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San Marino · Ehegattenvisa

San Marino Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: €12k+ im Jahr ≈ $13k

Ordinary stay permit for family reunification with a foreign resident (Art. 13 Law 118/2010)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für San Marino. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €12k+ im Jahr ≈ $13k. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€12k+ im Jahr ≈ $13k
Behördengebühren
€50 ≈ $56 · €30 ≈ $34
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €12k+/Jahr ≈ $13k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€50 ≈ $56 · €30 ≈ $34
  • EUR 50 (≈ $56)Gebühr bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Durchführungsverordnung, Art. 1).
  • EUR 30 (≈ $34)Weitere Gebühr bei Erteilung der Genehmigung.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€12k+/Jahr ≈ $13k
  • EUR 12,000 im Jahr (≈ $13,400)Mindestjahresbruttoeinkommen der Bezugsperson, zuzüglich EUR 3,000 (≈ $3,350) für jedes zusammenzuführende Familienmitglied.
VerlängerungVerlängerbar

Für ein Jahr erteilt und verlängerbar.

Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino

Wer beantragen kann2

  • Die Bezugsperson ist eine ausländische Staatsangehörige bzw. ein ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in San Marino.
  • Das Familienmitglied ist der Ehegatte, der nicht rechtlich getrennt lebt, ein unterhaltsberechtigtes unverheiratetes Kind bis 25 Jahre oder ein unterhaltsberechtigtes behindertes Kind.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Bezugsperson weist ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens EUR 12,000 (≈ $13,400) zuzüglich EUR 3,000 (≈ $3,350) für jedes Familienmitglied nach.

Unterlagen2

  • Angemessener Wohnraum für die Bezugsperson und die Familienmitglieder.
  • Kranken-, Unfall- und Mutterschaftsversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens EUR 30,000, (≈ $33,500) sofern die Familie nicht bereits vom staatlichen Gesundheitsdienst erfasst ist.

Schritte1

  1. Die Zusammenführung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise der Bezugsperson oder dem Datum beantragt werden, an dem das Familienmitglied die Voraussetzungen erfüllt.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung gilt ein Jahr und kann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf verlängert werden.
  • Nach fünf ununterbrochenen Jahren der gewöhnlichen Genehmigung kann die Kommission für auswärtige Angelegenheiten einen Aufenthalt erteilen.

Wie San Marino die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Eine Person ist ansässig, wenn der eingetragene Aufenthalt im Staat oder der tatsächliche Aufenthalt dort während des Großteils des Steuerzeitraums andauert.

Einkommensteuer

Steuerlich Ansässige werden auf alle Einkünfte unabhängig vom Entstehungsort nach der allgemeinen Einkommensteuer (IGR) mit progressiven Sätzen von 9% bis 35% besteuert (Anhang C des Gesetzes 166/2013); ab dem Steuerjahr 2026 entfallen der Einkommensabzug von EUR 9,000 (≈ $10,100) und der Steuerkredit von EUR 100, (≈ $110) stattdessen gilt ein Kredit für Ausgaben mit der SMaC-Karte in San Marino.

Alle Steuerregeln für San Marino Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einjährige verlängerbare Genehmigung für Ehegatte und Kinder bis 25 Jahre einer ausländischen Staatsangehörigen bzw. eines ausländischen Staatsangehörigen, die bzw. der in San Marino ansässig ist. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 12,000 im Jahr (≈ $13,400) · Mindestjahresbruttoeinkommen der Bezugsperson, zuzüglich EUR 3,000 (≈ $3,350) für jedes zusammenzuführende Familienmitglied. 4
  • Eine Gebühr von EUR 50 (≈ $56) · Gebühr bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Durchführungsverordnung, Art. 1). 1
  • Eine Gebühr von EUR 30 (≈ $34) · Weitere Gebühr bei Erteilung der Genehmigung. 1

Anforderungen

  • Die Bezugsperson ist eine ausländische Staatsangehörige bzw. ein ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in San Marino. 1
  • Das Familienmitglied ist der Ehegatte, der nicht rechtlich getrennt lebt, ein unterhaltsberechtigtes unverheiratetes Kind bis 25 Jahre oder ein unterhaltsberechtigtes behindertes Kind. 1
  • Die Bezugsperson weist ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens EUR 12,000 (≈ $13,400) zuzüglich EUR 3,000 (≈ $3,350) für jedes Familienmitglied nach. 4 3
  • Angemessener Wohnraum für die Bezugsperson und die Familienmitglieder. 1
  • Kranken-, Unfall- und Mutterschaftsversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens EUR 30,000, (≈ $33,500) sofern die Familie nicht bereits vom staatlichen Gesundheitsdienst erfasst ist. 5 3
  • Die Zusammenführung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise der Bezugsperson oder dem Datum beantragt werden, an dem das Familienmitglied die Voraussetzungen erfüllt. 1
  • Die Genehmigung gilt ein Jahr und kann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf verlängert werden. 1
  • Nach fünf ununterbrochenen Jahren der gewöhnlichen Genehmigung kann die Kommission für auswärtige Angelegenheiten einen Aufenthalt erteilen. 1

Aufenthalt

  • Ein Jahr; verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Familie

Eine ansässige Person kann innerhalb von 12 Monaten nach der Einwanderung Genehmigungen für einen Ehegatten und für unverheiratete unterhaltsberechtigte Kinder bis 25 Jahre beantragen oder für unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können; die ansässige Person braucht angemessenen Wohnraum und Einkommen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Law 118/2010 on entry and stay of foreigners, consolidated text updated to 9 April 2024 · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  2. Stay permits, residence and citizenship · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  3. Law 118/2010 on entry and stay of foreigners, coordinated text updated to 3 June 2025 · Consiglio Grande e Generale of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  4. Delegated Decree 5 of 22 January 2016, implementing regulation of Law 118/2010 (fees, minimum income for family reunification) · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  5. Checklist: ordinary stay permit for the spouse (family reunification) · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €12k+ im Jahr ≈ $13k1 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers–––
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens EUR 12,000 im Jahr (≈ $13,400). Mindestjahresbruttoeinkommen der Bezugsperson, zuzüglich EUR 3,000 (≈ $3,350) für jedes zusammenzuführende Familienmitglied. Eine Gebühr von EUR 50 (≈ $56). Gebühr bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Durchführungsverordnung, Art. Eine Gebühr von EUR 30 (≈ $34). Weitere Gebühr bei Erteilung der Genehmigung.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Ein Jahr; verlängerbar.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Eine ansässige Person kann innerhalb von 12 Monaten nach der Einwanderung Genehmigungen für einen Ehegatten und für unverheiratete unterhaltsberechtigte Kinder bis 25 Jahre beantragen oder für unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können; die ansässige Person braucht angemessenen Wohnraum und Einkommen.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in San Marino besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Steuerlich Ansässige werden auf alle Einkünfte unabhängig vom Entstehungsort nach der allgemeinen Einkommensteuer (IGR) mit progressiven Sätzen von 9% bis 35% besteuert (Anhang C des Gesetzes 166/2013); ab dem Steuerjahr 2026 entfallen der Einkommensabzug von EUR 9,000 (≈ $10,100) und der Steuerkredit von EUR 100, (≈ $110) stattdessen gilt ein Kredit für Ausgaben mit der SMaC-Karte in San Marino. Gebietsfremde werden nur auf Einkünfte besteuert, die in San Marino entstehen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Law 118/2010 on entry and stay of foreigners, consolidated text updated to 9 April 2024 · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  2. Stay permits, residence and citizenship · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  3. Law 118/2010 on entry and stay of foreigners, coordinated text updated to 3 June 2025 · Consiglio Grande e Generale of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  4. Delegated Decree 5 of 22 January 2016, implementing regulation of Law 118/2010 (fees, minimum income for family reunification) · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11
  5. Checklist: ordinary stay permit for the spouse (family reunification) · Department of Foreign Affairs, Republic of San Marino · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.