Schweiz · Arbeit
Schweiz Arbeitsbewilligung B
Third-country work permit B (residence permit with gainful activity)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Arbeitsbewilligung B ist eine Route (arbeit) für Schweiz. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Die Aufenthaltsbewilligung ist befristet und kann verlängert werden.
DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt
Niederlassungsbewilligung (C) nach 10 Jahren in der Schweiz, davon die letzten 5 mit einer Aufenthaltsbewilligung, bei guter Integration; 5 Jahre in Folge mit einer Aufenthaltsbewilligung genügen, wenn Sie die lokale Landessprache gut sprechen.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die ordentliche Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, davon 3 der letzten 5, und eine C-Bewilligung bei der Antragstellung; Jahre mit B- und C-Bewilligung zählen.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Schweiz
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann5
- Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder sonstige qualifizierte Arbeitskraft, in der Regel mit Hochschulabschluss plus mehrjähriger Erfahrung.
- Die Arbeit liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse.
- Schweizer und EU/EFTA-Arbeitskräfte haben bei der Stellensuche Vorrang.
- Ein Kontingentsplatz ist verfügbar (Art. 20 FNIA).
- Geeignete Unterkunft.
Was nachzuweisen ist1
- Lohn- und Arbeitsbedingungen, die für die Region und Branche üblich sind; keine feste Lohnuntergrenze.
Unterlagen1
- Ein Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt der Bewilligung.
Schritte2
- Meldung bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit.
- Kontingente 2026: 4,500 B-Bewilligungen und 4,000 L-Bewilligungen (insgesamt 8,500).
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Schweiz die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 30 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 30 Tagen, wenn die Person in der Schweiz arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. a).
- Mindestens 90 Tage in Aufenthalt in der Schweiz, vorübergehende Unterbrechungen bleiben unberücksichtigtDie steuerliche Ansässigkeit durch Aufenthalt gilt ab 90 Tagen, wenn die Person in der Schweiz nicht arbeitet (DBG Art. 3 Abs. 3 Bst. b).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.
Alle Steuerregeln für Schweiz Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Die Zulassung von Arbeitskräften aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ist auf Führungskräfte, Spezialisten und sonstige qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt (in der Regel ein Hochschulabschluss plus mehrjährige Erfahrung) und setzt ein gesamtwirtschaftliches Interesse, den Vorrang des inländischen Arbeitsmarkts, übliche Löhne und Bedingungen, eine geeignete Unterkunft und einen Platz innerhalb der Jahreskontingente voraus. Für 2026 beließ der Bundesrat die Kontingente bei 4,500 B-Bewilligungen und 4,000 L-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige (insgesamt 8,500). 1 2
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist Führungskraft, Spezialist oder sonstige qualifizierte Arbeitskraft, in der Regel mit Hochschulabschluss plus mehrjähriger Erfahrung. 1
- Die Arbeit liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse. 1 3
- Schweizer und EU/EFTA-Arbeitskräfte haben bei der Stellensuche Vorrang. 1
- Ein Kontingentsplatz ist verfügbar (Art. 20 FNIA). 1 2
- Geeignete Unterkunft. 1 3
- Lohn- und Arbeitsbedingungen, die für die Region und Branche üblich sind; keine feste Lohnuntergrenze. 1 3
- Ein Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt der Bewilligung. 1
- Meldung bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit. 1
- Kontingente 2026: 4,500 B-Bewilligungen und 4,000 L-Bewilligungen (insgesamt 8,500). 1 2
Aufenthalt
- Aufenthaltsbewilligung B für Aufenthalte von mehr als einem Jahr; sie ist befristet und kann verlängert werden.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Beschäftigung beim in der Bewilligung genannten Arbeitgeber.
Familie
Familiennachzug nach Art. 43-44 FNIA.
Amtliche Quellen
- Basis for admission to the Swiss employment market (non-EU/EFTA) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
- Ordinance on Admission, Period of Stay and Employment (VZAE/ASEO, SR 142.201), Annexes 1 and 2, version of 1 January 2026 · Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Federal Council leaves third-country quotas for 2026 unchanged (decision of 19 November 2025) · Swiss Federal Council (admin.ch) · geprüft am 2026-10-10
- Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
Arbeitsbewilligung B und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Arbeitsbewilligung B | – | – | – |
| Arbeitsbewilligung L (kurzfristig) | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Blaue Karte Portugal | Verlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,930 | 2 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Visum für Angestellte Spanien | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| D1-Arbeits-/Geschäftsvisum Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitsbewilligung B möglich?
Aufenthaltsbewilligung B für Aufenthalte von mehr als einem Jahr; sie ist befristet und kann verlängert werden.
Ist mit Arbeitsbewilligung B Arbeit erlaubt?
Beschäftigung beim in der Bewilligung genannten Arbeitgeber.
Können Familienangehörige mit Arbeitsbewilligung B nachziehen?
Familiennachzug nach Art.
Wer kann Arbeitsbewilligung B beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Arbeitsbewilligung B zum Daueraufenthalt in Schweiz?
Die Zeit mit Arbeitsbewilligung B wird für den Daueraufenthalt in Schweiz angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Arbeitsbewilligung B wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Arbeitsbewilligung B in Schweiz besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Arbeitsbewilligung B gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen nach dem Tarif der direkten Bundessteuer besteuert, von 0% bis CHF 15,200 (≈ $18,200) (Alleinstehende) bis zu 11.5% über CHF 794,000 (≈ $952,000); Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eigene Einkommens- und Vermögenssteuern, sodass die Gesamtbelastung vom Wohnort abhängt.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Basis for admission to the Swiss employment market (non-EU/EFTA) · State Secretariat for Migration (SEM) · geprüft am 2026-10-10
- Ordinance on Admission, Period of Stay and Employment (VZAE/ASEO, SR 142.201), Annexes 1 and 2, version of 1 January 2026 · Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Federal Council leaves third-country quotas for 2026 unchanged (decision of 19 November 2025) · Swiss Federal Council (admin.ch) · geprüft am 2026-10-10
- Foreign Nationals and Integration Act (FNIA), Articles 42-51 on family reunification · Federal Authorities of the Swiss Confederation (Fedlex) · geprüft am 2026-10-11
- Ordinary naturalisation · State Secretariat for Migration (SEM), Switzerland · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.