Rumänien · Arbeit
Rumänien Visum für Niederlassungsleiter
Nötiges Einkommen: RON 4,325+ im Monat ≈ $910
Long-stay visa for the head of a branch, subsidiary or representative office (D/AS other purposes)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Visum für Niederlassungsleiter ist eine Route (arbeit) für Rumänien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $910. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- RON 4,325+ im Monat ≈ $910
- Behördengebühren
- €300 ≈ $340
- Bearbeitung
- Bis zu 45 Tage
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €300 ≈ $340; nachzuweisendes Einkommen RON 4,325+/Monat ≈ $910; Entscheidung: bis zu 45 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€300 ≈ $340
- EUR 300 (≈ $340)Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenRON 4,325+/Monat ≈ $910
- RON 4,325 im Monat (≈ $910)Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für den gesamten im Visum eingetragenen Zeitraum (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz).
VerlängerungVerlängerbar
Der Aufenthalt wird in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Langfristiger Aufenthalt (Erlaubnis für 5 Jahre) nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts. Zeiten mit dem Visum selbst, mit Kurzaufenthaltsvisa und Saisonarbeit zählen nicht.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
EinbürgerungNach 8 Jahre
Die Einbürgerung auf Antrag erfordert 8 Jahre rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sowie Loyalitäts-, Einkommens-, Rumänischsprach- und Kulturtests.
BearbeitungBis zu 45 Tage
Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann für zusätzliche Prüfungen um 15 Tage verlängert werden.
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Arbeitgeber oder Sie beginnen im Ausland: das Visum für den Langzeitaufenthalt bei einem rumänischen Konsulat einholen, dann nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI beantragen.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.
General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Rumänien gestellt, nicht nach der Einreise
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Rumänien
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Antragstellende werden zur Leitung einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz in Rumänien eines Unternehmens mit Sitz im Ausland bestellt.
- Bei der Antragstellung sind sie weder Gesellschafter, Aktionär noch Administrator einer rumänischen juristischen Person.
- Kein anderer Ausländer besitzt bereits ein Aufenthaltsrecht zu diesem Zweck bei dieser Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz.
Was nachzuweisen ist2
- Die Unterhaltsmittel betragen mindestens 4,325 lei pro Monat (das garantierte Brutto-Mindestgrundgehalt ab dem 1 Juli 2026) für den gesamten Visumzeitraum.
- Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340).
Unterlagen5
- Dokumente, die die Bestellung belegen, werden eingereicht.
- Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht.
- Ein Unterkunftsnachweis wird eingereicht.
- Ein Führungszeugnis wird eingereicht.
- Die Erlaubnis erfordert die Handelsregisterbescheinigung, den Nachweis der rechtlichen Verbindung zur Niederlassung oder Repräsentanz, den Nachweis ihres Sitzes, Mittel, Unterkunft und soziale Krankenversicherung.
Schritte2
- Das Visum wird vom Nationalen Visumzentrum nach einer befürwortenden Stellungnahme der IGI genehmigt, die innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird (um 15 verlängerbar).
- Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI mindestens 30 Tage vor Ende des Visumaufenthalts beantragt.
Nach der Ankunft1
- Der befristete Aufenthalt zu sonstigen Zwecken wird in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Rumänien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr endenEine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert.
Alle Steuerregeln für Rumänien Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht
- Unterkunft
Ein Unterkunftsnachweis wird eingereicht
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Ein Führungszeugnis wird eingereicht
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Ausländischer Manager, der zur Leitung der rumänischen Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz eines im Ausland ansässigen Unternehmens bestellt wird. 1 2 3 4 5
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910) · Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für den gesamten im Visum eingetragenen Zeitraum (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz). 1 3
- Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340) · Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit. 1 4
Anforderungen
- Antragstellende werden zur Leitung einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz in Rumänien eines Unternehmens mit Sitz im Ausland bestellt. 1
- Bei der Antragstellung sind sie weder Gesellschafter, Aktionär noch Administrator einer rumänischen juristischen Person. 1
- Kein anderer Ausländer besitzt bereits ein Aufenthaltsrecht zu diesem Zweck bei dieser Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz. 1
- Die Unterhaltsmittel betragen mindestens 4,325 lei pro Monat (das garantierte Brutto-Mindestgrundgehalt ab dem 1 Juli 2026) für den gesamten Visumzeitraum. 1 3
- Die Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt beträgt EUR 300 (≈ $340). 1 4
- Dokumente, die die Bestellung belegen, werden eingereicht. 1
- Eine Krankenversicherung mit einer Deckung von EUR 30,000 (≈ $33,500) wird eingereicht. 1
- Ein Unterkunftsnachweis wird eingereicht. 1
- Ein Führungszeugnis wird eingereicht. 1
- Die Erlaubnis erfordert die Handelsregisterbescheinigung, den Nachweis der rechtlichen Verbindung zur Niederlassung oder Repräsentanz, den Nachweis ihres Sitzes, Mittel, Unterkunft und soziale Krankenversicherung. 2
- Das Visum wird vom Nationalen Visumzentrum nach einer befürwortenden Stellungnahme der IGI genehmigt, die innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird (um 15 verlängerbar). 1
- Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der IGI mindestens 30 Tage vor Ende des Visumaufenthalts beantragt. 1 2
- Der befristete Aufenthalt zu sonstigen Zwecken wird in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert. 1
Aufenthalt
- Visum 90 Tage; Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
- Visum für den Langzeitaufenthalt bis zu 90 Tage: Erteilt für 90 Tage mit einer oder mehreren Einreisen; die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise erlangt.
- Befristetes Aufenthaltsrecht bis zu 12 Monate: Verlängert in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Leitung der Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz.
Familie
Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter) und unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades aufsteigender Linie können durch Familienzusammenführung nachziehen, sobald der Sponsor eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr besitzt.
Amtliche Quellen
- Alte scopuri (D/AS incl. administrator, branch head, digital nomad) · General Inspectorate for Immigration · geprüft am 2026-10-10
- Single permit / EU Blue Card · General Inspectorate for Immigration · geprüft am 2026-10-10
- Government Decision 146/2026 on the guaranteed minimum gross basic salary · Government of Romania (ANAF legislation library) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-03-13
- Visa fees · Ministry of Foreign Affairs (eViza) · geprüft am 2026-10-10
- Family reunification · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Long-term residence in Romania · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Article 8: granting of Romanian citizenship on request · National Authority for Citizenship (ANC), Romania · geprüft am 2026-10-11
Visum für Niederlassungsleiter und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Visum für Niederlassungsleiter | Verlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $910 | – | – |
| Blaue Karte | Verlangt Einkommen von RON 9,192+ im Monat ≈ $1,930 | 3 J., verlängerbar | – |
| Visum für Unternehmensverwalter | Verlangt eine Investition von €50k+ ≈ $56k | – | – |
| Arbeitsvisum | Verlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $910 | 2 J., verlängerbar | – |
| Visum für entsandte Arbeitnehmer | Verlangt Einkommen von RON 4,325+ im Monat ≈ $910 | 3 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Visum für Niederlassungsleiter nötig?
Einkommen von mindestens RON 4,325 im Monat (≈ $910). Unterhaltsmittel in Höhe des garantierten Brutto-Mindestgrundgehalts für den gesamten im Visum eingetragenen Zeitraum (ab dem 1 Juli 2026 geltender Satz). Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340). Gebühr für das Visum für den Langzeitaufenthalt (D) bei Anträgen über das e-Visa-Portal ab dem 27 April 2026; einige Staatsangehörigkeiten befreit.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für Niederlassungsleiter möglich?
Visum 90 Tage; Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in aufeinanderfolgenden Zeiträumen von bis zu 1 Jahr verlängert.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für Niederlassungsleiter?
Die IGI entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung; die Frist kann für zusätzliche Prüfungen um 15 Tage verlängert werden.
Ist mit Visum für Niederlassungsleiter Arbeit erlaubt?
Leitung der Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz.
Können Familienangehörige mit Visum für Niederlassungsleiter nachziehen?
Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter) und unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades aufsteigender Linie können durch Familienzusammenführung nachziehen, sobald der Sponsor eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr besitzt.
Wer kann Visum für Niederlassungsleiter beantragen?
Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Visum für Niederlassungsleiter zum Daueraufenthalt in Rumänien?
Die Zeit mit Visum für Niederlassungsleiter wird für den Daueraufenthalt in Rumänien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Visum für Niederlassungsleiter wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 8 Jahre möglich ist.
Wie werden Inhaber von Visum für Niederlassungsleiter in Rumänien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Visum für Niederlassungsleiter gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.
Mehr in Rumänien
Arbeitsvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Alte scopuri (D/AS incl. administrator, branch head, digital nomad) · General Inspectorate for Immigration · geprüft am 2026-10-10
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- Long-term residence in Romania · General Inspectorate for Immigration (IGI), Ministry of Internal Affairs of Romania · geprüft am 2026-10-10
- Article 8: granting of Romanian citizenship on request · National Authority for Citizenship (ANC), Romania · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.