Rumänien
Rumänien EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Rumänien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Bürger von EU- und EWR-Staaten und der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Rumänien leben.
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Was nachzuweisen ist1
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich.
Unterlagen2
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung.
- Gültiger nationaler Ausweis oder Reisepass; die Unterlagen für die Anmeldung hängen vom Zweck des Aufenthalts ab.
Schritte4
- Bei einem Aufenthalt über 3 Monate den Aufenthalt bei der Dienststelle der Generalinspektion für Einwanderung des Kreises anmelden, in dem Sie leben.
- Die Anmeldebescheinigung wird am selben Tag ausgestellt und ist bis zu 5 Jahre gültig, aber nicht weniger als 1 Jahr.
- Das Versäumen der 3-Monats-Frist zur Anmeldung wird mit einer Geldbuße von 25 bis 50 lei geahndet.
- Jede Änderung von Name, Staatsangehörigkeit oder Adresse der IGI innerhalb von 30 Tagen melden.
Nach der Ankunft2
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben.
- Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts bei der IGI eine Karte für den Daueraufenthalt beantragen, 10 Jahre gültig.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Rumänien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate, die im Kalenderjahr endenEine in Rumänien insgesamt mehr als 183 Tage anwesende natürliche Person ist steuerlich ansässig; auch Wohnsitz, ständiger Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Rumänien machen eine natürliche Person ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Die rumänische Einkommensteuer natürlicher Personen beträgt nach Art. 64(1) des Steuergesetzbuchs pauschal 10%; Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert.
Alle Steuerregeln für Rumänien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen ohne Visum in Rumänien leben und arbeiten. Aufenthalte über 3 Monate erfordern die Anmeldung des Aufenthalts bei der Generalinspektion für Einwanderung, die am selben Tag eine Anmeldebescheinigung ausstellt. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Anforderungen
- Bürger von EU- und EWR-Staaten und der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Rumänien leben. 1 8
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. 1 3
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich. 3 12
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung. 2
- Gültiger nationaler Ausweis oder Reisepass; die Unterlagen für die Anmeldung hängen vom Zweck des Aufenthalts ab. 10 9
- Bei einem Aufenthalt über 3 Monate den Aufenthalt bei der Dienststelle der Generalinspektion für Einwanderung des Kreises anmelden, in dem Sie leben. 9 10
- Die Anmeldebescheinigung wird am selben Tag ausgestellt und ist bis zu 5 Jahre gültig, aber nicht weniger als 1 Jahr. 9
- Das Versäumen der 3-Monats-Frist zur Anmeldung wird mit einer Geldbuße von 25 bis 50 lei geahndet. 12
- Jede Änderung von Name, Staatsangehörigkeit oder Adresse der IGI innerhalb von 30 Tagen melden. 12
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben. 4
- Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts bei der IGI eine Karte für den Daueraufenthalt beantragen, 10 Jahre gültig. 11
Aufenthalt
- Keine zeitliche Begrenzung; den Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft bei der Kreisdienststelle der Generalinspektion für Einwanderung anmelden.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung; Anmeldung des Wohnsitzes.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
EU-, EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen können als Angestellte oder Selbstständige zu denselben Bedingungen wie rumänische Staatsbürger arbeiten.
Familie
Familienangehörige jeder Staatsangehörigkeit können nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine Aufenthaltskarte (innerhalb von 90 Tagen ausgestellt, bis zu 5 Jahre gültig) und benötigen möglicherweise ein Einreisevisum, sofern sie nicht befreit sind.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Residence registration (EU, EEA and Swiss citizens) · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-01-26
- Admission: entry of EU, EEA and Swiss citizens and their families · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-01-26
- Granting permanent residence · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025-08-18
- Limits of retaining the right of residence · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-01-26
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine zeitliche Begrenzung; den Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft bei der Kreisdienststelle der Generalinspektion für Einwanderung anmelden.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. EU-, EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen können als Angestellte oder Selbstständige zu denselben Bedingungen wie rumänische Staatsbürger arbeiten.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Familienangehörige jeder Staatsangehörigkeit können nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine Aufenthaltskarte (innerhalb von 90 Tagen ausgestellt, bis zu 5 Jahre gültig) und benötigen möglicherweise ein Einreisevisum, sofern sie nicht befreit sind.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Rumänien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ab dem 1 Januar 2026 ausgeschüttete Dividenden werden mit 16% besteuert (zuvor 10%), Abgeltungsteuer für natürliche Personen.
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 12 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Residence registration (EU, EEA and Swiss citizens) · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10
- Admission: entry of EU, EEA and Swiss citizens and their families · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10
- Granting permanent residence · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10
- Limits of retaining the right of residence · General Inspectorate for Immigration (IGI), Romania · geprüft am 2026-10-10
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