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Schweiz · Ehegattenvisa

Schweiz Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung

Residence permit for the foreign spouse of a residence permit (B) holder (Article 44 FNIA)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung ist eine Route (ehegattenvisa) für Schweiz. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar

Die Aufenthaltsbewilligung kann verlängert werden; ihre Dauer richtet sich nach dem Status des Sponsors und wird vom Kanton festgelegt.

Federal Authorities of the Swiss Confederation

DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt

Niederlassungsbewilligung (C) nach 10 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 5 mit einer Aufenthaltsbewilligung, bei guter Integration; 5 Jahre in Folge mit einer Aufenthaltsbewilligung genügen, wenn Sie die lokale Landessprache gut sprechen.

Federal Authorities of the Swiss Confederation

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die ordentliche Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, davon 3 der letzten 5, und eine C-Bewilligung bei der Antragstellung; Jahre mit B- und C-Bewilligung zählen.

State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Die antragstellende Person ist der ausländische Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsbewilligung und lebt mit ihm zusammen.
  • Der Ehepartner kann sich in der lokalen Landessprache verständigen oder meldet sich für ein Sprachförderprogramm an.
  • Der Sponsor bezieht keine Ergänzungsleistungen und würde aufgrund des Familiennachzugs keinen Anspruch darauf haben.
  • Für die Familie steht eine geeignete Wohnung zur Verfügung.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Familie ist nicht von Sozialhilfe abhängig; selbstständige oder arbeitslose Sponsoren weisen ausreichende finanzielle Mittel nach.

Unterlagen1

  • Gültiger Reisepass, Visum falls erforderlich, Nachweis der Beziehung und gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Anmeldung zu einem Sprachkurs.

Schritte1

  1. Der Sponsor stellt den Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt der Bewilligung oder nach der Heirat.

Nach der Ankunft1

  • Die Bewilligung kann verlängert werden und mit einer Integrationsvereinbarung verbunden werden.

Wie Schweiz die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 30 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 30 Tagen, wenn die Person in der Schweiz arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. a).
  • Mindestens 90 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 90 Tagen, wenn die Person in der Schweiz nicht arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. b).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Alle Steuerregeln für Schweiz Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für den ausländischen Ehepartner einer Person mit Schweizer Aufenthaltsbewilligung. Anders als bei Inhabern einer Niederlassungsbewilligung können die Behörden sie nach Ermessen erteilen; Inhaber erhalten das Recht zu arbeiten. 1 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist der ausländische Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsbewilligung und lebt mit ihm zusammen. 1
  • Der Ehepartner kann sich in der lokalen Landessprache verständigen oder meldet sich für ein Sprachförderprogramm an. 1
  • Der Sponsor bezieht keine Ergänzungsleistungen und würde aufgrund des Familiennachzugs keinen Anspruch darauf haben. 1
  • Für die Familie steht eine geeignete Wohnung zur Verfügung. 1
  • Die Familie ist nicht von Sozialhilfe abhängig; selbstständige oder arbeitslose Sponsoren weisen ausreichende finanzielle Mittel nach. 1 2
  • Gültiger Reisepass, Visum falls erforderlich, Nachweis der Beziehung und gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Anmeldung zu einem Sprachkurs. 2
  • Der Sponsor stellt den Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt der Bewilligung oder nach der Heirat. 1 2
  • Die Bewilligung kann verlängert werden und mit einer Integrationsvereinbarung verbunden werden. 1

Aufenthalt

  • Aufenthaltsbewilligung, die erteilt und verlängert werden kann; Art und Dauer richten sich nach dem Status des Sponsors und werden vom Kanton festgelegt.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Darf überall in der Schweiz unselbstständig oder selbstständig arbeiten; Inhaber einer kurzfristigen L-Bewilligung beantragen zuerst eine Arbeitsbewilligung.

Familie

Ledige Kinder unter 18 Jahren.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family reunification in Switzerland · Swiss Confederation ch.ch · geprüft am 2026-10-10
  3. Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung––Ja
Ehepartner eines Inhabers einer C-Bewilligung––Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers––Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung möglich?

Aufenthaltsbewilligung, die erteilt und verlängert werden kann; Art und Dauer richten sich nach dem Status des Sponsors und werden vom Kanton festgelegt.

Ist mit Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung Arbeit erlaubt?

Ja. Darf überall in der Schweiz unselbstständig oder selbstständig arbeiten; Inhaber einer kurzfristigen L-Bewilligung beantragen zuerst eine Arbeitsbewilligung.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung nachziehen?

Ledige Kinder unter 18 Jahren.

Wer kann Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung zum Daueraufenthalt in Schweiz?

Die Zeit mit Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung wird für den Daueraufenthalt in Schweiz angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung in Schweiz besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Inhabers einer B-Bewilligung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

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Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family reunification in Switzerland · Swiss Confederation ch.ch · geprüft am 2026-10-10
  3. Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.