
Umzug nach Pakistan
12 Möglichkeiten für den Umzug nach Pakistan in unserem Leitfaden: 5 Investorenrouten, 1 Route für Unternehmen / Start-ups, 3 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 1 Route nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung, 1 Ehegattenvisum.
Kein Visum für digitale Nomaden. Kleinste Investition: Investorenvisum · Unternehmen, $50k+. Steuern für Neuzugezogene: Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird, Steuererleichterung. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Pakistan bietet eine Reihe von Visawegen für Ausländerinnen und Ausländer, die investieren, Geschäfte machen, arbeiten oder studieren möchten. Die wichtigsten Investorenwege beruhen auf einer Mindestinvestition oder einer Empfehlung des Board of Investment, während Geschäfts- und Arbeitsvisa von einer Einladung oder einem Stellenangebot einer pakistanischen Gesellschaft abhängen.
Investition · 5
Unternehmen / Start-up · 1
Arbeit · 3
Studium · 1
Studentenvisum
Erster Aufenthalt: 2 J.
Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung · 1
Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder oder für Menschen mit familiären Wurzeln hier. Anders als bei der Freizügigkeit ist jeweils ein Antrag nötig.
Ehegattenvisa · 1
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Steuern
Ansässige natürliche Personen werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Gebietsfremde auf Einkünfte aus Pakistan. Die Ansässigkeit richtet sich nach den Anwesenheitstagen im Steuerjahr, nicht nach Ihrem Visum. Wenn Sie nur wegen einer Beschäftigung in Pakistan ansässig sind und höchstens den zulässigen Zeitraum anwesend sind, können ausländische Einkünfte befreit sein. Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer für natürliche Personen: Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, bis zu 35% auf Gehalt und 45% auf andere Einkünfte; ab dem Steuerjahr 2027 kein Zuschlag auf Gehalt
Progressive Sätze
Details
- Grenze: PKR 600k/Jahr ≈ $2,170
Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen nach progressiven Sätzen: 0% bis PKR 600,000, (≈ $2,170) steigend auf 35% bei Gehaltseinkünften über PKR 7,000,000 (≈ $25,300) und 45% bei anderen Einkünften über PKR 5,600,000 (≈ $20,200); ab dem Steuerjahr 2027 zahlen Gehaltsempfänger keinen Zuschlag. Gebietsfremde zahlen auf Einkünfte aus Pakistan.
Besteuert wird
Steuerpflichtiges Einkommen von Ansässigen aus allen Quellen (Gehalt, Immobilien, Geschäft, Kapitalgewinne, sonstige Quellen) und Einkünfte von Gebietsfremden aus Pakistan.
Für wen es gilt
- Eine natürliche Person ist ansässig, wenn sie sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, wenn sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigter oder Beamtin bzw. Beamter der Bundes- oder einer Provinzregierung im Ausland eingesetzt ist oder wenn sie eine pakistanische Staatsbürgerin bzw. ein pakistanischer Staatsbürger ist, die bzw. der sich nicht mehr als 182 Tage in einem anderen Land aufhält und in keinem anderen Land steuerlich ansässig ist.
- Personen, deren Gehalt mehr als 75% des steuerpflichtigen Einkommens ausmacht, nutzen die Gehaltstabelle, andere die allgemeine Tabelle.
- Gehaltstabelle: 0% bis PKR 600,000 (≈ $2,170); 1% bis PKR 1,200,000 (≈ $4,330); 11% bis PKR 2,200,000 (≈ $7,940); 20% bis PKR 3,200,000 (≈ $11,600); 25% bis PKR 4,100,000 (≈ $14,800); 29% bis PKR 5,600,000 (≈ $20,200); 32% bis PKR 7,000,000 (≈ $25,300); 35% darüber.
- Allgemeine Tabelle: 0% bis PKR 600,000 (≈ $2,170); 15% bis PKR 1,200,000 (≈ $4,330); 20% bis PKR 1,600,000 (≈ $5,780); 30% bis PKR 3,200,000 (≈ $11,600); 40% bis PKR 5,600,000 (≈ $20,200); 45% darüber.
- Zuschlag (Abschnitt 4AB): natürliche Personen und Personenvereinigungen mit steuerpflichtigem Einkommen über PKR 10 Millionen (≈ $36,100) zahlen einen Zuschlag von 10% auf die Einkommensteuer; eine natürliche Person, die Einkünfte aus dem Bereich Gehalt bezieht, zahlt keinen Zuschlag. Das Finanzgesetz 2026, in Kraft ab dem 1. Juli 2026, hat den Zuschlag von 9% entfernt, der für Gehaltsempfänger galt; daher zahlen Gehaltsempfänger im Steuerjahr 2027 keinen Zuschlag.
Ausschlüsse
- Gebietsfremde werden nur auf Einkünfte aus Pakistan besteuert, etwa Gehalt für in Pakistan geleistete Arbeit, Dividenden pakistanischer Gesellschaften und Mieten aus pakistanischem Grundbesitz.
Grenzen
- PKR 600,000 im Jahr (≈ $2,170) · Steuerpflichtiges Einkommen, bis zu dem der Satz von 0% in beiden Tabellen gilt
- PKR 7,000,000 im Jahr (≈ $25,300) · Gehaltsempfangende natürliche Personen: steuerpflichtiges Einkommen, ab dem der Spitzensatz von 35% gilt
- PKR 5,600,000 im Jahr (≈ $20,200) · Andere natürliche Personen: steuerpflichtiges Einkommen, ab dem der Spitzensatz von 45% gilt
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in Steuerjahr · Eine natürliche Person, die sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, ist eine ansässige natürliche Person.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit wird anhand der Anwesenheitstage in Pakistan im Steuerjahr geprüft, nicht anhand des Visumstatus.
Visa
Der Einwanderungsstatus entscheidet nicht über die steuerliche Ansässigkeit; eine Inhaberin bzw. ein Inhaber eines Arbeits- oder Geschäftsvisums, die bzw. der sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, ist ansässig.
Weitere Steuern
Eine ausländische Steuergutschrift ist nach Abschnitt 103 möglich; die Superabgabe für Personen mit hohem Einkommen nach Abschnitt 4C wird gesondert erhoben.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Ausländische Einkünfte von kurzfristig ansässigen Beschäftigten sind bis zu drei Jahre steuerfrei
Steuererleichterung
Details
Ausländische Einkünfte einer natürlichen Person, die nur wegen einer Beschäftigung in Pakistan ansässig ist und höchstens drei Jahre anwesend ist, sind von der pakistanischen Steuer befreit.
Besteuert wird
Ausländische Einkünfte einer ansässigen natürlichen Person, deren Ansässigkeit allein aus einer Beschäftigung entsteht.
Für wen es gilt
- Die Person ist allein aufgrund einer Beschäftigung eine ansässige natürliche Person.
- Die Person ist für einen Zeitraum oder Zeiträume von insgesamt höchstens drei Jahren in Pakistan anwesend.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus einem Geschäft der Person in Pakistan sind nicht befreit.
- Ausländische Einkünfte, die nach Pakistan gebracht oder dort empfangen werden, sind nicht befreit.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für natürliche Personen, die im Steuerjahr allein durch Beschäftigung ansässig sind; die Anwesenheit ist auf drei Jahre begrenzt.
Visa
Relevant für Inhaberinnen und Inhaber von Arbeitsvisa, etwa bürgschaftsbasierte Arbeitsvisa und CPEC-Arbeitsvisa.
Weitere Steuern
Andere Steuern auf Einkünfte aus Pakistan gelten normal.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird
Steuererleichterung
Details
- Wer: Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde
Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.
Besteuert wird
Ausländisches Gehalt ansässiger natürlicher Personen.
Für wen es gilt
- Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde.
Ausschlüsse
- Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer Anrechnung der gezahlten ausländischen Steuer nach Abschnitt 103 besteuert.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für natürliche Personen, die im Steuerjahr nach dem 183-Tage-Test in Pakistan ansässig sind.
Visa
Nicht an ein Visum gebunden.
Weitere Steuern
Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer durch die Verordnung begrenzten Anrechnung ausländischer Steuer besteuert.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Pakistan in Bildern




Kürzere Aufenthalte · 1
Unternehmen / Start-up
Investorenvisum · Kurzzeit
Später wechseln · 1
Ehegattenvisa
Staatsangehörigkeit durch Heirat
Ankunft in Pakistan: erste Schritte
- Beantragen Sie online über das Pakistan Online Visa System oder über die E-Visa-Seite des SIFC, wenn Ihr Weg diese nutzt.
- Organisieren Sie eine Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt; die Angaben nennen keine bestimmte Pflicht, behandeln Sie dies daher als praktischen Schutz.
- Bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Wohnadresse in Pakistan auf, da Sie diesen für Bankgeschäfte und die Registrierung benötigen könnten.
- Eröffnen Sie ein lokales Bankkonto, wenn Ihr Weg ein Guthaben in Fremdwährung oder eine lokale Investition umfasst.
- Registrieren Sie sich bei der zuständigen Behörde, wenn Ihr Weg dies verlangt, etwa bei der NADRA für die Pakistan Origin Card.
Häufige Fragen
Wie viel muss man für einen Aufenthalt in Pakistan investieren?
Pakistan hat 5 Investorenrouten. Investorenvisum · Einlage verlangt Ersparnisse von mindestens $50,000. Investorenvisum · Unternehmen verlangt eine Investition von mindestens $50,000. Investorenvisum · Sonstiges verlangt eine Investition von mindestens $50,000.
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Pakistan ziehen?
Pakistan hat 1 Route für Unternehmen oder Start-ups. Es handelt sich um SIFC-Geschäftsvisum.
Welche Arbeitsvisa bietet Pakistan Ausländern an?
Pakistan hat 3 Arbeitsvisa. Es gibt außerdem Geschäftsvisum, CPEC-Arbeitsvisum und Arbeitsvisum.
Wie erhält man ein Studienvisum für Pakistan?
Pakistan hat 1 Studienvisum. Studentenvisum gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann.
Kann die Staatsangehörigkeit oder Abstammung einen Aufenthalt in Pakistan ermöglichen?
Ja. Pakistan hat 1 Route nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung. Es handelt sich um Pakistan Origin Card.
Kann man in Pakistan zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Pakistan hat 1 Ehegattenvisum. Es handelt sich um Pakistan Origin Card.
Gibt es in Pakistan eine Sonderregelung bei der Steuer für neue Einwohner?
Ja: Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird. Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
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