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Schweiz · Studium

Schweiz Ausbildungsbewilligung

Erster Aufenthalt: 8 J.

Education and training permit (Art. 27 FNIA)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ausbildungsbewilligung ist eine Route (studium) für Schweiz. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
8 J.
DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Die Zeit in Aus- oder Weiterbildung zählt nicht für die Niederlassungsbewilligung, es sei denn, Sie besitzen anschließend zwei Jahre ununterbrochen eine Niederlassungsbewilligung.

Federal Authorities of the Swiss Confederation

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Schweiz
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person wird von einer Schule aufgenommen, die bestätigt, dass sie das Niveau und die Sprachkenntnisse für den Kurs hat.
  • Die antragstellende Person legt einen persönlichen Studienplan mit einem klaren Ziel wie einem Abschluss vor und beabsichtigt, nach dem Studium auszureisen.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Mittel werden durch eine Haftungserklärung sowie einen Einkommens- oder Vermögensnachweis einer zahlungsfähigen, in der Schweiz niedergelassenen Person nachgewiesen.
  • Alternativ werden die Mittel durch eine Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank über ausreichendes Vermögen oder eine feste Stipendien- oder Darlehensgarantie nachgewiesen.

Unterlagen1

  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft, ein Lebenslauf und ein Blatt zu den Sprachkenntnissen.

Schritte1

  1. Die kantonale Behörde entscheidet nach der Bestätigung der Schule und etwaigen Stellungnahmen der Schweizer Botschaft.

Nach der Ankunft2

  • Aus- oder Weiterbildung wird in der Regel für höchstens acht Jahre bewilligt.
  • Nach einem Schweizer Hochschulabschluss kann Arbeit ohne Vorrangprüfung zugelassen werden, wenn ein bedeutendes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse besteht.

Wie Schweiz die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 8 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 30 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 30 Tagen, wenn die Person in der Schweiz arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. a).
  • Mindestens 90 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 90 Tagen, wenn die Person in der Schweiz nicht arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. b).
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Alle Steuerregeln für Schweiz Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsbewilligung für Aus- oder Weiterbildung, wenn die Schule die Eignung bestätigt, eine geeignete Unterkunft und ausreichende Mittel vorhanden sind und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind; die Ausbildung wird in der Regel für höchstens acht Jahre bewilligt. 1 2 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person wird von einer Schule aufgenommen, die bestätigt, dass sie das Niveau und die Sprachkenntnisse für den Kurs hat. 2 1
  • Die antragstellende Person legt einen persönlichen Studienplan mit einem klaren Ziel wie einem Abschluss vor und beabsichtigt, nach dem Studium auszureisen. 2
  • Die Mittel werden durch eine Haftungserklärung sowie einen Einkommens- oder Vermögensnachweis einer zahlungsfähigen, in der Schweiz niedergelassenen Person nachgewiesen. 2
  • Alternativ werden die Mittel durch eine Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank über ausreichendes Vermögen oder eine feste Stipendien- oder Darlehensgarantie nachgewiesen. 2
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft, ein Lebenslauf und ein Blatt zu den Sprachkenntnissen. 2
  • Die kantonale Behörde entscheidet nach der Bestätigung der Schule und etwaigen Stellungnahmen der Schweizer Botschaft. 2
  • Aus- oder Weiterbildung wird in der Regel für höchstens acht Jahre bewilligt. 2
  • Nach einem Schweizer Hochschulabschluss kann Arbeit ohne Vorrangprüfung zugelassen werden, wenn ein bedeutendes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse besteht. 3

Aufenthalt

  • In der Regel für höchstens acht Jahre Aus- oder Weiterbildung bewilligt.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 96 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Studierende von Universitäten und Fachhochschulen können außerhalb der Ferien ab sechs Monaten nach der Einreise eine Teilzeitarbeit von bis zu 15 Stunden pro Woche ausüben, mit Antrag des Arbeitgebers und Bestätigung der Schule.

Familie

Ehepartner und ledige Kinder unter 18 Jahren können nach Art. 44 FNIA nachziehen, wenn sie zusammenleben, eine geeignete Wohnung haben und nicht von Sozialhilfe abhängen; es besteht kein Rechtsanspruch, und die Kantone können strengere Bedingungen festlegen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
  3. Basis for admission to the Swiss employment market (non-EU/EFTA) · State Secretariat for Migration SEM · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ausbildungsbewilligung–8 J., verlängerbar–
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ausbildungsbewilligung möglich?

In der Regel für höchstens acht Jahre Aus- oder Weiterbildung bewilligt.

Ist mit Ausbildungsbewilligung Arbeit erlaubt?

Studierende von Universitäten und Fachhochschulen können außerhalb der Ferien ab sechs Monaten nach der Einreise eine Teilzeitarbeit von bis zu 15 Stunden pro Woche ausüben, mit Antrag des Arbeitgebers und Bestätigung der Schule.

Können Familienangehörige mit Ausbildungsbewilligung nachziehen?

Ehepartner und ledige Kinder unter 18 Jahren können nach Art.

Wer kann Ausbildungsbewilligung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ausbildungsbewilligung zum Daueraufenthalt in Schweiz?

Die Zeit mit Ausbildungsbewilligung wird für den Daueraufenthalt in Schweiz nicht angerechnet.

Wie werden Inhaber von Ausbildungsbewilligung in Schweiz besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ausbildungsbewilligung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
  2. Weisungen AIG, Ausländerbereich (directives, status 15 June 2026; chapter 5 residence without gainful activity, education) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
  3. Basis for admission to the Swiss employment market (non-EU/EFTA) · State Secretariat for Migration SEM · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.