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Schweiz · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Schweiz Genehmigung B für Ruheständler

Residence permit B for retired persons (Art. 28 FNIA)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung B für Ruheständler ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Schweiz. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar

Die Aufenthaltsbewilligung B wird verlängert, es sei denn, Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich nicht mehr in der Schweiz.

State Secretariat for Migration

DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt

Niederlassungsbewilligung (C) nach 10 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 5 mit einer Aufenthaltsbewilligung, bei guter Integration; 5 Jahre in Folge mit einer Aufenthaltsbewilligung genügen, wenn Sie die lokale Landessprache gut sprechen.

Federal Authorities of the Swiss Confederation

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die ordentliche Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, davon 3 der letzten 5, und eine C-Bewilligung bei der Antragstellung; Jahre mit B- und C-Bewilligung zählen.

State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Nur ab 55 Jahren

Wer beantragen kann3

  • Mindestalter 55.
  • Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, unabhängig von Verwandten; Grundbesitz oder geschäftliche Verbindungen in der Schweiz erfüllen diese Voraussetzung nicht allein.
  • Der Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz.

Was nachzuweisen ist2

  • Finanzielle Mittel über dem Betrag, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde.
  • Die Mittel müssen mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen.

Schritte1

  1. Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM.

Nach der Ankunft1

  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, außer der Verwaltung des eigenen Vermögens.

Wie Schweiz die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 30 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 30 Tagen, wenn die Person in der Schweiz arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. a).
  • Mindestens 90 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 90 Tagen, wenn die Person in der Schweiz nicht arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. b).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Alle Steuerregeln für Schweiz Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für nicht mehr erwerbstätige Personen: Mindestalter 55, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, die erforderlichen finanziellen Mittel und keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland außer der Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Lebensmittelpunkt muss in der Schweiz liegen. Die finanziellen Mittel müssen den Betrag übersteigen, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde, und mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen. Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM. 1 2

Anforderungen

  • Mindestalter 55. 1
  • Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, unabhängig von Verwandten; Grundbesitz oder geschäftliche Verbindungen in der Schweiz erfüllen diese Voraussetzung nicht allein. 1
  • Der Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz. 1
  • Finanzielle Mittel über dem Betrag, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde. 1 2
  • Die Mittel müssen mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen. 1 2
  • Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM. 1 2
  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, außer der Verwaltung des eigenen Vermögens. 1

Aufenthalt

  • Aufenthaltsbewilligung B; Verlängerung wird verweigert, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Keine Erwerbstätigkeit.

Familie

Ehepartner und minderjährige Kinder können nach den Regeln des Familiennachzugs zugelassen werden.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
  2. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung B für Ruheständler––Nein
D7-Visum für passives Einkommen PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0302 J., verlängerbar–
Non-Lucrative-Visum SpanienVerlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,6801 J., verlängerbarNein
Elective Residence ItalienVerlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k–Nein
Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9103 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung B für Ruheständler möglich?

Aufenthaltsbewilligung B; Verlängerung wird verweigert, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt.

Ist mit Genehmigung B für Ruheständler Arbeit erlaubt?

Nein. Keine Erwerbstätigkeit.

Können Familienangehörige mit Genehmigung B für Ruheständler nachziehen?

Ehepartner und minderjährige Kinder können nach den Regeln des Familiennachzugs zugelassen werden.

Wer kann Genehmigung B für Ruheständler beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung B für Ruheständler zum Daueraufenthalt in Schweiz?

Die Zeit mit Genehmigung B für Ruheständler wird für den Daueraufenthalt in Schweiz angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung B für Ruheständler wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung B für Ruheständler in Schweiz besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung B für Ruheständler gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
  2. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  3. Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.