Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Belgien · Ehegattenvisa

Belgien Ehepartner eines Staatsbürgers

Nötiges Einkommen: €2,457+ im Monat ≈ $2,740

Family reunification with a Belgian national (Article 40ter): spouse or registered partner, long-stay visa D

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Belgien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,457+ im Monat ≈ $2,740
Behördengebühren
€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
Bearbeitung
Bis zu 180 Tage

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €2,457+/Monat ≈ $2,740; Entscheidung: bis zu 180 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240 · €250 ≈ $280
  • EUR 218 (≈ $240)An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig.
  • EUR 250 (≈ $280)Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,457+/Monat ≈ $2,740
  • EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740)Netto-Monatsmittel des belgischen Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), erhöht um 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Sozialhilfe, Eingliederungseinkommen und Familienleistungen zählen nicht. Ein Einkommen unter diesem Betrag führt nicht automatisch zur Ablehnung: Das Ausländeramt prüft dann, was der Haushalt benötigt.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Niederlassung nach 5 Jahren regelmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Belgien.

Moniteur belge

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Hauptwohnsitz, den Nachweis einer Landessprache, soziale Integration und wirtschaftliche Teilhabe.

Belgian Official Gazette

BearbeitungBis zu 180 Tage

Das Aufenthaltsrecht wird spätestens sechs Monate nach dem Antragsdatum anerkannt.

Moniteur belge

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das D-Visum für den Langzeitaufenthalt wird bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt.

Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Belgien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Bei manchen Zugängen gilt eine Altersgrenze

Wer beantragen kann4

  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner eines belgischen Staatsbürgers und begleitet den Belgier oder zieht zu ihm nach.
  • Beide Partner sind über 21 Jahre alt, oder 18, wenn die Eheschließung vor dem Visumantrag stattfand.
  • Ein eingetragener Partner im Rahmen eines gesetzlichen Zusammenlebens weist eine stabile Beziehung nach: ein Jahr Zusammenleben, oder zwei Jahre Bekanntschaft mit drei Treffen von insgesamt 45 Tagen in diesen zwei Jahren, oder ein gemeinsames Kind.
  • Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt.

Was nachzuweisen ist3

  • Der belgische Sponsor verfügt über stabile, regelmäßige und ausreichende Netto-Mittel von mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740) pro Monat, indexiert zum 1. Juli 2026.
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen.
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026.

Unterlagen3

  • Kopie des Personalausweises des belgischen Ehepartners und beglaubigter Nachweis des Personenstands wie die Heiratsurkunde.
  • Nachweis von Einkommen, Krankenversicherung und Wohnraum des Sponsors (Eigentumsurkunde oder registrierter Mietvertrag).
  • Ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest sind für den Ehepartner eines belgischen Staatsangehörigen nicht erforderlich.

Schritte1

  1. Beantragen Sie das D-Visum für den Langzeitaufenthalt bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat mit dem Formular Visa on Web.

Nach der Ankunft1

  • Das Aufenthaltsrecht kann innerhalb von fünf Jahren beendet werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Wie Belgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)).

Alle Steuerregeln für Belgien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt

  • Unterkunft

    Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Kopie des Personalausweises des belgischen Ehepartners und beglaubigter Nachweis des Personenstands wie die Heiratsurkunde

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Nicht-EU-Ehepartner oder eingetragenen Partner eines belgischen Staatsbürgers, der die EU-Freizügigkeit nicht genutzt hat. Sie gewährt ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt und ein Aufenthaltsrecht in Belgien, vorbehaltlich Einkommen, Wohnraum und Versicherung des belgischen Sponsors. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740) · Netto-Monatsmittel des belgischen Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Juli 2026 indexierter Betrag), erhöht um 10% für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Sozialhilfe, Eingliederungseinkommen und Familienleistungen zählen nicht. Ein Einkommen unter diesem Betrag führt nicht automatisch zur Ablehnung: Das Ausländeramt prüft dann, was der Haushalt benötigt. 5 1
  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Januar 2026); für Antragstellende unter 18 nicht fällig. 3
  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1. Juli 2026. 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner eines belgischen Staatsbürgers und begleitet den Belgier oder zieht zu ihm nach. 1
  • Beide Partner sind über 21 Jahre alt, oder 18, wenn die Eheschließung vor dem Visumantrag stattfand. 1 2
  • Ein eingetragener Partner im Rahmen eines gesetzlichen Zusammenlebens weist eine stabile Beziehung nach: ein Jahr Zusammenleben, oder zwei Jahre Bekanntschaft mit drei Treffen von insgesamt 45 Tagen in diesen zwei Jahren, oder ein gemeinsames Kind. 6
  • Der Sponsor hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung, die die Risiken in Belgien für die Familie abdeckt. 1
  • Der belgische Sponsor verfügt über stabile, regelmäßige und ausreichende Netto-Mittel von mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, EUR 2,456.97 (≈ $2,740) pro Monat, indexiert zum 1. Juli 2026. 5 1
  • Die Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug beträgt EUR 218 (≈ $240) und ist vor der Antragstellung an das Ausländeramt zu zahlen. 3
  • Die Visumbearbeitungsgebühr beträgt EUR 250 (≈ $280) für Anträge auf Langzeitaufenthalt ab dem 1. Juli 2026. 4
  • Kopie des Personalausweises des belgischen Ehepartners und beglaubigter Nachweis des Personenstands wie die Heiratsurkunde. 2
  • Nachweis von Einkommen, Krankenversicherung und Wohnraum des Sponsors (Eigentumsurkunde oder registrierter Mietvertrag). 2
  • Ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest sind für den Ehepartner eines belgischen Staatsangehörigen nicht erforderlich. 2
  • Beantragen Sie das D-Visum für den Langzeitaufenthalt bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat mit dem Formular Visa on Web. 2
  • Das Aufenthaltsrecht kann innerhalb von fünf Jahren beendet werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. 1

Aufenthalt

  • Aufenthaltsrecht, das nach dem D-Visum anerkannt wird; es kann innerhalb von fünf Jahren beendet werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Kinder unter 18 oder unterhaltsabhängige Kinder sowie Eltern eines minderjährigen Belgiers können ebenfalls nachziehen; die Einkommensprüfung entfällt, wenn nur minderjährige Kinder nachziehen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family reunion with a Belgian (long-stay visa D) · Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  3. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  6. Family reunification with a Belgian national who has not exercised his right to free movement (article 40ter) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner einer Person mit DaueraufenthaltVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines Inhabers einer ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €2,457+ im Monat ≈ $2,740––
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,456.97 im Monat (≈ $2,740). Netto-Monatsmittel des belgischen Sponsors: mindestens 110% des garantierten durchschnittlichen Mindestmonatseinkommens, das das Ausländeramt mit EUR 2,456.97 (≈ $2,740) netto pro Monat angibt (zum 1. Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). An das Ausländeramt gezahlte Verwaltungsgebühr für ein D-Visum zum Familiennachzug (Anträge ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Visumbearbeitungsgebühr für ein D-Visum für den Langzeitaufenthalt, anwendbar ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Aufenthaltsrecht, das nach dem D-Visum anerkannt wird; es kann innerhalb von fünf Jahren beendet werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?

Das Aufenthaltsrecht wird spätestens sechs Monate nach dem Antragsdatum anerkannt.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?

Kinder unter 18 oder unterhaltsabhängige Kinder sowie Eltern eines minderjährigen Belgiers können ebenfalls nachziehen; die Einkommensprüfung entfällt, wenn nur minderjährige Kinder nachziehen.

Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Belgien?

Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Belgien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Belgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Law of 15 December 1980 on access, residence, settlement and removal of foreigners, Articles 10, 10bis and 40ter · Moniteur belge (Justel) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family reunion with a Belgian (long-stay visa D) · Belgian Office Taipei, Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  3. Administrative fee for long-stay (D) visa applications, amounts from 1 January 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa fees: handling fee for long-stay visas from 1 July 2026 · Federal Public Service Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable, regular and adequate means of subsistence (family reunification): reference amounts, new-rules amount indexed on 1 July 2026 · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  6. Family reunification with a Belgian national who has not exercised his right to free movement (article 40ter) · Immigration Office (DOFI) · geprüft am 2026-10-12
  7. Code of Belgian nationality (Art. 12bis: acquisition by declaration after 5 years of legal residence) · Belgian Official Gazette (Moniteur belge / Federal Public Service Justice) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.