of a single permit · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  4. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  6. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.