Schweiz · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen
Schweiz Genehmigung B für Ruheständler
Residence permit B for retired persons (Art. 28 FNIA)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Genehmigung B für Ruheständler ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Schweiz. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Die Aufenthaltsbewilligung B wird verlängert, es sei denn, Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich nicht mehr in der Schweiz.
DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt
Niederlassungsbewilligung (C) nach 10 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 5 mit einer Aufenthaltsbewilligung, bei guter Integration; 5 Jahre in Folge mit einer Aufenthaltsbewilligung genügen, wenn Sie die lokale Landessprache gut sprechen.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die ordentliche Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, davon 3 der letzten 5, und eine C-Bewilligung bei der Antragstellung; Jahre mit B- und C-Bewilligung zählen.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
- Nur ab 55 Jahren
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Mindestalter 55.
- Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, unabhängig von Verwandten; Grundbesitz oder geschäftliche Verbindungen in der Schweiz erfüllen diese Voraussetzung nicht allein.
- Der Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz.
Was nachzuweisen ist2
- Finanzielle Mittel über dem Betrag, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde.
- Die Mittel müssen mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen.
Schritte1
- Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM.
Nach der Ankunft1
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, außer der Verwaltung des eigenen Vermögens.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Schweiz die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 30 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 30 Tagen, wenn die Person in der Schweiz arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. a).
- Mindestens 90 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 90 Tagen, wenn die Person in der Schweiz nicht arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. b).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.
Alle Steuerregeln für Schweiz Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für nicht mehr erwerbstätige Personen: Mindestalter 55, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, die erforderlichen finanziellen Mittel und keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland außer der Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Lebensmittelpunkt muss in der Schweiz liegen. Die finanziellen Mittel müssen den Betrag übersteigen, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde, und mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen. Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM. 1 2
Anforderungen
- Mindestalter 55. 1
- Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, unabhängig von Verwandten; Grundbesitz oder geschäftliche Verbindungen in der Schweiz erfüllen diese Voraussetzung nicht allein. 1
- Der Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz. 1
- Finanzielle Mittel über dem Betrag, der eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit zu Ergänzungsleistungen berechtigen würde. 1 2
- Die Mittel müssen mit großer Sicherheit bis ans Lebensende fließen. 1 2
- Die Zulassung ist ein Ermessensentscheid des Kantons vorbehaltlich der Zustimmung des SEM. 1 2
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, außer der Verwaltung des eigenen Vermögens. 1
Aufenthalt
- Aufenthaltsbewilligung B; Verlängerung wird verweigert, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Keine Erwerbstätigkeit.
Familie
Ehepartner und minderjährige Kinder können nach den Regeln des Familiennachzugs zugelassen werden.
Amtliche Quellen
- Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
- Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
Genehmigung B für Ruheständler und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Genehmigung B für Ruheständler | – | – | Nein |
| D7-Visum für passives Einkommen Portugal | Verlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,030 | 2 J., verlängerbar | – |
| Non-Lucrative-Visum Spanien | Verlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,680 | 1 J., verlängerbar | Nein |
| Elective Residence Italien | Verlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k | – | Nein |
| Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln Griechenland | Verlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,910 | 3 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung B für Ruheständler möglich?
Aufenthaltsbewilligung B; Verlängerung wird verweigert, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt.
Ist mit Genehmigung B für Ruheständler Arbeit erlaubt?
Nein. Keine Erwerbstätigkeit.
Können Familienangehörige mit Genehmigung B für Ruheständler nachziehen?
Ehepartner und minderjährige Kinder können nach den Regeln des Familiennachzugs zugelassen werden.
Wer kann Genehmigung B für Ruheständler beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Genehmigung B für Ruheständler zum Daueraufenthalt in Schweiz?
Die Zeit mit Genehmigung B für Ruheständler wird für den Daueraufenthalt in Schweiz angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung B für Ruheständler wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Genehmigung B für Ruheständler in Schweiz besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung B für Ruheständler gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
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So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
- Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
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