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Pakistan · Arbeit

Pakistan Geschäftsvisum

Business Visa (Pakistan Online Visa System)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Geschäftsvisum ist eine Route (arbeit) für Pakistan. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar

Verlängerungen werden in Pakistan beantragt.

Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Pakistan
  • Nicht offen für Pässe aus Israel

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist eine Geschäftsreisende bzw. ein Geschäftsreisender, die bzw. der von einer in Pakistan eingetragenen Gesellschaft eingeladen oder von einer Handelskammer oder dem Board of Investment empfohlen wird.

Unterlagen7

  • Nachweis der Registrierung der einladenden Gesellschaft, etwa eine Bescheinigung der SECP oder der Handelskammer.
  • Eines der folgenden Dokumente ist erforderlich: ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Heimatlandes der antragstellenden Person.
  • Oder ein Einladungsschreiben einer Wirtschaftsorganisation, das von einer pakistanischen Handelsorganisation unterstützt wird.
  • Oder eine Empfehlung eines ehrenamtlichen Investitionsberaters des BOI oder eines Handelsattachés.
  • Ein Geschäftseinladungsschreiben, das über das E-Business-Invitation-Letter-System erlangt wurde.
  • Ein Reisepass und ein Foto.
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, wenn aus einem Drittstaat beantragt wird.

Schritte2

  1. Beantragen Sie online über das Pakistan Online Visa System, aus dem Wohnsitzland oder bei einer Verlängerung aus Pakistan.
  2. Die Bearbeitung dauert 24 Stunden für Länder auf der Liste der Geschäftsvisa und vier Wochen für andere Länder.

Nach der Ankunft1

  • Regionale Passämter können ein Geschäftsvisum auf Grundlage von Geschäftsunterlagen um ein Jahr verlängern; längere Verlängerungen erfolgen durch das Innenministerium.

Wie Pakistan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrEine natürliche Person, die sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, ist eine ansässige natürliche Person.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen nach progressiven Sätzen: 0% bis PKR 600,000, (≈ $2,170) steigend auf 35% bei Gehaltseinkünften über PKR 7,000,000 (≈ $25,300) und 45% bei anderen Einkünften über PKR 5,600,000 (≈ $20,200); ab dem Steuerjahr 2027 zahlen Gehaltsempfänger keinen Zuschlag.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird · Steuererleichterung

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Alle Steuerregeln für Pakistan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise für bis zu fünf Jahre für Geschäftsleute, die von einer pakistanischen Gesellschaft eingeladen oder von einer Industrie- und Handelskammer empfohlen werden, in Pakistan verlängerbar. 1 2 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist eine Geschäftsreisende bzw. ein Geschäftsreisender, die bzw. der von einer in Pakistan eingetragenen Gesellschaft eingeladen oder von einer Handelskammer oder dem Board of Investment empfohlen wird. 1 2
  • Nachweis der Registrierung der einladenden Gesellschaft, etwa eine Bescheinigung der SECP oder der Handelskammer. 1
  • Eines der folgenden Dokumente ist erforderlich: ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Heimatlandes der antragstellenden Person. 1
  • Oder ein Einladungsschreiben einer Wirtschaftsorganisation, das von einer pakistanischen Handelsorganisation unterstützt wird. 1
  • Oder eine Empfehlung eines ehrenamtlichen Investitionsberaters des BOI oder eines Handelsattachés. 1
  • Ein Geschäftseinladungsschreiben, das über das E-Business-Invitation-Letter-System erlangt wurde. 1
  • Ein Reisepass und ein Foto. 1
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, wenn aus einem Drittstaat beantragt wird. 1
  • Beantragen Sie online über das Pakistan Online Visa System, aus dem Wohnsitzland oder bei einer Verlängerung aus Pakistan. 3
  • Die Bearbeitung dauert 24 Stunden für Länder auf der Liste der Geschäftsvisa und vier Wochen für andere Länder. 1
  • Regionale Passämter können ein Geschäftsvisum auf Grundlage von Geschäftsunterlagen um ein Jahr verlängern; längere Verlängerungen erfolgen durch das Innenministerium. 2

Aufenthalt

  • Ein Geschäftsvisum kann für bis zu fünf Jahre mit mehrfacher Einreise erteilt werden; Verlängerungen werden in Pakistan beantragt.
  • Gültigkeit des Visums: 60 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige aller Länder außer Israel; die Bearbeitung ist für die 96 Länder auf der Liste der Geschäftsvisa schneller und für andere Länder langsamer. Nicht offen für: Israel.

Arbeit

Geschäftsreisen und Geschäftstätigkeit; das Geschäftsvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden.

Familie

Jedes mitreisende Familienmitglied stellt einen gesonderten Antrag; die Nennung eines Familienmitglieds im Antrag gewährt diesem kein Visum.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Business Visa · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa categories · Directorate General of Immigration and Passports, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
  3. Frequently asked questions · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Geschäftsvisum–––
CPEC-Arbeitsvisum–––
Arbeitsvisum–––
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–
Visum Engineer/Specialist Japan–5 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie lange ist der Aufenthalt mit Geschäftsvisum möglich?

Ein Geschäftsvisum kann für bis zu fünf Jahre mit mehrfacher Einreise erteilt werden; Verlängerungen werden in Pakistan beantragt.

Ist mit Geschäftsvisum Arbeit erlaubt?

Geschäftsreisen und Geschäftstätigkeit; das Geschäftsvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden.

Können Familienangehörige mit Geschäftsvisum nachziehen?

Jedes mitreisende Familienmitglied stellt einen gesonderten Antrag; die Nennung eines Familienmitglieds im Antrag gewährt diesem kein Visum.

Wer kann Geschäftsvisum beantragen?

Staatsangehörige aller Länder außer Israel; die Bearbeitung ist für die 96 Länder auf der Liste der Geschäftsvisa schneller und für andere Länder langsamer. Nicht offen für: Israel.

Gibt es für Inhaber von Geschäftsvisum in Pakistan eine Steuererleichterung?

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird: Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird

Steuererleichterung

Details
  • Wer: Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Besteuert wird

Ausländisches Gehalt ansässiger natürlicher Personen.

Für wen es gilt

  • Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde.

Ausschlüsse

  • Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer Anrechnung der gezahlten ausländischen Steuer nach Abschnitt 103 besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen, die im Steuerjahr nach dem 183-Tage-Test in Pakistan ansässig sind.

Visa

Nicht an ein Visum gebunden.

Weitere Steuern

Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer durch die Verordnung begrenzten Anrechnung ausländischer Steuer besteuert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Business Visa · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa categories · Directorate General of Immigration and Passports, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
  3. Frequently asked questions · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.