
Umzug nach Rumänien
13 Möglichkeiten für den Umzug nach Rumänien in unserem Leitfaden: 1 Nomaden-/Remote-Arbeit-Visum, 3 Routen für Unternehmen / Start-ups, 6 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 2 Ehegattenvisa.
Remote-Arbeit: Visum für digitale Nomaden, RON 28k+ im Monat ≈ $5,780. Kleinste Investition: Visum für Unternehmensverwalter, €50k+ ≈ $56k. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Rumänien bietet eine Reihe von Visa für den Langzeitaufenthalt für Remote-Arbeitende, Unternehmer, hochqualifizierte Angestellte, entsandte Arbeitnehmer und Studierende. Jeder Weg hat eigene Bedingungen, und die Einträge hier legen dar, wer einen Antrag stellen kann und welche Dokumente erforderlich sind.
Nomaden / Remote-Arbeit · 1
Visum für digitale Nomaden
Nötiges Einkommen: RON 28k+ im Monat ≈ $5,780
Unternehmen / Start-up · 3
Visum für Unternehmensgesellschafter
Nötige Investition: ab €100k ≈ $112k
Visum für Einzelunternehmer
Nötiges Einkommen: RON 9,192+ im Monat ≈ $1,930
Visum für freie Berufe
Nötiges Einkommen: RON 9,192+ im Monat ≈ $1,930
Details
Long-stay visa for professional activities D/AP (liberal professions)
- Nicht für Pässe aus Österreich, Belgien +29
- Antragstellende erfüllen die gesetzlichen Bedingungen für den durch Sondergesetze geregelten freien Beruf
- Antragstellende üben im Heimatland einen ähnlichen Beruf aus
Ausübung eines freien Berufs, der durch Sondergesetze geregelt ist. 1 2 3
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens RON 9,192 im Monat (≈ $1,930) · Bei der Verlängerung des Aufenthalts Mittel von mindestens dem durchschnittlichen Brutto-Monatsverdienst. Der im Gesetz 44/2026 (Art. 19) verwendete durchschnittliche Brutto-Monatsverdienst beträgt 9,192 lei. 1 3 4
- Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340) · Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D), erhoben für Anträge über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026 (EUR 120 (≈ $130) vor diesem Datum); einige Staatsangehörigkeiten befreit. 5
Anforderungen
- Antragstellende erfüllen die gesetzlichen Bedingungen für den durch Sondergesetze geregelten freien Beruf. 1
- Antragstellende üben im Heimatland einen ähnlichen Beruf aus. 1
- Bei der Verlängerung des Aufenthalts betragen die Mittel mindestens den durchschnittlichen Brutto-Monatsverdienst. 1
- Ein Führungszeugnis wird eingereicht. 1
- Eine Krankenversicherung über EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht. 1
- Die Verlängerung der Erlaubnis erfordert den Nachweis, dass der Beruf tatsächlich so ausgeübt wird, wie das Sondergesetz es verlangt. 1
Aufenthalt
- Visum 90 Tage; Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
- Visum für den Langzeitaufenthalt bis zu 90 Tage: Erteilt für 90 Tage mit einer oder mehreren Einreisen; die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise erlangt.
- Befristetes Aufenthaltsrecht bis zu 12 Monate: Verlängert in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Ausübung des zugelassenen Berufs.
Familie
Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter) und unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades aufsteigender Linie können durch Familienzusammenführung nachziehen, sobald der Sponsor eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr besitzt.
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Arbeit · 6
Optionen: Einkommen oder Investition
- ArbeitsvisumNötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
- Visum für entsandte ArbeitnehmerNötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
- ForschervisumNötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
- Visum für NiederlassungsleiterNötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
- Blaue KarteNötiges Einkommen: RON 9,192+ im Monat ≈ $1,930
- Visum für UnternehmensverwalterNötige Investition: €50k+ ≈ $56k
Studium · 1
Studentenvisum
Nötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
Ehegattenvisa · 2
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 5 J.
Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1
EU-Freizügigkeit · Erlaubt das Leben hier
Offen für 31 Pässe: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Steuern
Für Neuankömmlinge vermerken die Einträge, dass die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen nach dem Steuergesetzbuch ein Pauschalsatz ist und dass die Ansässigkeitsregeln ebenfalls im Steuergesetzbuch stehen. Die Unternehmensbesteuerung umfasst ein Regime für Kleinstunternehmen für kleine rumänische Gesellschaften und eine Dividendensteuer auf Ausschüttungen. Einkünfte aus ausländischen Quellen werden in diesen Einträgen nicht behandelt, daher hängt ihre Behandlung von Ihrem Ansässigkeitsstatus und dem Steuergesetzbuch ab; Visa und Steuern sind getrennte Angelegenheiten.
Sonderregelung
Einkommensteuer für Kleinstunternehmen (1% des Umsatzes) ab 2026
1% Steuer
Details
- Grenze: €100k/Jahr ≈ $112k
Rumänische Unternehmen mit Einnahmen bis EUR 100,000 (≈ $112,000) zahlen 2026 eine einheitliche Steuer von 1% auf den Umsatz; der frühere Satz von 3% und die Stufe von EUR 60,000 (≈ $67,000) wurden abgeschafft.
Besteuert wird
Einnahmen, die nach Art. 53 des Steuergesetzbuchs die Bemessungsgrundlage einer rumänischen juristischen Person bilden; die Einnahmen verbundener Unternehmen werden für die Obergrenze zusammengerechnet.
Für wen es gilt
- Rumänische juristische Person, deren Einnahmen am 31 Dezember 2025 und während 2026 EUR (≈ $2,260) 100,000 nicht übersteigen (ab dem 1 Januar 2026 von EUR 250,000 (≈ $279,000) gesenkt).
Ausschlüsse
- Übersteigen die Einnahmen im Jahr 2026 EUR (≈ $2,260) 100,000, schuldet das Unternehmen ab dem Quartal der Überschreitung Gewinnsteuer und kann für den Folgezeitraum nicht wieder in das Regime optieren.
Grenzen
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Einnahmenobergrenze für das Regime der Kleinstunternehmen, konzernweit einschließlich verbundener Unternehmen; Euro-Gegenwert zum Wechselkurs zum Jahresende 2025.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für das Unternehmen, nicht für die natürliche Person; die Einkommensteuer auf Dividenden ist gesondert.
Visa
Nicht an ein Visum gebunden; ausländische Gesellschafter und Administratoren können ein rumänisches Unternehmen nutzen, das die Voraussetzungen erfüllt.
Weitere Steuern
Ausgeschüttete Dividenden werden ab 2026 mit 16% besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt standardmäßig 21% (ermäßigt 11%) ab dem 1 August 2025; die Befreiungsgrenze der Mehrwertsteuer beträgt 395,000 lei ab dem 1 September 2025. Sozialbeiträge folgen gesonderten Regeln.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Dividendensteuer 16% ab 2026
16% Steuer
Details
- Wer: Nach dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden
Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.
Besteuert wird
An natürliche Personen oder juristische Personen ausgeschüttete Brutto-Dividenden.
Für wen es gilt
- Nach dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden; aus Zwischenabschlüssen 2025 ausgeschüttete Dividenden bleiben bei 10%.
Ausschlüsse
- Zinsen auf von rumänischen Unternehmen im Ausland begebene Anleihen bleiben bei 10%.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für ansässige natürliche Personen; an Gebietsfremde nach Art. 224 gezahlte Dividenden werden ab dem 1 Januar 2026 ebenfalls mit 16% besteuert, vorbehaltlich der Doppelbesteuerungsabkommen.
Visa
Unabhängig von der Visumkategorie.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer natürlicher Personen, allgemeiner Satz 10%
10% Steuer
Details
- Auf: Jährliches zu versteuerndes Einkommen nach Kategorie gemäß Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs
- Wer: Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert
- Grenze: RON 3,000/Monat ≈ $630
Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert.
Besteuert wird
Jährliches zu versteuerndes Einkommen nach Kategorie gemäß Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs.
Für wen es gilt
- Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert; ausländische Renten werden mit 10% des jährlichen Bruttoeinkommens nach Abzug des steuerfreien monatlichen Rentenbetrags besteuert.
Ausschlüsse
- Dividenden werden ab 2026 gesondert mit 16% besteuert; Zinsen auf Termineinlagen werden mit 10% besteuert.
Grenzen
- RON 3,000 im Monat (≈ $630) · Steuerfreier monatlicher Rentenbetrag, angewandt auf ausländische Renten und um den geschuldeten Krankenversicherungsbeitrag gemindert (seit August 2025).
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr enden · Eine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die steuerliche Ansässigkeit ergibt sich aus Wohnsitz, ständigem Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien oder Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten, die im Kalenderjahr enden; bei Ansprüchen zweier Staaten auf die Ansässigkeit gelten die Tie-Breaker-Regeln des Abkommens.
Visa
Nicht an ein Visum gebunden; Aufenthaltserlaubnisse entscheiden für sich allein nicht über die steuerliche Ansässigkeit.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Rumänien in Bildern




Weg zum Daueraufenthalt · 2
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren · Long-term residence right
- Daueraufenthalt nach 10 Jahren · Permanent stay
Ankunft in Rumänien: erste Schritte
- Schließen Sie vor oder während des Visumverfahrens eine Krankenversicherung mit dem für Ihren Weg erforderlichen Schutz ab.
- Halten Sie einen Nachweis der Unterkunft bereit, da er für die meisten Wege für den Langzeitaufenthalt erforderlich ist.
- Stellen Sie bei Arbeitswegen sicher, dass Ihr Arbeitsvertrag in REGES-ONLINE registriert ist.
- Beantragen Sie nach der Einreise auf einem Blue-Card-Weg die Blue Card oder die einheitliche Erlaubnis, bevor der Visumaufenthalt endet.
- Halten Sie bei Geschäftswegen Gesellschaftsregisterunterlagen und den Nachweis des Gesellschaftssitzes für die Aufenthaltserlaubnis bereit.
- Führen Sie bei Studienwegen den Zulassungsnachweis des Bildungsministeriums und, wenn Sie minderjährig sind, die Einwilligung der Eltern mit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensanforderung für das Visum für digitale Nomaden in Rumänien im Jahr 2026?
Rumänien hat 1 Visum für digitale Nomaden oder Remote-Arbeit. Visum für digitale Nomaden verlangt ein Einkommen von mindestens RON 27,576 im Monat (≈ $5,780).
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Rumänien ziehen?
Rumänien hat 3 Routen für Unternehmen oder Start-ups. Visum für Unternehmensgesellschafter verlangt eine Investition ab EUR 100,000 (≈ $112,000) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann. Visum für Einzelunternehmer verlangt ein Einkommen von mindestens RON 9,192 im Monat (≈ $1,930). Visum für freie Berufe verlangt ein Einkommen von mindestens RON 9,192 im Monat (≈ $1,930).
Welche Arbeitsvisa bietet Rumänien Ausländern an?
Rumänien hat 6 Arbeitsvisa. Blaue Karte verlangt ein Gehalt von mindestens RON 9,192 im Monat (≈ $1,930) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann. Visum für Unternehmensverwalter verlangt eine Investition von mindestens EUR 50,000 (≈ $55,900). Arbeitsvisum verlangt ein Gehalt von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann.
Wie erhält man ein Studienvisum für Rumänien?
Rumänien hat 1 Studienvisum. Studentenvisum verlangt ein Einkommen von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910).
Kann man in Rumänien zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Rumänien hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner einer ansässigen Person gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.
Vergleichen mit
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu Rumänien fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
Quellen (5)
Amtliche Quellen
- Activitati profesionale (D/AP) · General Inspectorate for Immigration · geprüft am 2026-10-10
- Types of visas and the purpose of your trip · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
- Government Emergency Ordinance 194/2002 on the regime of foreigners (consolidated text, June 2024) · Government of Romania / IGI · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-06
- Law 44/2026 State social insurance budget 2026 (average gross earnings 9,192 lei, art. 19) · Parliament of Romania (ANAF legislation library) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-03-27
- Visa fees · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10




