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Pakistan · Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung

Pakistan Origin Card

Pakistan Origin Card (POC)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Pakistan Origin Card ist eine Route (nach staatsangehörigkeit oder abstammung) für Pakistan. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus Indien, Israel

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist nicht pakistanische Staatsangehörige bzw. nicht pakistanischer Staatsangehöriger, war es aber zu einem Zeitpunkt, oder ein Elternteil oder Großelternteil war oder ist pakistanisch.
  • Antragstellende, die eine ausländische Staatsangehörigkeit vor dem Pakistan Citizenship Act 1951 erworben haben, sind ebenfalls berechtigt.
  • Staatsangehörige von Indien und Israel sowie von Ländern, die Pakistan nicht anerkennt, können keinen Antrag stellen.

Unterlagen1

  • Nachweis der früheren pakistanischen Staatsangehörigkeit oder der Herkunft eines Elternteils oder Großelternteils und ein gültiger ausländischer Reisepass.

Schritte1

  1. Beantragen Sie über die App PakID oder ein Registrierungszentrum der NADRA; für biometrische Daten und ein Foto kann ein Besuch eines Zentrums erforderlich sein.

Nach der Ankunft1

  • Die Inhaberin bzw. der Inhaber reist ohne Visum ein und hält sich während der Gültigkeit der Karte auf; sie bzw. er kann nach geltendem Recht Immobilien kaufen, verkaufen und besitzen.

Wie Pakistan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrEine natürliche Person, die sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, ist eine ansässige natürliche Person.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen nach progressiven Sätzen: 0% bis PKR 600,000, (≈ $2,170) steigend auf 35% bei Gehaltseinkünften über PKR 7,000,000 (≈ $25,300) und 45% bei anderen Einkünften über PKR 5,600,000 (≈ $20,200); ab dem Steuerjahr 2027 zahlen Gehaltsempfänger keinen Zuschlag.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird · Steuererleichterung

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Alle Steuerregeln für Pakistan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Ausweis für ausländische Staatsangehörige pakistanischer Herkunft, der visumfreie Einreise, Aufenthalt in Pakistan für die Gültigkeitsdauer der Karte und Immobilienbesitz erlaubt. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist nicht pakistanische Staatsangehörige bzw. nicht pakistanischer Staatsangehöriger, war es aber zu einem Zeitpunkt, oder ein Elternteil oder Großelternteil war oder ist pakistanisch. 1
  • Antragstellende, die eine ausländische Staatsangehörigkeit vor dem Pakistan Citizenship Act 1951 erworben haben, sind ebenfalls berechtigt. 1
  • Staatsangehörige von Indien und Israel sowie von Ländern, die Pakistan nicht anerkennt, können keinen Antrag stellen. 1
  • Nachweis der früheren pakistanischen Staatsangehörigkeit oder der Herkunft eines Elternteils oder Großelternteils und ein gültiger ausländischer Reisepass. 1
  • Beantragen Sie über die App PakID oder ein Registrierungszentrum der NADRA; für biometrische Daten und ein Foto kann ein Besuch eines Zentrums erforderlich sein. 1
  • Die Inhaberin bzw. der Inhaber reist ohne Visum ein und hält sich während der Gültigkeit der Karte auf; sie bzw. er kann nach geltendem Recht Immobilien kaufen, verkaufen und besitzen. 1

Aufenthalt

  • Der Aufenthalt ist für die Gültigkeitsdauer der Karte erlaubt; die Karte ist keine pakistanische Staatsbürgerschaft.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsangehörige pakistanischer Herkunft; Staatsangehörige von Indien, Israel und Ländern, die Pakistan nicht anerkennt, sind ausgeschlossen. Nicht offen für: Indien, Israel.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Pakistan Origin Card (POC) · National Database and Registration Authority (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Pakistan Origin Card–––
Visum für Nachkommen ehemaliger Staatsbürger (E32B) IndonesienVerlangt eine Investition ab $30k5 J., verlängerbar–
Koreanisches F-4-Visum für Auslandskoreaner Südkorea–2 J., verlängerbarEingeschränkt
Quota Immigrant (13) Philippinen–––
K-Visum (Khmer-Herkunft) Kambodscha–––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Pakistan Origin Card möglich?

Der Aufenthalt ist für die Gültigkeitsdauer der Karte erlaubt; die Karte ist keine pakistanische Staatsbürgerschaft.

Wer kann Pakistan Origin Card beantragen?

Ausländische Staatsangehörige pakistanischer Herkunft; Staatsangehörige von Indien, Israel und Ländern, die Pakistan nicht anerkennt, sind ausgeschlossen. Nicht offen für: Indien, Israel.

Gibt es für Inhaber von Pakistan Origin Card in Pakistan eine Steuererleichterung?

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird: Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird

Steuererleichterung

Details
  • Wer: Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Besteuert wird

Ausländisches Gehalt ansässiger natürlicher Personen.

Für wen es gilt

  • Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde.

Ausschlüsse

  • Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer Anrechnung der gezahlten ausländischen Steuer nach Abschnitt 103 besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen, die im Steuerjahr nach dem 183-Tage-Test in Pakistan ansässig sind.

Visa

Nicht an ein Visum gebunden.

Weitere Steuern

Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer durch die Verordnung begrenzten Anrechnung ausländischer Steuer besteuert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Pakistan Origin Card (POC) · National Database and Registration Authority (NADRA) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.