Steuern in Rumänien
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr enden. Sonderregime für Neuzugezogene: Einkommensteuer für Kleinstunternehmen ab 2026.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr enden · Eine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
- Gilt für ansässige natürliche Personen; an Gebietsfremde nach Art. 224 gezahlte Dividenden werden ab dem 1 Januar 2026 ebenfalls mit 16% besteuert, vorbehaltlich der Doppelbesteuerungsabkommen.
- Die steuerliche Ansässigkeit ergibt sich aus Wohnsitz, ständigem Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien oder Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten, die im Kalenderjahr enden; bei Ansprüchen zweier Staaten auf die Ansässigkeit gelten die Tie-Breaker-Regeln des Abkommens.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Einkommensteuer für Kleinstunternehmen (1% des Umsatzes) ab 2026
1% Steuer
Details
- Grenze: €100k/Jahr ≈ $112k
Rumänische Unternehmen mit Einnahmen bis EUR 100,000 (≈ $112,000) zahlen 2026 eine einheitliche Steuer von 1% auf den Umsatz; der frühere Satz von 3% und die Stufe von EUR 60,000 (≈ $67,000) wurden abgeschafft. 1 2 3
Besteuert wird
Einnahmen, die nach Art. 53 des Steuergesetzbuchs die Bemessungsgrundlage einer rumänischen juristischen Person bilden; die Einnahmen verbundener Unternehmen werden für die Obergrenze zusammengerechnet.
Für wen es gilt
- Rumänische juristische Person, deren Einnahmen am 31 Dezember 2025 und während 2026 EUR (≈ $2,260) 100,000 nicht übersteigen (ab dem 1 Januar 2026 von EUR 250,000 (≈ $279,000) gesenkt).
Ausschlüsse
- Übersteigen die Einnahmen im Jahr 2026 EUR (≈ $2,260) 100,000, schuldet das Unternehmen ab dem Quartal der Überschreitung Gewinnsteuer und kann für den Folgezeitraum nicht wieder in das Regime optieren.
Grenzen
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Einnahmenobergrenze für das Regime der Kleinstunternehmen, konzernweit einschließlich verbundener Unternehmen; Euro-Gegenwert zum Wechselkurs zum Jahresende 2025.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für das Unternehmen, nicht für die natürliche Person; die Einkommensteuer auf Dividenden ist gesondert.
Visa
Nicht an ein Visum gebunden; ausländische Gesellschafter und Administratoren können ein rumänisches Unternehmen nutzen, das die Voraussetzungen erfüllt.
Weitere Steuern
Ausgeschüttete Dividenden werden ab 2026 mit 16% besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt standardmäßig 21% (ermäßigt 11%) ab dem 1 August 2025; die Befreiungsgrenze der Mehrwertsteuer beträgt 395,000 lei ab dem 1 September 2025. Sozialbeiträge folgen gesonderten Regeln.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Dividendensteuer 16% ab 2026
16% Steuer
Details
- Wer: Nach dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden
Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen. 4 5
Besteuert wird
An natürliche Personen oder juristische Personen ausgeschüttete Brutto-Dividenden.
Für wen es gilt
- Nach dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden; aus Zwischenabschlüssen 2025 ausgeschüttete Dividenden bleiben bei 10%.
Ausschlüsse
- Zinsen auf von rumänischen Unternehmen im Ausland begebene Anleihen bleiben bei 10%.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für ansässige natürliche Personen; an Gebietsfremde nach Art. 224 gezahlte Dividenden werden ab dem 1 Januar 2026 ebenfalls mit 16% besteuert, vorbehaltlich der Doppelbesteuerungsabkommen.
Visa
Unabhängig von der Visumkategorie.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer natürlicher Personen, allgemeiner Satz 10%
10% Steuer
Details
- Auf: Jährliches zu versteuerndes Einkommen nach Kategorie gemäß Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs
- Wer: Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert
- Grenze: RON 3,000/Monat ≈ $630
Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. 5 6
Besteuert wird
Jährliches zu versteuerndes Einkommen nach Kategorie gemäß Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs.
Für wen es gilt
- Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert; ausländische Renten werden mit 10% des jährlichen Bruttoeinkommens nach Abzug des steuerfreien monatlichen Rentenbetrags besteuert.
Ausschlüsse
- Dividenden werden ab 2026 gesondert mit 16% besteuert; Zinsen auf Termineinlagen werden mit 10% besteuert.
Grenzen
- RON 3,000 im Monat (≈ $630) · Steuerfreier monatlicher Rentenbetrag, angewandt auf ausländische Renten und um den geschuldeten Krankenversicherungsbeitrag gemindert (seit August 2025).
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr enden · Eine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die steuerliche Ansässigkeit ergibt sich aus Wohnsitz, ständigem Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien oder Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten, die im Kalenderjahr enden; bei Ansprüchen zweier Staaten auf die Ansässigkeit gelten die Tie-Breaker-Regeln des Abkommens.
Visa
Nicht an ein Visum gebunden; Aufenthaltserlaubnisse entscheiden für sich allein nicht über die steuerliche Ansässigkeit.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Ausgeschüttete Dividenden werden ab 2026 mit 16% besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt standardmäßig 21% (ermäßigt 11%) ab dem 1 August 2025; die Befreiungsgrenze der Mehrwertsteuer beträgt 395,000 lei ab dem 1 September 2025. Sozialbeiträge folgen gesonderten Regeln.
Häufige Fragen
Wann wird man in Rumänien steuerlich ansässig?
Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr enden (Eine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig). Gilt für ansässige natürliche Personen; an Gebietsfremde nach Art.
Für wen gilt Einkommensteuer für Kleinstunternehmen ab 2026?
Rumänische juristische Person, deren Einnahmen am 31 Dezember 2025 und während 2026 EUR (≈ $2,260) 100,000 nicht übersteigen (ab dem 1 Januar 2026 von EUR 250,000 (≈ $279,000) gesenkt). Nicht an ein Visum gebunden; ausländische Gesellschafter und Administratoren können ein rumänisches Unternehmen nutzen, das die Voraussetzungen erfüllt.
Wie werden Inhaber von Visum für digitale Nomaden in Rumänien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Visum für digitale Nomaden gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (6)
Amtliche Quellen
- Changes to the microenterprise income tax system in 2026 (OUG 89/2025) · ANAF - Arges county tax administration · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-01-20
- Changes to VAT under Law 141/2025 · National Agency for Fiscal Administration (ANAF), AJFP Vrancea · geprüft am 2026-10-11
- VAT exemption ceiling raised to 395,000 lei from 1 September 2025 · National Agency for Fiscal Administration (ANAF), DGRFP Cluj-Napoca · geprüft am 2026-10-11
- Changes to dividend tax under Law 141/2025 · ANAF - Vrancea county tax administration · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025-08-07
- Law 141/2025 changes to the Fiscal Code, income tax (comparative table) · ANAF - Brasov county tax administration · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025
- Establishing the tax residence of individuals in Romania · National Agency for Fiscal Administration (ANAF), DGRFP Brasov · geprüft am 2026-10-11