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Belgien

Belgien EU-Freizügigkeit

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Belgien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 31 Ländern

Wer beantragen kann3

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Belgien leben.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
  • Ein Aufenthalt von unter 3 Monaten wird innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise der Gemeinde gemeldet.

Was nachzuweisen ist2

  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Unterlagen2

  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Einschreibung oder ausreichenden Unterhaltsmitteln wird mit der Registrierung eingereicht.

Schritte4

  1. Registrieren Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise bei der Gemeinde Ihres Aufenthaltsorts, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben.
  2. Die Gemeinde stellt einen Nachweis über den anhängigen Antrag nach Anlage 19 aus und prüft dann die Wohnadresse.
  3. Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Anlage 19 den Nachweis Ihres Status ein; Sie erhalten dann die Anmeldebescheinigung (Anlage 8) oder die E-Karte.
  4. Wird der Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gestellt, kann ein Verwaltungsbußgeld von 200 Euro verhängt werden.

Nach der Ankunft1

  • Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erworben und kann bescheinigt werden (Anlage 8bis oder E+-Karte).

Wie Belgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz bezeichnet den Ort, an dem eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt; bei Verheirateten oder gesetzlich Zusammenlebenden ist es der Ort, an dem der Haushalt begründet ist.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)).

Alle Steuerregeln für Belgien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen ohne Visum in Belgien leben und arbeiten; ein Aufenthalt über 3 Monate muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise bei der Gemeinde registriert werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Anforderungen

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Belgien leben. 11 1 8 9
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 11 1
  • Ein Aufenthalt von unter 3 Monaten wird innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise der Gemeinde gemeldet. 11
  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 11 3
  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
  • Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Einschreibung oder ausreichenden Unterhaltsmitteln wird mit der Registrierung eingereicht. 11
  • Registrieren Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise bei der Gemeinde Ihres Aufenthaltsorts, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben. 11
  • Die Gemeinde stellt einen Nachweis über den anhängigen Antrag nach Anlage 19 aus und prüft dann die Wohnadresse. 11
  • Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Anlage 19 den Nachweis Ihres Status ein; Sie erhalten dann die Anmeldebescheinigung (Anlage 8) oder die E-Karte. 11
  • Wird der Antrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gestellt, kann ein Verwaltungsbußgeld von 200 Euro verhängt werden. 11
  • Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erworben und kann bescheinigt werden (Anlage 8bis oder E+-Karte). 13 5

Aufenthalt

  • Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; Registrierung bei der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise (Anmeldebescheinigung in der Regel 5 Jahre gültig).
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Familie

Familienangehörige, die EU-Bürger sind, registrieren sich auf dieselbe Weise; Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, beantragen bei der Gemeinde eine Aufenthaltskarte (F-Karte).

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Registration and reporting obligation (general) · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-12
  12. Period of validity of the registration certificate for an EU citizen · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-10
  13. Right to permanent residence of EU citizens and their family members · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-Freizügigkeit––Ja
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–
EU-Freizügigkeit Italien––Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; Registrierung bei der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise (Anmeldebescheinigung in der Regel 5 Jahre gültig).

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Belgien ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Familienangehörige, die EU-Bürger sind, registrieren sich auf dieselbe Weise; Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, beantragen bei der Gemeinde eine Aufenthaltskarte (F-Karte).

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Belgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Belgische Steueransässige erklären weltweit bezogene Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, die in progressiven Stufen von 25%, 40%, 45% und 50% besteuert werden (Einkommensjahr 2026: 25% bis EUR 16,720, (≈ $18,700) 50% über EUR 51,070 (≈ $57,100)). Nichtansässige werden nur auf belgische Einkünfte besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Registration and reporting obligation (general) · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-12
  12. Period of validity of the registration certificate for an EU citizen · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-10
  13. Right to permanent residence of EU citizens and their family members · Belgian Federal Public Service Home Affairs (Immigration Office) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.