Rumänien · Ehegattenvisa
Rumänien Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 5 J.
Long-stay visa for family reunification and residence permit (spouse of a foreign sponsor)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Rumänien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €300 ≈ $340
- Bearbeitung
- Bis zu 45 Tage
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €300 ≈ $340; Entscheidung: bis zu 45 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€300 ≈ $340
- EUR 300 (≈ $340)Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei e-Visa-Anträgen, die ab dem 27 April 2026 eingereicht werden.
VerlängerungVerlängerbar
Verlängert in Zeiträumen von bis zu 5 Jahren, dem Aufenthaltsrecht des Sponsors folgend.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts; die Familienzusammenführung gehört zu den anrechenbaren Zwecken.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
EinbürgerungNach 8 Jahre
Die Einbürgerung auf Antrag erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sowie Loyalitäts-, Einkommens-, Rumänischsprach- und Kulturtests.
BearbeitungBis zu 45 Tage
Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann um 15 Tage verlängert werden.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Die IGI gibt zuerst für den Sponsor eine befürwortende Stellungnahme ab, dann holt das Familienmitglied im Ausland ein Visum ein und beantragt nach der Einreise die Erlaubnis.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Rumänien gestellt, nicht nach der Einreise
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Der Sponsor besitzt eine für ein Jahr gültige befristete Aufenthaltserlaubnis, eine EU Blue Card, eine ICT-Erlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder den Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter.
- Es liegt keine Bigamie oder Polygamie vor, und der Sponsor hat Wohnraum, der für eine vergleichbare Familie in Rumänien als normal gilt.
Was nachzuweisen ist2
- Der Sponsor hat Unterhaltsmittel über seinen eigenen Bedarf hinaus, in Höhe des Netto-Mindestlohns für jedes Familienmitglied.
- Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340) für e-Visa-Anträge ab dem 27 April 2026.
Unterlagen3
- Übersetzte und apostillierte Heiratsurkunde sowie die notarielle Erklärung des Sponsors, dass die Familie zusammenleben wird.
- Kopie des Aufenthaltsrechts des Sponsors, Nachweis des Eigentums oder des rechtmäßigen Besitzes der Unterkunft, Nachweis der Unterhaltsmittel und Nachweis einer Krankenversicherung.
- Kopie des Reisedokuments des Ehepartners.
Schritte3
- Der Sponsor beantragt zunächst bei der IGI-Dienststelle des Wohnkreises eine befürwortende Stellungnahme, über die innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
- Der Ehepartner legt die Stellungnahme innerhalb von 60 Tagen bei einer rumänischen diplomatischen Vertretung vor, um das Visum für den Langzeitaufenthalt zur Familienzusammenführung zu erhalten.
- Nach der Einreise beantragt der Ehepartner die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI; über Erlaubnisse für Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern wird innerhalb von 30 Tagen entschieden.
Nach der Ankunft1
- Das Aufenthaltsrecht wird für jedes Familienmitglied für denselben Zeitraum wie beim Sponsor verlängert, bis zu 5 Jahre bei Sponsoren mit Rechten für den Langzeitaufenthalt.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Rumänien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr endenEine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert.
Alle Steuerregeln für Rumänien Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Kopie des Aufenthaltsrechts des Sponsors, Nachweis des Eigentums oder des rechtmäßigen Besitzes der Unterkunft, Nachweis der Unterhaltsmittel und Nachweis einer Krankenversicherung
- Unterkunft
Es liegt keine Bigamie oder Polygamie vor, und der Sponsor hat Wohnraum, der für eine vergleichbare Familie in Rumänien als normal gilt
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Übersetzte und apostillierte Heiratsurkunde sowie die notarielle Erklärung des Sponsors, dass die Familie zusammenleben wird
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Familienzusammenführung für den Ehepartner eines Nicht-EU-Sponsors mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr Gültigkeit, einer EU Blue Card, einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder Schutzstatus; beginnt mit einer befürwortenden Stellungnahme der IGI. 1 2 3 4 5
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340) · Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei e-Visa-Anträgen, die ab dem 27 April 2026 eingereicht werden. 3
Anforderungen
- Der Sponsor besitzt eine für ein Jahr gültige befristete Aufenthaltserlaubnis, eine EU Blue Card, eine ICT-Erlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder den Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter. 1
- Es liegt keine Bigamie oder Polygamie vor, und der Sponsor hat Wohnraum, der für eine vergleichbare Familie in Rumänien als normal gilt. 1
- Der Sponsor hat Unterhaltsmittel über seinen eigenen Bedarf hinaus, in Höhe des Netto-Mindestlohns für jedes Familienmitglied. 1
- Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340) für e-Visa-Anträge ab dem 27 April 2026. 3
- Übersetzte und apostillierte Heiratsurkunde sowie die notarielle Erklärung des Sponsors, dass die Familie zusammenleben wird. 1
- Kopie des Aufenthaltsrechts des Sponsors, Nachweis des Eigentums oder des rechtmäßigen Besitzes der Unterkunft, Nachweis der Unterhaltsmittel und Nachweis einer Krankenversicherung. 1 2
- Kopie des Reisedokuments des Ehepartners. 1
- Der Sponsor beantragt zunächst bei der IGI-Dienststelle des Wohnkreises eine befürwortende Stellungnahme, über die innerhalb von 3 Monaten entschieden wird. 1
- Der Ehepartner legt die Stellungnahme innerhalb von 60 Tagen bei einer rumänischen diplomatischen Vertretung vor, um das Visum für den Langzeitaufenthalt zur Familienzusammenführung zu erhalten. 1
- Nach der Einreise beantragt der Ehepartner die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI; über Erlaubnisse für Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern wird innerhalb von 30 Tagen entschieden. 2
- Das Aufenthaltsrecht wird für jedes Familienmitglied für denselben Zeitraum wie beim Sponsor verlängert, bis zu 5 Jahre bei Sponsoren mit Rechten für den Langzeitaufenthalt. 2
Aufenthalt
- Das befristete Aufenthaltsrecht folgt dem Aufenthaltsrecht des Sponsors und kann für Zeiträume von bis zu 5 Jahren verlängert werden.
- Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Familienmitglieder arbeiten mit einer Arbeitserlaubnis; der Arbeitgeber zahlt für Inhaber einer Erlaubnis zur Familienzusammenführung eine ermäßigte Gebühr (Gegenwert von EUR 25 (≈ $28)).
Familie
Sponsoren können den Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter) und unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades aufsteigender Linie mitbringen; Familienerlaubnisse werden um bis zu 5 Jahre verlängert.
Amtliche Quellen
- Family reunification · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Residence permit · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Visa fees · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
- Employment and posting · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Residence permit for family members · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-11
- Long-term residence in Romania · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Article 8: granting of Romanian citizenship on request · National Authority for Citizenship (ANC), Romania · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner einer ansässigen Person und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner einer ansässigen Person | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?
Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340). Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei e-Visa-Anträgen, die ab dem 27 April 2026 eingereicht werden.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?
Das befristete Aufenthaltsrecht folgt dem Aufenthaltsrecht des Sponsors und kann für Zeiträume von bis zu 5 Jahren verlängert werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?
Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann um 15 Tage verlängert werden.
Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?
Familienmitglieder arbeiten mit einer Arbeitserlaubnis; der Arbeitgeber zahlt für Inhaber einer Erlaubnis zur Familienzusammenführung eine ermäßigte Gebühr (Gegenwert von EUR 25 (≈ $28)).
Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?
Sponsoren können den Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter) und unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades aufsteigender Linie mitbringen; Familienerlaubnisse werden um bis zu 5 Jahre verlängert.
Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?
Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Rumänien?
Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Rumänien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 8 Jahre möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Rumänien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
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Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.