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Belgien · Studium

Belgien Studentenvisum

Nötiges Einkommen: €1,062+ im Monat ≈ $1,190

Student D visa (higher education)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenvisum ist eine Route (studium) für Belgien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,062+ im Monat ≈ $1,190. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€1,062+ im Monat ≈ $1,190
Behördengebühren
€251 ≈ $280 · €250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €1,062+/Monat ≈ $1,190; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€251 ≈ $280 · €250 ≈ $280
  • EUR 251 (≈ $280)Verwaltungsgebühr für Studierende an Hochschulen, die von den Behörden organisiert, anerkannt oder subventioniert werden; EUR 242 (≈ $270) für private Einrichtungen.
  • EUR 250 (≈ $280)Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,062+/Monat ≈ $1,190 · €13k+ ≈ $14k
  • EUR 1,062 im Monat (≈ $1,190)Mindest-Netto-Monatsmittel für das akademische Jahr 2026-2027; der Betrag wird per königlichem Erlass festgelegt und jedes Jahr indexiert.
  • EUR 12,744 (≈ $14,200)Das Zwölffache des Monatsbetrags (12 x EUR 1,062 (≈ $1,190)), wenn die Mittel durch eine Einzahlung auf ein von der Schule oder von einem vom Ausländeramt anerkannten Sperrkonto-Unternehmen eröffnetes Sperrkonto nachgewiesen werden. Eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung oder die förmliche Verpflichtung eines Bürgen (Anlage 32) sind weitere Möglichkeiten, die Mittel nachzuweisen.
VerlängerungVerlängerbar

Die A-Karte wird jedes Jahr für ein fortgesetztes Studium verlängert.

FPS Foreign Affairs

DaueraufenthaltAllgemeine Regel: 5 Jahre Aufenthalt

Studienzeit zählt zur Hälfte auf die 5 Jahre, und während des Studiums kann der Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nicht beantragt werden.

Moniteur belge

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Hauptwohnsitz, den Nachweis einer Landessprache, soziale Integration und wirtschaftliche Teilhabe.

Belgian Official Gazette

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Behörden entscheiden innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Botschaft oder das Konsulat die Empfangsbestätigung für einen vollständigen Antrag ausgestellt hat.

Immigration Office

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das D-Visum bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat mit Nachweis der Einschreibung oder Zulassung.

Immigration Office

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Belgien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Belgien
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist ein Nicht-EU-Bürger, der ein Vollzeitstudium an einer Hochschule oder ein Vorbereitungsjahr aufnimmt.
  • Die antragstellende Person hat einen Abschluss, der den Hochschulzugang gewährt, gleichwertig mit dem belgischen Sekundarschulzeugnis für das Grundstudium.

Was nachzuweisen ist5

  • Der Studierende weist Mittel von mindestens EUR 1,062 (≈ $1,190) netto im Monat für das akademische Jahr 2026-2027 nach.
  • Eine Einzahlung in der 12-fachen Höhe des Monatsbetrags (EUR 12,744 (≈ $14,200)) auf ein Sperrkonto ist eine Möglichkeit, die Mittel nachzuweisen.
  • Die Mittel können durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung oder die förmliche Verpflichtung eines Bürgen (Anlage 32) nachgewiesen werden.
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt EUR 251 (≈ $280) für Einrichtungen der öffentlichen Hand und EUR 242 (≈ $270) für private.
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026.

Unterlagen6

  • Eine Einschreibe- oder Zulassungsbescheinigung.
  • Nachweis des Hochschulzugangs.
  • In Belgien gültige Krankenversicherung.
  • Ein beglaubigtes Führungszeugnis.
  • Ein ärztliches Attest.
  • Eine Reisepasskopie und, für Antragstellende unter 18, die Einwilligung der Eltern sind beigefügt.

Schritte2

  1. Die antragstellende Person stellt den Antrag persönlich bei der belgischen Botschaft, wo Fingerabdrücke genommen werden und ein Gespräch zum Studienplan stattfindet.
  2. Das Ausländeramt entscheidet bei vollständiger Akte innerhalb von 90 Tagen nach Eingang.

Nach der Ankunft2

  • Der Inhaber meldet sich innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde und erhält eine A-Karte mit dem Vermerk Student.
  • Die A-Karte wird jedes Jahr gegen Nachweis von Einschreibung, Studienfortschritt, Mitteln und Versicherung verlängert, spätestens 15 Tage vor Ablauf.

Wie Belgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)).

Alle Steuerregeln für Belgien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    In Belgien gültige Krankenversicherung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein beglaubigtes Führungszeugnis

  • Nachzuweisendes Geld

    Diese Route verlangt Ersparnisse von €13k+ ≈ $14k.

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

D-Visum für ein Vollzeitstudium an einer belgischen Hochschuleinrichtung, die vom Staat organisiert, anerkannt oder subventioniert wird, oder für ein Vorbereitungsjahr. Doktoranden nutzen die Studienroute; Postdocs und Gastprofessoren nutzen die Single Permit. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 1,062 im Monat (≈ $1,190) · Mindest-Netto-Monatsmittel für das akademische Jahr 2026-2027; der Betrag wird per königlichem Erlass festgelegt und jedes Jahr indexiert. 4
  • Ersparnisse von mindestens EUR 12,744 (≈ $14,200) · Das Zwölffache des Monatsbetrags (12 x EUR 1,062 (≈ $1,190)), wenn die Mittel durch eine Einzahlung auf ein von der Schule oder von einem vom Ausländeramt anerkannten Sperrkonto-Unternehmen eröffnetes Sperrkonto nachgewiesen werden. Eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung oder die förmliche Verpflichtung eines Bürgen (Anlage 32) sind weitere Möglichkeiten, die Mittel nachzuweisen. 4
  • Eine Gebühr von EUR 251 (≈ $280) · Verwaltungsgebühr für Studierende an Hochschulen, die von den Behörden organisiert, anerkannt oder subventioniert werden; EUR 242 (≈ $270) für private Einrichtungen. 5
  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026. 6

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein Nicht-EU-Bürger, der ein Vollzeitstudium an einer Hochschule oder ein Vorbereitungsjahr aufnimmt. 3
  • Die antragstellende Person hat einen Abschluss, der den Hochschulzugang gewährt, gleichwertig mit dem belgischen Sekundarschulzeugnis für das Grundstudium. 3
  • Der Studierende weist Mittel von mindestens EUR 1,062 (≈ $1,190) netto im Monat für das akademische Jahr 2026-2027 nach. 4
  • Eine Einzahlung in der 12-fachen Höhe des Monatsbetrags (EUR 12,744 (≈ $14,200)) auf ein Sperrkonto ist eine Möglichkeit, die Mittel nachzuweisen. 4
  • Die Mittel können durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung oder die förmliche Verpflichtung eines Bürgen (Anlage 32) nachgewiesen werden. 4
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt EUR 251 (≈ $280) für Einrichtungen der öffentlichen Hand und EUR 242 (≈ $270) für private. 5
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026. 6
  • Eine Einschreibe- oder Zulassungsbescheinigung. 1
  • Nachweis des Hochschulzugangs. 1
  • In Belgien gültige Krankenversicherung. 1
  • Ein beglaubigtes Führungszeugnis. 1
  • Ein ärztliches Attest. 1
  • Eine Reisepasskopie und, für Antragstellende unter 18, die Einwilligung der Eltern sind beigefügt. 3
  • Die antragstellende Person stellt den Antrag persönlich bei der belgischen Botschaft, wo Fingerabdrücke genommen werden und ein Gespräch zum Studienplan stattfindet. 3
  • Das Ausländeramt entscheidet bei vollständiger Akte innerhalb von 90 Tagen nach Eingang. 3
  • Der Inhaber meldet sich innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde und erhält eine A-Karte mit dem Vermerk Student. 3
  • Die A-Karte wird jedes Jahr gegen Nachweis von Einschreibung, Studienfortschritt, Mitteln und Versicherung verlängert, spätestens 15 Tage vor Ablauf. 3

Aufenthalt

  • Genehmigter Aufenthalt von mindestens einem Jahr aufgrund einer Einschreibebescheinigung; vier Monate, wenn nur ein Zulassungs- oder Aufnahmeprüfungsnachweis oder keine Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die A-Karte wird für ein fortgesetztes Studium verlängert.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
  • Vorläufiger Aufenthalt gegen Nachweis der Zulassung oder Aufnahmeprüfung bis zu 4 Monate: Die Einschreibebescheinigung oder der Nachweis der Krankenversicherung müssen mindestens 15 Tage vor Ablauf nachgereicht werden.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Studierende mit gültigem Aufenthalt dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, wenn dies mit dem Studium vereinbar ist; die Grenze gilt nicht während der Schulferien (Flandern).

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Student long-stay visa · FPS Foreign Affairs (Belgian Office Taipei) · geprüft am 2026-10-10
  2. Employing a foreigner in Flanders: categories · Government of Flanders · geprüft am 2026-10-10
  3. Study: initial authorisation to stay (visa D) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  4. Study: sufficient means of subsistence (2026-2027 academic year) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  5. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  6. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  7. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  8. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
StudentenvisumVerlangt Einkommen von €1,062+ im Monat ≈ $1,190–Eingeschränkt
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studentenvisum nötig?

Einkommen von mindestens EUR 1,062 im Monat (≈ $1,190). Mindest-Netto-Monatsmittel für das akademische Jahr 2026-2027; der Betrag wird per königlichem Erlass festgelegt und jedes Jahr indexiert. Ersparnisse von mindestens EUR 12,744 (≈ $14,200). Das Zwölffache des Monatsbetrags (12 x EUR 1,062 (≈ $1,190)), wenn die Mittel durch eine Einzahlung auf ein von der Schule oder von einem vom Ausländeramt anerkannten Sperrkonto-Unternehmen eröffnetes Sperrkonto nachgewiesen werden. Eine Gebühr von EUR 251 (≈ $280). Verwaltungsgebühr für Studierende an Hochschulen, die von den Behörden organisiert, anerkannt oder subventioniert werden; EUR 242 (≈ $270) für private Einrichtungen. Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenvisum möglich?

Genehmigter Aufenthalt von mindestens einem Jahr aufgrund einer Einschreibebescheinigung; vier Monate, wenn nur ein Zulassungs- oder Aufnahmeprüfungsnachweis oder keine Krankenversicherung nachgewiesen wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studentenvisum?

Die Behörden entscheiden innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Botschaft oder das Konsulat die Empfangsbestätigung für einen vollständigen Antrag ausgestellt hat.

Ist mit Studentenvisum Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Studierende mit gültigem Aufenthalt dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, wenn dies mit dem Studium vereinbar ist; die Grenze gilt nicht während der Schulferien (Flandern).

Wer kann Studentenvisum beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Studentenvisum zum Daueraufenthalt in Belgien?

Die allgemeine Regel für den Daueraufenthalt in Belgien lautet 5 Jahre Aufenthalt. Die Zeit mit Studentenvisum wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Studentenvisum in Belgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studentenvisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Student long-stay visa · FPS Foreign Affairs (Belgian Office Taipei) · geprüft am 2026-10-10
  2. Employing a foreigner in Flanders: categories · Government of Flanders · geprüft am 2026-10-10
  3. Study: initial authorisation to stay (visa D) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  4. Study: sufficient means of subsistence (2026-2027 academic year) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  5. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  6. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  7. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  8. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.