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Rumänien · Arbeit

Rumänien Forschervisum

Nötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910

Long-stay visa for scientific research D/CS and residence permit for researchers

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschervisum ist eine Route (arbeit) für Rumänien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $910. Aufenthalt: 5 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
RON 4,325+ im Monat ≈ $910
Behördengebühren
€300 ≈ $340
Bearbeitung
Bis zu 45 Tage
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €300 ≈ $340; nachzuweisendes Einkommen RON 4,325+/Monat ≈ $910; Entscheidung: bis zu 45 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€300 ≈ $340
  • EUR 300 (≈ $340)Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenRON 4,325+/Monat ≈ $910
  • RON 4,325 im Monat (≈ $910)Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für mindestens 6 Monate bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz).
VerlängerungVerlängerbar

Der Aufenthalt wird für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung verlängert, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre.

General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristiger Aufenthalt (Erlaubnis für 5 Jahre) nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts. Zeiten mit dem Visum selbst, mit Kurzaufenthaltsvisa und Saisonarbeit zählen nicht.

General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania

EinbürgerungNach 8 Jahre

Die Einbürgerung auf Antrag erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sowie Loyalitäts-, Einkommens-, Rumänischsprach- und Kulturtests.

National Authority for Citizenship (ANC), Romania

BearbeitungBis zu 45 Tage

Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann für zusätzliche Prüfungen um 15 Tage verlängert werden.

General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Arbeitgeber oder Sie beginnen im Ausland: das Visum für den Langzeitaufenthalt bei einem rumänischen Konsulat einholen, dann nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI beantragen.

General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.

General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Rumänien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Rumänien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die von einer anerkannten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung für ein Forschungsprojekt aufgenommen wurden.
  • Antragstellende haben eine Promotion oder einen Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorats- oder Postdoc-Forschungsprogrammen gibt.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Unterhaltsmittel betragen mindestens das garantierte Brutto-Mindestgrundgehalt (4,325 lei ab dem 1 Juli 2026) für mindestens 6 Monate bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340).

Unterlagen4

  • Eine vom Forschungsministerium gebilligte Aufnahmevereinbarung wird eingereicht.
  • Ein Führungszeugnis wird eingereicht.
  • Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht.
  • Für die Aufenthaltserlaubnis werden ein Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von Wohnraum und eine soziale Krankenversicherung eingereicht.

Schritte3

  1. Die Forschungseinrichtung holt zunächst die Billigung der Aufnahmevereinbarung durch das Forschungsministerium ein.
  2. Das Nationale Visumzentrum genehmigt das Visum nach einer befürwortenden Stellungnahme der IGI, die innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird (um 15 verlängerbar).
  3. Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI mindestens 30 Tage vor Ende des Visumaufenthalts beantragt.

Nach der Ankunft2

  • Das Aufenthaltsrecht wird für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung verlängert, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre.
  • Es kann nach dem Ende der Forschung um 9 Monate zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung verlängert werden.

Wie Rumänien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr endenEine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert.

Alle Steuerregeln für Rumänien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht

  • Unterkunft

    Für die Aufenthaltserlaubnis werden ein Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von Wohnraum und eine soziale Krankenversicherung eingereicht

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein Führungszeugnis wird eingereicht

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Ausländische Forschende, die von einer anerkannten rumänischen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung im Rahmen einer vom Forschungsministerium gebilligten Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910) · Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für mindestens 6 Monate bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz). 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340) · Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit. 1 3

Anforderungen

  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die von einer anerkannten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung für ein Forschungsprojekt aufgenommen wurden. 1
  • Antragstellende haben eine Promotion oder einen Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorats- oder Postdoc-Forschungsprogrammen gibt. 6
  • Die Unterhaltsmittel betragen mindestens das garantierte Brutto-Mindestgrundgehalt (4,325 lei ab dem 1 Juli 2026) für mindestens 6 Monate bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. 1 2
  • Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340). 1 3
  • Eine vom Forschungsministerium gebilligte Aufnahmevereinbarung wird eingereicht. 1
  • Ein Führungszeugnis wird eingereicht. 1
  • Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht. 1
  • Für die Aufenthaltserlaubnis werden ein Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von Wohnraum und eine soziale Krankenversicherung eingereicht. 1
  • Die Forschungseinrichtung holt zunächst die Billigung der Aufnahmevereinbarung durch das Forschungsministerium ein. 1
  • Das Nationale Visumzentrum genehmigt das Visum nach einer befürwortenden Stellungnahme der IGI, die innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird (um 15 verlängerbar). 1
  • Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI mindestens 30 Tage vor Ende des Visumaufenthalts beantragt. 1
  • Das Aufenthaltsrecht wird für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung verlängert, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre. 1
  • Es kann nach dem Ende der Forschung um 9 Monate zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung verlängert werden. 1

Aufenthalt

  • Visum 90 Tage; Aufenthaltserlaubnis verlängert für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre, plus 9 Monate nach dem Ende der Forschung.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
  • Visum für den Langzeitaufenthalt bis zu 90 Tage: Erteilt für 90 Tage mit einer oder mehreren Einreisen; die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise erlangt.
  • Befristetes Aufenthaltsrecht für Forschung bis zu 60 Monate: Verlängert für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Wissenschaftliche Forschung nach der Aufnahmevereinbarung; Lehrtätigkeiten sind unter den gesetzlichen Bedingungen erlaubt.

Familie

Die Familienzusammenführung kann auch beantragt werden, wenn die Erlaubnis des Forschenden weniger als ein Jahr gültig ist.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Scientific research activities - long-stay visa and residence permit · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-11
  2. Government Decision 146/2026 on the guaranteed minimum gross basic salary · Government of Romania (ANAF legislation library) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-03-13
  3. Visa fees · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
  4. Types of visas and the purpose of your trip · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
  5. Family reunification · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
  6. Government Emergency Ordinance 194/2002 on the regime of foreigners (consolidated text, June 2024) · Government of Romania / IGI · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-06
  7. Long-term residence in Romania · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
  8. Article 8: granting of Romanian citizenship on request · National Authority for Citizenship (ANC), Romania · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
ForschervisumVerlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $9105 J., verlängerbarJa
Blaue KarteVerlangt Einkommen von RON 9,192+ im Monat ≈ $1,9303 J., verlängerbar–
Visum für UnternehmensverwalterVerlangt eine Investition von €50k+ ≈ $56k––
ArbeitsvisumVerlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $9102 J., verlängerbar–
Visum für entsandte ArbeitnehmerVerlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $9103 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Forschervisum nötig?

Einkommen von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910). Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für mindestens 6 Monate bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz). Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340). Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschervisum möglich?

Visum 90 Tage; Aufenthaltserlaubnis verlängert für den Zeitraum der Aufnahmevereinbarung, bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre, plus 9 Monate nach dem Ende der Forschung.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschervisum?

Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann für zusätzliche Prüfungen um 15 Tage verlängert werden.

Ist mit Forschervisum Arbeit erlaubt?

Ja. Wissenschaftliche Forschung nach der Aufnahmevereinbarung; Lehrtätigkeiten sind unter den gesetzlichen Bedingungen erlaubt.

Können Familienangehörige mit Forschervisum nachziehen?

Die Familienzusammenführung kann auch beantragt werden, wenn die Erlaubnis des Forschenden weniger als ein Jahr gültig ist.

Wer kann Forschervisum beantragen?

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Forschervisum zum Daueraufenthalt in Rumänien?

Die Zeit mit Forschervisum wird für den Daueraufenthalt in Rumänien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Forschervisum wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 8 Jahre möglich ist.

Wie werden Inhaber von Forschervisum in Rumänien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschervisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

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Am 2026-10-11 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Scientific research activities - long-stay visa and residence permit · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-11
  2. Government Decision 146/2026 on the guaranteed minimum gross basic salary · Government of Romania (ANAF legislation library) · geprüft am 2026-10-10
  3. Visa fees · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
  4. Types of visas and the purpose of your trip · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
  5. Family reunification · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
  6. Government Emergency Ordinance 194/2002 on the regime of foreigners (consolidated text, June 2024) · Government of Romania / IGI · geprüft am 2026-10-10
  7. Long-term residence in Romania · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
  8. Article 8: granting of Romanian citizenship on request · National Authority for Citizenship (ANC), Romania · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.